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Durchblick im Dokumentendschungel: Wo steht was zum Arbeitsschutz?

Es gibt viele Arten von Dokumenten im Arbeitsschutz mit unterschiedlichen Graden der Verbindlichkeit. Der Artikel liefert einen Überblick über grundlegende Gesetze, Regeln und Vereinbarungen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

Grundlagendokumente für den Arbeitsschutz gibt es sowohl auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene. Dabei wird zwischen zwei Rechtsbereichen unterschieden: Produktsicherheit auf der einen und betrieblichem Arbeitsschutz auf der anderen Seite.

Internationale Ebene: Übereinkommen zum Arbeitsschutz und Normen als Informationsquelle

Die Internationale Arbeitsorganisation ILO ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen (UN), die unter anderem für die Mitglieder rechtsverbindliche Übereinkommen erarbeitet. In den Übereinkommen werden grundlegende Prinzipien und Rechte am Arbeitsplatz festgelegt, z.B. Beseitigung von Zwangs- und Kinderarbeit und Anrecht auf ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld.

Für international tätige Beschäftigte gibt es mitunter berufsgruppenspezifische Organisationen, etwa die Internationale Maritime Organisation IMO für Seeleute, die wie die ILO eine Sonderorganisation der UN ist. Eine IMO-Konvention ist z.B. SOLAS, die den Schutz des menschlichen Lebens auf See zum Thema hat.

Internationale Normen, die bei ISO oder IEC erarbeitet werden, müssen weder europäisch noch national übernommen werden. Eine Übernahme in das europäische oder nationale Normenwerk ist jedoch möglich, auch mit Modifikationen des Textes. Normen sind freiwillig in der Anwendung, es sei denn, Gesetze beziehen sich ausdrücklich auf sie.

Europäische Ebene: Produktsicherheit und Mindestanforderungen für den Betrieb

Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union sind verbindliche Rechtsakte. Verordnungen gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, Richtlinien müssen durch die Mitgliedstaaten zunächst in nationales Recht umgesetzt werden.

EU-Richtlinien und Verordnungen harmonisieren die Sicherheit von Produkten (z.B. Maschinen, PSA oder Medizinprodukte) in der EU vollständig und werden durch harmonisierte europäische Normen konkretisiert. Dabei geben die europäischen Rechtsakte allgemeine Schutzziele vor, die in harmonisierten Normen in umsetzbare Anforderungen an einzelne Produkte oder Produktgruppen übersetzt werden. Diese harmonisierten Normen werden im Auftrag der Europäischen Kommission erarbeitet und im Amtsblatt der EU gelistet und lösen die Konformitätsvermutung aus: Setzen Produkthersteller die harmonisierten Normen um, muss die Marktüberwachung davon ausgehen, dass die Anforderungen des zugrundeliegenden europäischen Rechtsakts erfüllt sind; es gibt also eine Umkehr der Beweislast.

Für den betrieblichen Arbeitsschutz gibt die EU in Richtlinien Mindestanforderungen vor. Die Mitgliedstaaten müssen diese in nationales Recht umsetzen und können dabei auch über die Vorgaben der EU hinausgehende Festlegungen treffen. Daher haben hier Europäische Normen nicht den gleichen Stellenwert, den sie für den Binnenmarkt einnehmen.

Europäische Normen müssen alle Mitglieder der europäischen Normungsorganisationen CEN und CENELEC unverändert in ihr nationales Normenwerk übernehmen und nationale Normen, die den europäischen Inhalten entgegenstehen, zurückziehen.

Nationale Ebene: Duales System für den betrieblichen Arbeitsschutz

In Deutschland ist der betriebliche Arbeitsschutz über ein duales System geregelt, es gibt ein Zusammenspiel von Staat und gesetzlicher Unfallversicherung. Das Vorschriften- und Regelwerk umfasst auf staatlicher Seite verbindliche Gesetze und Verordnungen, sowie technische Regeln als untergesetzliches Regelwerk, die eine Vermutungswirkung auslösen. Technische Regeln werden von staatlichen Ausschüssen erarbeitet und konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsschutzverordnungen. Dazu gehören z.B. Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR), die die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung konkretisieren.

Zum Vorschriftenwerk der gesetzlichen Unfallversicherung gehören die rechtsverbindlichen DGUV Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften). Das Regelwerk der DGUV setzt sich zusammen aus DGUV Regeln, DGUV Informationen und DGUV Grundsätzen. Diese Schriften stehen den Unternehmern und Versicherten als Hilfsmittel bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten im Bereich Sicherheit und Gesundheit zur Verfügung.

Rein nationale Normen oder technische Spezifikationen von DIN gibt es nur noch in geringem Umfang in Bereichen, in denen es keine europäischen Normen gibt.

Schnelle Normungsdokumente

Um technologischen Entwicklungen gerecht zu werden oder um Forschungsergebnisse zeitnah zu standardisieren, gibt es spezielle schnelle Normungsdokumente, die von Normungsorganisationen veröffentlicht werden. Dazu gehören auf nationaler Ebene DIN SPEC, VDE SPEC, VDE Anwendungsregeln, auf europäischer Ebene CEN/CENELEC Workshop Agreements (CWA) und auf internationaler Ebene International Workshop Agreements (IWA) und ISO Publicly Available Specifications (ISO/PAS). Für diese schnellen Normungsdokumente gelten allerdings nicht alle wesentlichen Normungsprinzipien (so ist z.B. die öffentliche Umfrage und die Beteiligung aller interessierten Kreise nicht verpflichtend). Aus Sicht der KAN sollten für die Festlegung arbeitsschutzrelevanter Anforderungen oder Empfehlungen möglichst nur vollwertige Normen genutzt werden, schnelle Normungsdokumente sind hierfür in der Regel nicht geeignet.1

Weitere Regelsetzer

Neben den genannten Institutionen und Regelsetzern gibt es sowohl international als auch national noch eine Vielzahl weiterer Organisationen, die Regeln für den Arbeitsschutz erarbeiten. Teilweise haben diese Organisationen ein breites Themenspektrum (z.B. Weltgesundheitsorganisation (WHO-Leitfäden), Verein Deutscher Ingenieure (VDI-Richtlinien) oder die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD-Standards und -Prüfrichtlinien)), andere sind auf technische Regelsetzung für bestimmte Branchen spezialisiert (z.B. DVGW für Gas- und Wassertechnik).

1Siehe KAN-Position zur Regelung von Arbeitsschutzaspekten in DIN SPEC, VDE SPEC, VDE-Anwendungsregeln, CWA und IWA

Katharina Schulte
schulte@kan.de

Katharina von Rymon Lipinski
vonrymonlipinski@kan.de

Weitere Informationen

Europäische Normungspolitik

Flyer „Regelwerk Arbeitsschutz im Überblick“ der Unfallkasse Hessen