KAN unterwegs: Auf der Sonderkonferenz EU-Maschinenverordnung
In rund sechs Monaten wird die europäische MVO (EU) 2023/1230 verbindlich und löst die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab.
Damit werden die Anforderungen an Maschinen und dazugehörige Produkte aktualisiert, Regelungen für neue digitale Technologien integriert und insgesamt mehr Klarheit sowie Einheitlichkeit geschaffen.
Rund 90 Personen nahmen an der Veranstaltung vor Ort teil, 60 weitere waren online zugeschaltet. Während der Veranstaltung erhielten die Teilnehmenden einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen durch die MVO, deren Auswirkungen auf Produkte und Prozesse sowie konkrete Handlungsempfehlungen für die Umsetzung.
Aus dem Bereich der Facharbeit der KAN war Dr. Michael Thierbach auf der Sonderkonferenz vertreten, nahm an der Fachveranstaltung selbst teil und betreute in den Pausen den Informationsstand der KAN. Während des Diskussionsteils der Sonderkonferenz konnte er den Teilnehmenden den aktuellen Stand zur Veröffentlichung harmonisierter Normen unterhalb der Maschinenverordnung erläutern. Am Stand konnte er den Informationsaustausch weiter vertiefen. Gefragte Themen waren Regelungen zu künstlicher Intelligenz im Maschinenbau sowie der neu erschienen KANBrief.