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Für eine sichere Nutzung als Arbeitsmittel – KAN-Position zur Normung von Exoskeletten

Exoskelette haben das Potenzial, Beschäftigte bei muskelintensiven Tätigkeiten oder solchen in Zwangshaltungen zu entlasten oder zu unterstützen. In den Normungsorganisationen laufen Projekte zur Formulierung von Produktanforderungen an Exoskelette. Die KAN hat eine Position zur Normung von Exoskeletten veröffentlicht, die nun eine Grundlage für die Arbeitsschutzmeinung in den Normungsprojekten bietet.

Die DGUV definiert Exoskelette als am Körper getragene technische Systeme, die durch mechanische Kopplung auf den Körper einwirken. Sie sollen das Muskel-Skelett-System bei körperlicher Arbeit unterstützen. Diese Systeme werden zunehmend als Arbeitsmittel in Unternehmen eingesetzt. Neben der Entlastung bei Muskelarbeiten unterstützen Exoskelette bei Tätigkeiten in Zwangshaltung wie z. B. Überkopfarbeiten. Ziel des Arbeitsschutzes ist es, dass nur sichere und gesundheitsgerechte Produkte am Arbeitsplatz eingesetzt werden. Zudem sollen Exoskelette zur Entlastung führen und nicht mit dem alleinigen Ziel der Steigerung der Arbeitsproduktivität eingesetzt werden. Der betriebliche Einsatz hat stets der Maßnahmenhierarchie zu folgen, nach der technische Maßnahmen Vorrang vor organisatorischen und persönlichen Maßnahmen haben.

Mit sicherheitstechnischen Normen hoher Qualität könnte ein Großteil dieser Ziele erreicht werden. Bisher haben die Normungsorganisationen DIN, CEN und ISO noch keine Produktnormen für Exoskelette veröffentlicht. Allerdings stehen die Arbeiten an einer technischen Spezifikation von DIN kurz vor dem Abschluss (DIN/TS 33442 „Exoskelette – Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren“). Dieses Dokument formuliert erstmals Anforderungen an Gestaltung und Benutzerinformationen und legt Rahmenbedingungen für die Prüfung der technisch-funktionellen Eigenschaften von Exoskeletten fest. Solche einheitlichen Beschreibungen sind eine Herausforderung, da die vielen unterschiedlichen Bauarten und Einsatzbereiche von Exoskeletten eine einheitliche Bewertung erschweren. Zusätzlich ist zu beachten, dass Exoskelette die Definitionen der europäischen Rechtsakte sowohl zu Maschinen, Medizinprodukten als auch persönlicher Schutzausrüstung (PSA) erfüllen und somit in diese verschiedenen Rechtsbereiche fallen können, je nachdem wie der Hersteller den bestimmungsgemäßen Gebrauch definiert. All diese Aspekte haben die KAN bewogen, eine abgestimmte deutsche Arbeitsschutzmeinung zur Normung von Exoskeletten zu formulieren, um damit die Inhalte der Normen beeinflussen zu können und dafür zu sorgen, dass nur sichere und gesundheitsgerechte Exoskelette in Verkehr gebracht werden.

Abgestimmte Arbeitsschutzposition zur Normung

Im Februar 2026 trafen sich Personen aller in der KAN vertretenen Kreise zu einem Fachgespräch, um die deutsche Arbeitsschutzmeinung zur Normung von Exoskeletten abzustimmen und in Form einer KAN-Position zu strukturieren. Damit verbunden war ein Meinungsaustausch zur rechtlichen Einstufung von Exoskeletten im europäischen Binnenmarkt, da sich daraus auch Konsequenzen für die Normung ergeben können.

Die KAN-Position listet zuerst Aspekte auf, die Normen mit Produktanforderungen für Exoskelette berücksichtigen müssen. Dabei sind neben ergonomischen auch Anforderungen zur mechanischen Funktion und zu Methoden für deren Prüfung aufgeführt. Einen Schwerpunkt machen die als notwendig angesehenen Benutzerinformationen aus. Es ist wichtig, darin die Möglichkeiten und Grenzen der Exoskelette transparent an die Nutzer weiterzugeben. Hersteller müssen beispielsweise darüber informieren, welche Maßnahmen während eines Notfalls nötig sind oder ob mit angelegtem Exoskelett das Führen von Fahrzeugen möglich ist. Weiterhin erwartet die KAN, dass eine Produktnorm Informationen fordert, die es den Nutzern ermöglichen, verschiedene Exoskelette zu vergleichen und das am besten geeignete Produkt für ihren Arbeitsplatz auszuwählen. Die KAN-Position hebt außerdem hervor, dass Normen keine Aspekte des betrieblichen Arbeitsschutzes regeln dürfen.

Es gibt eine Vielzahl von verschiedenen Exoskeletten, die zum einen unterschiedliche Körperregionen unterstützen, zum anderen aber auch an unterschiedlichen Arbeitsplätzen genutzt werden. Langzeitstudien bilden immer eine individuelle Situation ab und sind daher nur bedingt verallgemeinerbar. Die KAN schlussfolgert, dass Normen keine pauschalen Aussagen und Anforderungen enthalten dürfen, u.a. weder zu Prüfverfahren zur Wirksamkeit der Entlastung durch die Exoskelette noch zur Unschädlichkeit des Exoskeletts für das Muskel-Skelett-System oder zu mit der Nutzung verbundenen psychischen Belastungen.

Exoskelette können in verschiedene europäische Rechtsbereiche fallen. Je nach Konstruktion können sie die Definitionen für Maschinen, für Medizinprodukte und für persönliche Schutzausrüstungen (PSA) erfüllen. Für den Fall, dass Exoskelette vom Hersteller als PSA eingestuft und auf dem Markt der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, beschreibt die KAN diverse Konsequenzen. So muss etwa das Risiko beschrieben werden, vor dem das Exoskelett schützen soll. Auch ist der Nachweis der Schutzwirkung eine Voraussetzung für das Inverkehrbringen. Die KAN stellt weiterhin fest, dass derzeit kein bekanntes Exoskelett als PSA zertifiziert ist und die zuständige Expertengruppe der Europäischen Kommission kein begutachtetes Produkt als PSA eingestuft hat. Daraus wird gefolgert, dass es derzeit keinen Anlass für Normen mit spezifischen Anforderungen zu Exoskeletten als PSA gibt. Es muss der Eindruck vermieden werden, solche Normen könnten Grundlage für die Zertifizierung eines Exoskeletts als PSA sein.

Zukünftige Normungsaktivitäten

Die KAN-Position wurde im Juli 2026 verabschiedet. Die Erarbeitung der schon erwähnten DIN/TS 33442 wurde vom Arbeitsschutz eng begleitet. Sie erfüllt nahezu alle Kriterien der KAN-Position. DIN plant, auf ISO-Ebene einen Antrag zur Formulierung einer Produktnorm für Exoskelette zu stellen. Auch wenn die DIN/TS als Basis dienen wird, ist damit zu rechnen, dass sich der Text durch die Diskussion mit Fachleuten aus aller Welt merklich ändert. Für die deutschen Arbeitsschutzakteure bietet die KAN-Position eine Argumentationsgrundlage in diesem Prozess. Weiterhin kann sie genutzt werden, um Mitstreiter aus anderen Ländern zu gewinnen und gemeinsam dieses Normungsprojekt und mögliche weitere noch stärker zu beeinflussen mit dem Ziel sicherer, ergonomischer und praxistauglicher Exoskelette für den Einsatz als Arbeitsmittel.