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Jahresbericht 2025

Editorial

2025 war für die KAN ein Jahr wichtiger Weichenstellungen – fachlich wie organisatorisch. Mit dem Wechsel in der Leitung der Geschäftsstelle und im Sozialpartnerbüro der Arbeitgeber hat die KAN zwei zentrale Positionen neu besetzt.

Auf europäischer Ebene war das Jahr geprägt von grundlegenden Reformbestrebungen in der EU-Gesetzgebung und im Normungssystem. Die Europavertretung der KAN hat sich durch kontinuierliches Monitoring, aktive Beteiligung an Sondierungen und Konsultationen sowie intensive Netzwerkarbeit dafür eingesetzt, dass die Anliegen der KAN frühzeitig in Brüssel Gehör finden.

Auch jenseits von Brüssel hat die KAN ihre Netzwerke und Partnerschaften gepflegt und weiter ausgebaut: Die enge Verbindung zu anderen europäischen Arbeitsschutzinstitutionen im EUROSHNET-Netzwerk, die Unterzeichnung eines Letter of Intent mit ANEC oder die intensivierte Zusammenarbeit mit dem DIN‑Verbraucherrat, Umweltverbänden und französischen Partnerinstitutionen sind ein entscheidender Faktor, um gemeinsame Interessen mit vereinter Kraft gegenüber der Normung zu vertreten. 

KI‑Systeme, fahrerlose Landmaschinen, Exoskelette, Drohnen, Klimawandel, anthropometrische Daten und viele mehr: Die Bandbreite der Themen in der Facharbeit zeigt, wie zahlreich die Herausforderungen für den Arbeitsschutz sind. Die Aktivitäten der KAN verfolgen das Ziel, Risiken früh zu erkennen und sich in und gegenüber der Normung dafür einzusetzen, dass Beschäftigte gut geschützt sind und dass gleichzeitig die Kohärenz des Regelwerks im Arbeitsschutz gewahrt wird.

In der Öffentlichkeitsarbeit tragen die Neugestaltung der Website, ein Ausbau der Pressearbeit und die bewährten Kommunikationsformate dazu bei, einer breiten Fachöffentlichkeit bewusst zu machen, wie relevant Arbeitsschutz und Normung für die Sicherheit und Gesunderhaltung im Arbeitsleben sind.

Dr. Monika Maintz
Leiterin der KAN-Geschäftsstelle

Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN)

Normen konkretisieren gesetzliche Anforderungen an die Sicherheit und Qualität von Produkten und Prüfverfahren. So können sie dazu beitragen, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) vertritt in diesem Sinne die Interessen des Arbeitsschutzes gegenüber der Normung. Sie ist ein Projekt des Vereins zur Förderung der Arbeitssicherheit in Europa e.V. (VFA) und wird finanziell durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. Mitglieder des VFA sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.

Auftrag und Struktur

In der KAN bündeln die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber, Arbeitnehmer, des Bundes und der Länder sowie der gesetzlichen Unfallversicherung ihre Interessen und diskutieren diese mit DIN (Deutsches Institut für Normung e.V.). Die KAN befasst sich mit Normen und anderen Arbeitsergebnissen von Normungs- und gegebenenfalls auch weiteren Standardisierungsorganisationen, die die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und in Bildungseinrichtungen unmittelbar oder mittelbar berühren. Zu ihrem Aufgabenbereich gehören zum Beispiel die Produktsicherheit sowie der technische und der organisatorische Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die KAN bringt ihre gemeinsame Arbeitsschutzposition in alle relevanten Ausschüsse und Gremien ein und informiert die Öffentlichkeit. Die Arbeitsschutzkreise nutzen die KAN als akzeptiertes gemeinsames Sprachrohr und profitieren davon, dass die gebündelte Position der KAN eine größere Wirkung hat als die der einzelnen Kreise.

Organisation der KAN

Die KAN hat 17 Mitglieder und setzt sich wie folgt zusammen:
(Vorsitz Frühjahr 2024–2026: Staat)

2025 fanden Vorstandssitzungen am 11. März und am 7. Oktober sowie KAN-Sitzungen am 13./14. Mai und am 19./20. November statt.

