KAN-Positionen
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03/2026
Offener Brief von DSV und KAN zur Überarbeitung der Europäischen Normungsverordnung (auf Englisch)
Die Europäische Kommission plant im Rahmen des „European Product Act“ im dritten Quartal 2026 einen Vorschlag zur Überarbeitung der Normungsverordnung (EU) Nr. 1025/2012 vorzulegen. Die KAN und die Deutsche Sozialversicherung Europavertretung (DSV) haben sich am 18. März 2026 mit einem offenen Brief an Generaldirektorin Kerstin Jorna der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (GROW) der Europäischen Kommission gewandt und ihre gemeinsamen Anliegen in Brüssel deutlich zur Sprache gebracht.
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Die KAN unterstützt das Anliegen des Bundeskanzlers und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder, Gesetze und Regelwerke verständlich, praxistauglich und verlässlich zu gestalten. Die föderale Modernisierungsagenda fordert jedoch unter Abschnitt IX, 2.1, Verweise auf externe (technische) Normen in Rechtsvorschriften grundsätzlich zu streichen, was in dieser Pauschalität dem Anliegen einer besseren Rechtssetzung entgegenstehen würde. Die KAN-Position erläutert, welche Aspekte im Zusammenhang mit dieser Forderung zu berücksichtigen sind.
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Aus Sicht der KAN darf die Konformitätsvermutung ausschließlich von vollwertigen Normen ausgelöst werden. Nur für sie gelten sämtliche der bewährten Grundprinzipien nach den WTO-Kriterien für die Normung. Infolgedessen können auch nur sie die Legitimität für die ihnen zugedachte besondere Rolle im Rahmen der Konformitätsbewertungsverfahren und damit im Unionsrecht besitzen.
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Die Verordnung (EU) 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für
künstliche Intelligenz (Verordnung über künstliche Intelligenz - KI-Verordnung) zielt
darauf ab, Rechtssicherheit in Bereichen der technischen Innovation zu schaffen
und Sicherheit, Gesundheit und Grundrechte zu schützen. Obwohl bisher nur Teile
der Anforderungen der KI-Verordnung gelten, hat die Europäische Kommission im
November 2025 einen Vorschlag für eine Verordnung zur Vereinfachung der
Umsetzung der Vorschriften für künstliche Intelligenz veröffentlicht, die Digital-
Omnibus-Verordnung zur KI. -
Die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 bildet den zentralen Rahmen für die Entwicklung europäischer Normen. Diese Normen tragen maßgeblich zur Harmonisierung von Produkten, Dienstleistungen und Verfahren innerhalb Europas bei. Damit leisten sie einen entscheidenden Beitrag zum Funktionieren des Binnenmarktes und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union. Das Prinzip der klaren Trennung zwischen gesetzgeberischer Verantwortung und technischer Normung hat sich als verlässliche Grundlage für das europäische Regulierungssystem bewährt.
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Die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) bedankt sich für die Möglichkeit, sich im Rahmen der Sondierung zum geplanten Rechtsakt für Baudienstleistungen zu äußern. Diese Initiative ist eine der Schlüsselmaßnahmen der im Mai 2025 von der Europäischen Kommission veröffentlichten Binnenmarktstrategie und verfolgt das Ziel, Hindernisse für den grenzüberschreitenden Marktzugang für Bau- und Installationsdienstleistungen abzubauen.
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Im Rahmen ihres IV. Omnibus-Pakets schlägt die Europäische Kommission die Einführung des Instruments der gemeinsamen Spezifikationen (im Folgenden: Common Specifications) in zahlreiche weitere Binnenmarktvorschriften vor. Bei Common Specifications handelt es sich um europäische Durchführungsrechtsakte, die der Europäischen Kommission als außergewöhnliche Ausweichlösung dienen sollen, für den Fall, dass die europäischen Normungsorganisationen trotz bestehender Normungsaufträge keine harmonisierten Normen entwickeln, diese nicht fristgerecht vorlegen oder die vorgelegten Normen unzureichend sind.
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Der NLF ist ein wesentlicher Baustein für den Erfolg des europäischen Binnenmarktes. Seit seiner Einführung hat er sich als tragfähiger Rechtsrahmen für die Produktsicherheit und die Rolle der Normung in Europa erwiesen. Die KAN spricht sich daher dafür aus, das bewährte System des NLF im Kern beizubehalten und lediglich an neue Herausforderungen, wie beispielsweise die Digitalisierung anzupassen. Wie in der 2022 durchgeführten Bewertung des NLF festgestellt, ist seine Bedeutung für die Schaffung von Kohärenz im EU-Rechtsrahmen für Produkte unbestreitbar. Aus Sicht der KAN ist deshalb darauf zu achten, dass das System auch zukünftig kohärent und praxistauglich bleibt.
