BDA-Positionspapier zur Normung im Bereich der betrieblichen Personalarbeit
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Eine wachsende Anzahl von Normungsvorhaben hat betriebliche Personalpolitik und Arbeitsschutz zum Inhalt. Diese Vorhaben stoßen mit ihren Inhalten damit immer wieder in das in Deutschland verfassungsmäßig geschützte Tätigkeitsfeld der Sozialpartner vor. Hervorgehoben wird auch, dass technische Normung nach ganz anderen Grundsätzen abläuft als die Gestaltung von Tarifen oder der betrieblichen Personalarbeit. Letztere erfordern ein viel höheres Maß an Individualität und sind gerade deshalb nicht geeignet, auch nur im Ansatz vereinheitlicht zu werden. Zur Vorbeugung dieser Problematik werden verschiedene Maßnahmen gefordert, so z.B.
• die Unterstützung beider Sozialpartner im Rahmen der Normungsprozesse durch DIN
• die Betrachtung von Arbeitgeberverbänden als separater interessierter Kreis bei DIN, analog zu den Gewerkschaften
• den Aufbau einer zur KAN analogen Beobachtungs- und Interventionsstelle zur Normung von betrieblicher Personalarbeit.
Das Positionspapier ist einsehbar unter: https://arbeitgeber.de/wp-content/uploads/bda-arbeitgeber-positionspapier-grenzen_der_normung_im_personalmanagement-2026_01.pdf