Die KAN-Geschäftsstelle

Die Arbeit der KAN wird von ihrer Geschäftsstelle in Sankt Augustin bei Bonn unterstützt. Diese ist für das operative Geschäft zuständig und in vier Bereiche aufgeteilt: Facharbeit, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Europavertretung Brüssel und Verwaltung, Finanzen und Gremien.

Um auch im Sinne des Auftrags der europäischen Gesetzgebung, z.B. der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, den Einfluss der Sozialpartner gegenüber der Normung zu stärken, ist je ein Sozialpartnerbüro der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in die Geschäftsstelle integriert. Diese Einbindung ermöglicht schon frühzeitig eine sozialpolitisch abgestimmte Vorgehensweise.

Zum 1. Juli 2025 hat Dr. Monika Maintz die Leitung der KAN-Geschäftsstelle von Angela Janowitz übernommen. Freeric Meier leitet seit dem 1. April 2025 als Nachfolger von Eckhard Metze das Sozialpartnerbüro der Arbeitgeber in der KAN-Geschäftsstelle.

Informationen zur KAN

Blick nach Europa

Viele der Rahmenbedingungen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit werden auf europäischer Ebene festgelegt. Gleiches gilt für normungspolitische Grundlagen. Für die KAN ist es daher entscheidend, auf der Schnittmenge von Arbeitsschutz und Normung die nationalen Interessen zu bündeln, Verbündete zu suchen und ihre Positionen und Anliegen frühzeitig und aktiv in arbeitsschutzrelevanten EU‑Gesetzgebungsprozesse und normungspolitischen Entwicklungen einzubringen.

KAN-Europavertretung

Die Europavertretung der KAN in Brüssel stärkt seit ihrer Einrichtung im Jahr 2020 die Sichtbarkeit der KAN und der in ihr vertretenen Arbeitsschutzkreise auf europäischer Ebene. Als zentrale Schnittstelle zwischen den KAN-Kreisen, der KAN-Geschäftsstelle und den europäischen Institutionen begleitet sie politische und gesetzgeberische Entwicklungen im Bereich Arbeitsschutz und Normung frühzeitig und sorgt dafür, dass Anliegen der KAN von Beginn an in arbeitsschutzrelevante europäische Prozesse einfließen. 

Grundlage dafür ist ein vorausschauender und dialogorientierter Ansatz, der auf kontinuierlichem Monitoring europäischer Gesetzgebungsinitiativen und politischer Entwicklungen basiert. Europäische Vorhaben werden hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Arbeitsschutz und für die Arbeit der KAN analysiert und bewertet. Ein zentraler Schwerpunkt der Tätigkeit in Brüssel ist die aktive Netzwerkarbeit und Interessenvertretung auf europäischer Ebene. Die Europavertretung knüpft Kontakte zu politischen Entscheidungsträgern wie dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission sowie weiteren Akteuren im Bereich Arbeitsschutz und Normung und pflegt diese kontinuierlich. Gleichzeitig stellt sie sicher, dass die Expertise der KAN frühzeitig in europäische Entscheidungsprozesse einfließt. Dies geschieht vor allem durch die Teilnahme an Sondierungen und Konsultationen der Europäischen Kommission. Die Kommission veröffentlicht mögliche Pläne und Maßnahmen bereits vor und während der Erarbeitung konkreter Gesetzgebungsvorschläge und ermöglicht es allen interessierten und betroffenen Kreisen, fachliche Stellungnahmen einzubringen. Auch im weiteren Verlauf nutzt die KAN die angebotenen Rückmeldemöglichkeiten zu veröffentlichten Gesetzgebungsvorschlägen. Besonders aufmerksam begleitet die Europavertretung zudem das anschließende Verfahren im Europäischen Parlament und bringt die Anliegen der KAN auch dort gezielt ein. 

