Urheberrecht an harmonisierten Normen bestätigt

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Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat mit seinem Urteil vom 14. Juli 2021 entschieden, dass harmonisierten Europäischen Normen (hEN) urheberrechtlicher Schutz zukommt. Die Europäische Kommission muss demnach keinen kostenlosen Zugang zu harmonisierten Normen ermöglichen.

Zwei gemeinnützige Organisationen hatten geklagt und freien Zugang zu vier hEN durch die Europäische Kommission begehrt. Sie bezogen sich dabei auf die Feststellung des EuG im James Elliott-Urteil aus 2016, dass Normen Teil des Unionsrechts seien und somit freier und kostenloser Zugang bestehen müsse. Diesem Argument folgte das Gericht nicht und bestätigte den Urheberrechtsschutz der europäischen Normungsorganisationen.

Der Gerichtshof erkannte dabei an, dass der Verkauf von Normen ein wesentlicher Bestandteil der kommerziellen Interessen des CEN und der nationalen Normungsorganisationen seien und der freie Zugang zu hEN erhebliche Risiken für die Erstellung weiterer Normen mit sich bringen würde.

Zum Urteil des EuG vom 14.Juli 2021 (Englisch)