KANBrief 2/17

Nanotechnologie-Normung: ein Wegweiser für Arbeitsschutzexperten

Nanomaterialien treten in diversen Formen und Strukturen auf. Vielfältig und zum Teil noch unerforscht sind auch die Risiken, die mit ihnen verbunden sind. Dennoch kommen sie bereits verbreitet zum Einsatz. Auch in der Normung gibt es zahlreiche offene Fragen: Welche Dokumente gibt es im Bereich der Nanomaterialien? Weisen sie arbeitsschutzrelevante Inhalte auf? Wie behalten Arbeitsschutzexperten den Überblick? Antworten gibt eine neue Studie (pdf, nicht barrierefrei) (Projektnehmer: Dr. Wolfgang Luther, VDI Technologiezentrum) der KAN.

In der Nanotechnologie werden Materialien durch eine Miniaturisierung um mehrere Größenordnungen in ihren Struktureigenschaften verändert. Nanomaterialien sind bereits in vielen Produkten enthalten, zum Beispiel Titandioxid in Sonnencremes und Wandfarben, Siliziumdioxid in Lacken und Lebensmitteln oder Kohlenstoff-Nanoröhrchen in Verbundwerkstoffen. Viele Wirkungen von Nanomaterialien sind jedoch noch unklar und die Zahl der Forschungsprojekte ist hoch.

Nanomaterialien stellen während des gesamten Produktzyklus von der Herstellung, Verarbeitung und Anwendung bis hin zur Entsorgung eine Herausforderung für den Arbeitsschutz dar. Vor allem lungengängige Partikel sind hier von Bedeutung. Bei der Gefährdungsbeurteilung können zudem Fragen des Brand- und Explosionsschutzes eine Rolle spielen. Tätigkeiten mit hergestellten Nanomaterialien am Arbeitsplatz fallen in Deutschland unter die allgemeinen Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Die Bekanntmachung Gefahrstoffe 527 „Hergestellte Nanomaterialien“ des Ausschusses für Gefahrstoffe gibt hierzu konkretere Empfehlungen. Daneben existieren viele europäische und internationale Normungs- und Standardisierungsdokumente, die zum Teil auch Arbeitsschutzaspekte regeln. Die Situation ist allerdings unübersichtlich und die gezielte Einflussnahme des Arbeitsschutzes schwierig.

Wer macht was: Normen unter der Lupe

In der Studie „Normung in der Nanotechnologie – Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse aus Sicht des Arbeitsschutzes“ hat die KAN europäische und internationale Standardisierungsdokumente analysieren lassen und Handlungsempfehlungen abgeleitet. Die Ergebnisse helfen betroffenen Fachleuten, sich im Dschungel der Nanotechnologie-Normung zurechtzufinden.

Die Bestandsaufnahme umfasste 260 Dokumente mit direktem Bezug zu Nanomaterialien. Ein Großteil der Normungs- und Standardisierungsaktivitäten findet in den nanospezifischen Normungsgremien ISO/TC 229 „Nanotechnologien“, IEC/TC 113 „Nanotechnologie für elektrotechnische Produkte und Systeme“ und CEN/TC 352 „Nanotechnologien“ statt. Nano-Aspekte spielen aber auch in anderen Normenausschüssen eine wichtige Rolle – zum Beispiel bei der Ausweitung von Verfahren und Messtechniken bis in den Nanobereich.

Die Mehrzahl der Dokumente beschreibt Test- und Messmethoden; weitere behandeln Begriffsdefinitionen, Materialspezifikationen und Prozessbeschreibungen oder dienen als Leitfäden. Rund 30 Dokumente (vor allem Technische Berichte und Technische Spezifikationen) sind direkt relevant für den Arbeitsschutz. Sie beziehen sich auf Aspekte, die in Deutschland bereits staatlich oder durch die Unfallversicherungsträger geregelt sind, etwa die Expositionsbestimmung und -bewertung oder Maßnahmen des Risikomanagements. Im Anhang der Studie finden sich Angaben zum Ziel und Inhalt dieser Dokumente sowie eine Bewertung ihrer Bedeutung für den Arbeitsschutz.

Empfehlungen

Wesentliche Widersprüche der Normung zu nationalen Arbeitsschutzregeln sind derzeit nicht erkennbar. Viele Dokumente sind aber noch in der Entstehung und die genauen Inhalte noch unklar. Diese Projekte wird der Arbeitsschutz aufmerksam verfolgen müssen. Um die deutsche Arbeitsschutzexpertise künftig koordiniert in den Normungsprozess einbringen zu können, ist eine enge Vernetzung der über viele Gremien verteilten Fachleute notwendig. Die Studie empfiehlt, dass die KAN-Geschäftsstelle dazu einen nationalen Strategiekreis mit u.a. folgenden Aufgaben einrichtet:

  • Arbeitsschutzpositionen zu Normungsvorhaben abstimmen, bei denen Konflikte mit der deutschen Regelsetzung vermutet werden
  • Strategien zur Durchsetzung der Arbeitsschutzposition entwickeln
  • Vernetzung von Fachleuten in der Normung fördern
  • Öffentlichkeitsarbeit verstärken

Weitere Handlungsempfehlungen richten sich über das Bundesarbeitsministerium an die EU-Kommission sowie über DIN an CENund ISO.

Dr. Anja Vomberg          vomberg@kan.de