Weiterer Fahrplan zur Überarbeitung der Normungsverordnung nimmt Gestalt an
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Die Europäische Kommission beabsichtigt, ihren Vorschlag am Ende des dritten Quartals 2026 Rahmen des „European Product Act“ vorzulegen. Die Normungsverordnung zusammen soll dabei parallel mit dem New Legislative Framework und der Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 überarbeitet werden.
Die Kommission hat die Folgenabschätzung, mit welcher sie die Erforderlichkeit und Auswirkungen der geplanten Überarbeitungsmaßnahmen geprüft hat, bereits Ende Mai abgeschlossen. Zu verschiedenen Szenarien hatte sie zuletzt ein weiteres Mal gezielt Unternehmen und Industrieverbände sowie die Normungsorganisationen konsultiert. Die Folgenabschätzung enthält zudem die Ergebnisse der im vergangenen Jahr durchgeführten öffentlichen Konsultationen.
Inzwischen wurde das Dokument dem Ausschuss für Regulierungskontrolle (EN: Regulatory Scrutiny Board – RSB), einem kommissionsinternen Qualitätssicherungsgremium, übermittelt. Der Ausschuss hat die Folgenabschätzung am 17. Juni 2026 erörtert und im Hinblick auf wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte bewertet. Sofern die Stellungnahme des Ausschusses positiv ausfällt, kann die Kommission mit der Ausarbeitung eines konkreten Gesetzgebungsvorschlags beginnen. Bei einer negativen Stellungnahme ist hingegen mit Verzögerungen bei der Veröffentlichung der Gesetzgebungsvorschläge zu rechnen.