Das Jahr 2025 war geprägt von intensiven Vorarbeiten zur umfassenden Reform des europäischen Normungssystems, die maßgeblichen Einfluss auf die zukünftige Ausgestaltung der Normung und damit auch auf den Arbeitsschutz haben wird. Neben der Überarbeitung der Normungsverordnung (EU) Nr. 1025/2012 sind für 2026 Anpassungen des Neuen Rechtsrahmens (New Legislative Framework), der einheitliche Regeln für Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung und Marktüberwachung in verschiedenen Sektoren festlegt, sowie der Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 vorgesehen. Des Weiteren sollen die Ausweitung des Instruments der Common Specifications durch das Omnibus-IV-Gesetzespaket und verschiedene fachliche Initiativen zwischen den europäischen Gesetzgebern verhandelt werden. Common Specifications sollen als Rückfalloption für die Europäische Kommission dienen, falls die europäischen Normungsorganisationen trotz bestehender Normungsaufträge keine harmonisierten Normen zur Konkretisierung von Rechtsvorschriften vorlegen oder die Normen unzureichend sind.

Durch frühzeitige Analysen, die gezielte Teilnahme an Sondierungen und Konsultationen und den kontinuierlichen Ausbau ihrer Interessenvertretung wird die KAN-Europavertretung auch weiterhin die Expertise der KAN in die Arbeit der europäischen Institutionen einbringen und damit die Stimme ihrer Kreise im europäischen Diskurs stärken.

Überarbeitung der Normungsverordnung (EU) Nr. 1025/2012

Die Normungsverordnung (EU) Nr. 1025/2012 bildet seit mehr als zehn Jahren den Rechtsrahmen für die Erarbeitung harmonisierter Normen und ist ein Eckpfeiler des europäischen Normungssystems. Bereits in der EU-Normungsstrategie 2022 hatte die Europäische Kommission angekündigt, dass die Normungsverordnung neu bewertet und daraufhin überprüft werden sollte, ob sie weiterhin zweckmäßig ist oder ob angesichts der Entwicklungen im Umfeld der Normung auf nationaler, europäischer und globaler Ebene Anpassungen erforderlich sind. 

Vor diesem Hintergrund lud die KAN-Geschäftsstelle am 25. Juni 2025 zu einem Fachgespräch zur anstehenden Überarbeitung der Normungsverordnung ein. Ziel war es, ein gemeinsames Verständnis innerhalb der KAN zu entwickeln und eine grundlegende Übersicht über die Rolle der Normungsverordnung im europäischen Normungssystem sowie ihre Bedeutung für die Interessenvertretung des Arbeitsschutzes zu vermitteln.

Im Juni 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission im Rahmen einer ersten Sondierung ihre Pläne und Optionen für ein schnelleres, effizienteres und flexibleres Normungssystem. Die KAN beteiligte sich daran mit einer umfassenden Stellungnahme (PDF). Im September 2025 folgte die öffentliche Konsultation, in der interessierte Kreise vertiefende Fragen beantworten konnten. Die KAN hat den Fragebogen beantwortet und zusätzlich eine ausführliche Position (PDF) eingebracht.

Die Europäische Kommission hat außerdem im Juli 2025 die Überarbeitung des Neuen Rechtsrahmens (New Legislative Framework, NLF) mit der Veröffentlichung einer Folgenabschätzung angestoßen. Auch hierzu hat die KAN eine Stellungnahme (PDF) eingereicht.

Die Normungsverordnung (EU) Nr. 1025/2012 soll 2026 gemeinsam mit dem Neuen Rechtsrahmen und der Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 überarbeitet werden. Die Kommission plant, alle drei Vorschläge im dritten Quartal 2026 in einem Gesetzespaket als „European Product Act“ vorzulegen. Die KAN wird die weiteren Prozesse intensiv begleiten und sich für die Anliegen ihrer Kreise einsetzen.

Omnibus-Paket IV der Europäischen Kommission: Common Specifications

Am 21. Mai 2025 hat die Europäische Kommission das Omnibus‑Paket IV veröffentlicht. Dieses Paket enthält verschiedene Gesetzesvorschläge mit Vereinfachungs‑ und Entlastungsmaßnahmen, die thematisch gebündelt vorgelegt und zügig behandelt werden sollen. Hiermit verfolgt die Kommission das Ziel, den Binnenmarkt zu stärken, Prozesse zu digitalisieren und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten. Für die KAN besonders relevant sind die Vorschläge zur Digitalisierung und zum Instrument der Common Specifications, da damit die Ermächtigung der Kommission zum Erlass solcher Spezifikationen auf weitere Binnenmarktvorschriften ausgeweitet würde. 

