KAN-Studie: Wie OECD-Prüfrichtlinien entstehen und beeinflusst werden können
OECD Test Guidelines sind weltweit anerkannte Standards zur Prüfung von chemischen Stoffen. Sie stehen in engem Zusammenhang mit dem europäischen Chemikalienrecht und beeinflussen mittelbar auch den Arbeitsschutz. Eine aktuelle KAN-Studie zeigt, wie diese Prüfrichtlinien entstehen und wie sich Arbeitsschutzpositionen in ihre Entwicklung einbringen lassen.
Die KAN-Studie „OECD Test Guidelines, Normung und Arbeitsschutz“ dient Arbeitsschutzfachleuten als Hilfestellung, indem sie generelle Informationen zu den OECD Test Guidelines und deren Erarbeitungsprozess innerhalb der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bereitstellt. Insbesondere weist sie auch darauf hin, wie Fachleute die Test Guidelines kommentieren und sich einbringen können. Die Studie erklärt zudem, welche Querverbindungen zwischen den OECD Test Guidelines und der Normung bestehen.
Warum sind OECD Test Guidelines relevant für den Arbeitsschutz?
Die OECD Test Guidelines bieten standardisierte Prüfmethoden für die Beurteilung von Chemikalien hinsichtlich ihrer physikalisch-chemischen Eigenschaften, ihrer toxikologischen und ökotoxikologischen Wirkung und ihres Umweltverhaltens. Die nach ihnen erhobenen Daten werden von allen OECD-Mitgliedsstaaten für regulatorische Zwecke anerkannt (Mutual Acceptance of Data). Für den Arbeitsschutz sind sie vor allem hochrelevant, weil sie die Datengrundlage für die Bewertung von Gefahrstoffen liefern.
Das relevante europäische Chemikalienrecht ist hierbei insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung) sowie die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung). Sie verpflichten Unternehmen unter anderem dazu, Daten zu den Risiken und Eigenschaften von Stoffen zu liefern, beispielsweise über Sicherheitsdatenblätter. Das EU-Recht legt zudem standardisierte Prüfmethoden zur Bewertung chemischer Stoffe fest und nimmt dabei Bezug auf viele OECD Test Guidelines. Auch viele technische Normen verweisen auf die Guidelines. Somit dienen OECD Test Guidelines häufig als Leitlinien für die Datenerhebung.
Die dadurch erzeugten Daten liefern auch die Grundlage für Arbeitsschutzmaßnahmen, indem sie für die Analyse von Gefährdungen am Arbeitsplatz und die Ableitung von Schutzmaßnahmen genutzt werden. Obwohl die OECD Test Guidelines weder in der deutschen Gefahrstoffverordnung noch in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe explizit erwähnt werden, wirken sie also dennoch indirekt auf das Arbeitsschutzregelwerk und die betriebliche Praxis ein. Die Empfehlung zu Gefahrstoffen 409 „Nutzung von REACH-Informationen für den Arbeitsschutz“ beschreibt detailliert das Zusammenwirken bzw. die Schnittstellen zwischen der REACH-Verordnung und dem Arbeitsschutzrecht.
Wie entstehen OECD Test Guidelines?
Die Entwicklung neuer OECD Test Guidelines geschieht in einem mehrstufigen Verfahren innerhalb der OECD. Verantwortlich für die Koordinierung ist ein Gremium von nationalen Koordinatorinnen und Koordinatoren aus allen OECD-Mitgliedsstaaten, der Working Party of National Coordinators of the Test Guideline Programme (WNT). In Deutschland werden die nationalen Koordinatoren vom Umweltbundesamt (UBA) und vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) benannt.
Neue Projekte oder Änderungsvorschläge zu bestehenden Test Guidelines werden von den nationalen Koordinatorinnen und Koordinatoren eingereicht. Voraussetzung für die Aufnahme in das Arbeitsprogramm sind unter anderem ein regulatorischer Bedarf sowie ein Beitrag zur internationalen Harmonisierung der Gefahren- und Stoffbewertung. Nach der Aufnahme in den Arbeitsplan erarbeitet ein federführendes Land oder eine Arbeitsgruppe einen Entwurf.
Es folgen mehrere Kommentierungsrunden. Zunächst prüfen Expertengruppen den Entwurf. Die Mitglieder dieser Gruppen werden von nationalen Koordinatorinnen und Koordinatoren als Experten benannt, vertreten also keine Länderpositionen. Darauf folgt die WNT-Kommentierung. Hierbei kontaktieren die nationalen Koordinatorinnen und Koordinatoren Fachleute in ihrem Land, um mit deren Unterstützung nationale Stellungnahmen zu erarbeiten. Außerdem können auch ausgewählte externe Organisationen wie die Europäische Kommission oder die Internationale Organisation für Normung (ISO) Kommentare einreichen.
Anschließend wird der Entwurf von der WNT verabschiedet. Nach der Zustimmung des übergeordneten OECD Chemicals and Biotechnology Committee wird das Dokument veröffentlicht und erhält eine offizielle TG-Nummer1.
Wie kann der Arbeitsschutz mitwirken?
Abgesehen von den nationalen Koordinatorinnen und Koordinatoren spielt in Deutschland auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine wichtige Rolle, indem sie das Test Guideline-Programm hinsichtlich seiner Arbeitsschutzrelevanz monitort. Außerdem arbeitet sie bei einigen OECD Test Guidelines aktiv mit und unterstützt die Beteiligung von Forschenden.
Obwohl eine systematische Beteiligung des Arbeitsschutzes an der Entwicklung von OECD Test Guidelines bislang nicht vorgesehen ist, bestehen verschiedene Möglichkeiten, fachliche Expertise und arbeitsschutzrelevante Anforderungen in den Prozess einzubringen. Zur Unterstützung der nationalen Koordinatorinnen und Koordinatoren können sich Fachleute beispielsweise für eine aktive Teilnahme in einem Expertenpool bewerben. Expertinnen und Experten können sich alternativ auch an die BAuA wenden. Der Erarbeitungsprozess inklusive der Beteiligungsmöglichkeiten wurde auf der Website des „NanoHarmony“-Projekts übersichtlich zusammengestellt. Aktuelle Entwürfe zu OECD Test Guidelines finden sich auf der OECD-Website.
Maja aus der Fünten
info@kan.de