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Die KAN begrüßt die Durchführung der Studie zur Erhebung aktueller anthropometrischer Daten durch die EU-Kommission. Für den Arbeitsschutz haben diese Maße besondere Bedeutung. Produkte und Arbeitsplätze lassen sich nur sicher gestalten, wenn die hierfür verwendeten Körpermaßdaten mit den aktuell in der Bevölkerung vorhandenen Körpermaßen übereinstimmen.
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Die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 bildet den zentralen Rahmen für die Entwicklung europäischer Normen. Diese tragen wesentlich zur Harmonisierung von Produkten, Dienstleistungen und Verfahren innerhalb Europas bei. Sie leisten damit einen entscheidenden Beitrag zum Erfolg des Binnenmarktes und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU.
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Die Landwirtschaft ist im Wandel. Neue Technologien wie hochautomatisierte, fahrerlose mobile Maschinen halten auf dem Acker Einzug. Aus Sicht des Arbeitsschutzes haben diese Arbeitsmittel potenziell positive Effekte im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz.
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Dieses Papier richtet sich an Normungsgremien, die Dokumente mit Schnittstellen zum Arbeitsschutz und zur Künstlichen Intelligenz (KI) entwickeln, und formuliert Eckpunkte, die in KI-relevanten Normen umgesetzt werden sollten.
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Common Specifications sind europäische Durchführungsrechtsakte, die sicherstellen sollen, dass im Falle nicht vorhandener oder unzureichender harmonisierter Normen dem öffentlichen Interesse, wie beispielsweise dem Schutz der Sicherheit und Gesundheit, dennoch Genüge getan wird. Sie sind technische Spezifikationen, die in gleicher Weise wie Normen die Harmonisierung von Produktanforderungen zum Ziel haben.
Die KAN hat zu diesem Instrument das vorliegende Positionspapier veröffentlicht.
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Für Normungsdokumente wie DIN SPEC, VDE SPEC, VDE-Anwendungsregeln, CWA und IWA gelten nicht alle wesentlichen Normungsprinzipien. Aus Sicht der Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) eignen sich diese Dokumentarten daher vom Grundsatz her nicht für arbeitsschutzrelevante Aspekte.
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09/2022
KAN-Position Berücksichtigung nichtvisueller Wirkungen künstlicher Beleuchtung in der Normung
Im Bereich der nichtvisuellen Wirkungen künstlicher Beleuchtung sind Belange des betrieblichen Arbeitsschutzes betroffen. Ist in diesem Bereich Normung beabsichtigt, muss vorab nach dem Grundsatzpapier über die Rolle der Normung im betrieblichen Arbeitsschutz geprüft werden, inwieweit Normung zulässig ist.
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Die europäische Kommission hat am 30.03.2022 einen Vorschlag COM (2022) 144
für eine Verordnung des europäischen Parlamentes und des Rates zur Festlegung
harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten, zur Änderung
der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr.
305/2011 vorgelegt. In diesen Vorschlag hat auch das Thema der inhärenten
Produktsicherheit Eingang gefunden.
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Der Rechtsakt ist eine Verordnung auf der Grundlage der Artikel 16 und Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Artikel 16 AEUV betrifft das Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Artikel 114 AEUV regelt die Verwirklichung des Binnenmarktes. Abweichend von der bisherigen Tradition im New Legislative Framework verbindet der Vorschlag den Abbau von Handelshemmnissen mit unmittelbar an Anwender gerichteten Verpflichtungen (insbesondere Artikel 29 des Vorschlags) sowie weitreichenden Grundrechtsbelangen. Aus Sicht der KAN müssen daher vor Verabschiedung der Verordnung einige grundlegende Punkte geklärt werden (beispielsweise durch die Europäische Kommission).
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06/2015
Position der Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) zur Normung von Gesundheitsdienstleistungen
Normen unterstützen die Sicherheit von Produkten im Gesundheitsbereich – vom Krankenhausbett bis zur Herz-Lungenmaschine. Zunehmend geraten jedoch, u.a. unterstützt durch die EU-Kommission, neben Produkten auch Dienstleistungen im Gesundheitsbereich in den Focus der Normung – von der Pflege bis zur elektronischen Verarbeitung von Patientendaten.
Die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) betrachtet diese Entwicklung mit zunehmender Sorge. Etablierte, bewährte Systeme der sozialen Sicherung und hier insbesondere des Arbeitsschutzes könnten mit ungewollten Parallelwelten kollidieren – zum Nachteil der Beschäftigten.
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Ein wesentlicher Beitrag zur Gestaltung sicherer Arbeitsmittel kann durch die Anwendung von wissenschaftlichen Erkenntnissen der Ergonomie geleistet werden. Ziel des Arbeitsschutzes ist es daher, diese Erkenntnisse in Grundlagen- und Produktgruppennormen, sowie bezüglich einzelner Aspekte auch in Produktnormen bereitzustellen.