Im September 2025 konnte zum Verordnungs- und zum Richtlinienvorschlag im Have-your-say-Portal der Europäischen Kommission Stellung genommen werden. Die KAN hat sich hieran beteiligt und eine Stellungnahme (PDF) sowohl zum Verordnungsvorschlag als auch zum Richtlinienvorschlag eingereicht.

In ihrer Stellungnahme äußert sich die KAN insbesondere zu

  • dem Vorrang harmonisierter europäischer Normen vor in Betracht zu ziehenden Alternativlösungen wie Common Specifications,
  • der Notwendigkeit eng formulierter Erlassvoraussetzungen, um eine konsistente Anwendung im Binnenmarkt sicherzustellen und eine weitere Fragmentierung und Inkohärenz des Regelwerks zu verhindern,
  • der Erarbeitung und dem Erlass von Common Specifications auf Grundlage klarer rechtsverbindlicher Kriterien und innerhalb eines transparenten Verfahrens,
  • der Beteiligung von Interessensträgern sowie
  • der Festlegung eines horizontalen Rechtsrahmens.

Die KAN hatte zum Instrument der Common Specifications bereits im Oktober 2024 ein Positionspapier veröffentlicht. Die KAN wird auch das weitere Verfahren zu den Common Specifications und dem Omnibus-Paket IV eng begleiten und sich weiterhin für die Anliegen ihrer Kreise einsetzen.

Vorbereitung Guidance Paper und Webinar bei SAG OHS

Die Technischen Lenkungsausschüsse der europäischen Komitees für Normung und für elektrotechnische Normung (CEN/BT und CENELEC/BT) lassen sich von Expertengremien beraten, die für bestimmte Normungsfelder eingerichtet werden. Dazu gehört auch die zum Jahresende 2024 auf zwei Jahre angelegte strategische Beratungsgruppe für Arbeitsschutz CEN-CENELEC/SAG OHS (Strategic Advisory Group on Occupational Health and Safety). Die Leiterin der KAN-Geschäftsstelle hat den Vorsitz dieses für den europäischen Arbeitsschutz strategisch sehr relevanten Gremiums inne; das Sekretariat ist bei DIN angesiedelt.

Innerhalb der zweijährigen Berufungsperiode soll SAG OHS den Lenkungsausschüssen von CEN und CENELEC einen Vorschlag für einen Leitfaden zur Rolle der Normung im Arbeitsschutz vorlegen und die Fachleute in den europäischen Normungsgremien in einem Webinar über diese Thematik informieren. Die Arbeiten zu beiden Aufträgen konnten im Jahr 2025 bereits sehr weit vorangetrieben werden. Ziel ist es, die erarbeitete Position möglichst innerhalb der kurzen Berufungsperiode von beiden Lenkungsausschüssen verabschieden zu lassen, sodass die in den europäischen Normungsgremien tätigen Fachleute auf einen fundierten und leicht verständlichen Leitfaden zur Rolle der Normung im Arbeitsschutz zurückgreifen können. Für die KAN ist dies besonders bedeutsam, da auf diese Weise wichtige Aussagen des in Deutschland seit langem etablierten Grundsatzpapiers zur Rolle der Normung im betrieblichen Arbeitsschutz auch auf europäischer Ebene verankert werden können.

Vernetzung und Kooperationen

In Deutschland und darüber hinaus pflegt die KAN ihr Netzwerk zu zahlreichen Institutionen und Gremien in Arbeitsschutz und Normung. Sie kann so Synergien nutzen und Verbündete finden, um Anliegen und Positionen gemeinsam gegenüber der Normung und in der Normungspolitik zu vertreten.

EUROSHNET

Gemeinsam mit den Partnerinstitutionen des EUROSHNET-Netzwerks (European Occupational Safety and Health Network) hat die KAN-Geschäftsstelle 2025 die 9. Europäische Konferenz zu Normung, Prüfung und Zertifizierung im Arbeitsschutz geplant und vorbereitet. Unter dem Titel „Digital and green innovations – Shaping the future of occupational safety and health“ wird die Konferenz am 27./28. Mai 2026 unter Federführung des finnischen Arbeitsschutzinstituts FIOH in Helsinki stattfinden.

