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Erfolgreiche Normungsarbeit durch wirksame interne Begleitung

Für die Aufgabenerfüllung in der Normung entsendet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) nicht nur Fachleute in die Normenausschüsse. Sie hat mit dem Amt der Normungsbeauftragten interne Strukturen geschaffen, welche sie inhaltlich und administrativ noch besser aufstellen.

Für die verschiedenen Interessengruppen wird es immer relevanter, sich in die Normung einzubringen, denn die Anzahl und Bedeutung von technischen Standards nimmt branchenübergreifend zu – auch im Bereich des Arbeitsschutzes. Einerseits gibt es immer mehr Themen und Unterthemen, zu denen genormt wird. Dabei erzeugen nicht nur neue Technologien und Produkte einen Bedarf an weiteren Normen; auch bestehende Themen werden beispielsweise als Normenreihen ausgebaut. Andererseits gewinnen fachpolitische und strategische Fragestellungen in der Normung zunehmend an Bedeutung. Das wird unter anderem an den rund einem Dutzend nationalen Normungsroadmaps zu Zukunftsthemen wie KI, Circular Economy oder Industrie 4.0 deutlich.

Auch der Verwaltungsaufwand wird größer. Denn Normen mitzuentwickeln bedarf nicht nur eines strategischen Überblicks darüber, welche Themen relevant sind und in welchen Gremien eine Mitarbeit sinnvoll ist. Für die Mitgliedschaft in Normungsgremien werden finanzielle und personelle Kapazitäten bereitgestellt. So ist z.B. die Entsendung in einen Normenausschuss nicht mit einem ausgefüllten Autorisierungsformular erledigt. Zuvor wird geprüft, ob die Relevanz des Themas eine zusätzliche Entsendung rechtfertigt. Auf Grundlage eines intern geführten Verzeichnisses aller Entsendungen prüft die gesetzliche Unfallversicherung später die Rechnung für alle Mitgliedschaften in Normungsgremien auf sachliche und rechnerische Richtigkeit. Allein in nationale Normungsgremien entsendet die DGUV aktuell Fachleute in rund 800 Funktionen, hinzu kommen weitere Entsendungen durch die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

Zudem beschafft die DGUV für sich und ihre Mitglieder DIN-Normen und regelt deren Nutzung. Denn für die Erfüllung des gesetzlichen Präventionsauftrags werden auch für den Arbeitsschutz relevante und hilfreiche technische Standards berücksichtigt – unter anderem, indem einzelne Normeninhalte ins DGUV-Regelwerk aufgenommen werden. Dafür sind Absprachen zwischen DGUV und DIN sowie deren verwaltungsseitige Abwicklung notwendig.

Normungsbeauftragte sind unverzichtbar für DGUV-Normungsaktivitäten

Um die Aufgaben in der Normung wahrzunehmen, müssen interne Strukturen für diejenigen bereitgestellt werden, die sich in der Normung engagieren. Die DGUV hat als ein wichtiger Stakeholder in der Normung deshalb neben ihren etablierten Verwaltungsstrukturen in ihren Fachbereichen das Amt der Normungsbeauftragten geschaffen. Die Normungsbeauftragten der insgesamt 15 Fachbereiche nehmen sowohl fachliche als auch administrative Aufgaben wahr und haben sich zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Normungsaktivitäten entwickelt.

Zu den Aufgaben der Normungsbeauftragten gehört insbesondere,

  • die Normungsarbeit im jeweiligen Fachbereich der DGUV zu koordinieren,
  • als interne Ansprechpersonen für die Normungsarbeit zur Verfügung zu stehen,
  • der Verwaltung der DGUV regelmäßig Rückmeldung über die Autorisierungen von Mitarbeitenden in Normungsgremien zu übermitteln,
  • unter Beachtung des Grundsatzpapiers zur Rolle der Normung im betrieblichen Arbeitsschutz zu einem abgestimmten Vorschriften- und Regelwerk im deutschen Arbeitsschutz beizutragen.

Dies sind vielfältige und manchmal zeitaufwendige Aufgaben, welche die Normungsbeauftragten zusätzlich zu ihren weiteren Tätigkeiten erledigen. Wenn sich äußere Anforderungen verändern, ist darüber hinaus eine gewisse Flexibilität bei der Aufgabenerfüllung gefragt. So verlangt beispielsweise das von DIN im Jahr 2025 eingeführte umfangreiche neue Finanzierungsmodell der Normungsarbeit, dass die Verwaltungsprozesse neugestaltet und ausgebaut werden. Zu diesem und zu vielen anderen Themen arbeiten die Normungsbeauftragten eng mit der Verwaltung der DGUV zusammen und tauschen sich regelmäßig untereinander aus. Die Normungsbeauftragten agieren in ihrer Funktion rein intern.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ist überzeugt, dass Normen einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit leisten können und sich das Engagement in der Normung lohnt. Dabei ist der nach außen sichtbare Beitrag – die Mitarbeit in Normenausschüssen – nur ein Teil des Engagements und muss stets mit internen Strukturen untermauert werden.

Finja Meyer
finja.meyer@dguv.de