Die Folgen des Klimawandels stellen den Arbeitsschutz vor große Herausforderungen und erfordern in vielen Bereichen neue Lösungsansätze, damit sicheres Arbeiten weiterhin möglich bleibt. Gleichzeitig machen sich Unternehmen zunehmend neue digitale Techniken zunutze. Diese eröffnen Möglichkeiten für innovative Entwicklungen, müssen aber immer auch die Belange des Arbeitsschutzes berücksichtigen. Auf der Konferenz werden Fachleute von EU-Institutionen, Arbeitsschutzorganisationen, Prüf- und Zertifizierungsstellen, Unternehmen, Sozialpartnern und Normungsorganisationen diskutieren, wie Normung, Prüfung und Zertifizierung weiterentwickelt werden müssen, um diesen neuen Realitäten gerecht zu werden.

Nähere Informationen sind unter www.euroshnet.eu/conference-2026 abrufbar.

Das EUROSHNET-Netzwerk wurde 2004 von der KAN, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und Arbeitsschutzinstitutionen in Frankreich, Polen, Spanien, Finnland und dem Vereinigten Königreich ins Leben gerufen, um den persönlichen Austausch zwischen Arbeitsschutzfachleuten in Europa zu fördern, die in Normung, Prüfung und Zertifizierung tätig sind.

KAN und ANEC unterzeichnen Letter of Intent

Am 22. Mai 2025 haben die KAN und ANEC, die europäische Stimme der Verbraucher in der Normung (www.anec.eu) einen gemeinsamen Letter of Intent unterzeichnet. ANEC ist eine der vier Organisationen, die in Anhang III der europäischen Normungsverordnung (EU) Nr. 1025/2012 als gesellschaftliche Interessenträger anerkannt sind (Annex-III-Organisationen) und vertritt das Verbraucherinteresse bei der Erarbeitung technischer Normen auf europäischer Ebene.

Sowohl für die KAN als auch für ANEC ist die Sicherheit von Produkten von höchster Bedeutung. Aufgrund dieser grundlegenden Gemeinsamkeit hat die KAN-Geschäftsstelle bereits 2023 den Kontakt zu ANEC aufgenommen und den Austausch zwischen beiden Organisationen kontinuierlich vertieft. Mit der Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung in diesem Jahr bekräftigten KAN und ANEC ihre Absicht, zukünftig enger zusammenzuarbeiten und

INRS/EUROGIP/KAN Directors' meeting in Paris

Im Jahr 2025 hat die KAN-Geschäftsstelle den fachlichen Austausch mit dem französischen Arbeitsschutzinstitut EUROGIP (www.eurogip.fr) sowie dem Arbeitsschutzforschungsinstitut INRS (www.inrs.fr) weiter vertieft. Am 5. Februar traf sich die Leitung der KAN-Geschäftsstelle in Paris mit der INRS-Direktorin für Prävention Séverine Brunet und dem Direktor von EUROGIP, Raphaël Haeflinger, um sich über aktuelle fachliche, politische und europäische Themen auszutauschen. 

KAN, INRS und EUROGIP verbindet seit Jahren eine enge Zusammenarbeit, unter anderem über das EUROSHNET-Netzwerk, das alle drei Organisationen mitbegründet haben.

Mitwirkung im DIN/TCB

Das 2024 eingerichtete Technical Coordination Board (TCB) soll bei DIN eine Scharnierfunktion zwischen den Strategiekreisen und den Normenausschüssen einnehmen und dazu beitragen, die Normungsarbeit im Sinne der strategischen Ziele von DIN effizient zu koordinieren. Es soll dazu unter anderem die von den DIN-Strategiekreisen definierten Vorgaben für die konkrete Normungsarbeit übersetzen, etwa durch Empfehlungen und Anleitungen für die Normenausschüsse. 

Corrado Mattiuzzo, Leiter der Facharbeit der KAN-Geschäftsstelle, wurde 2024 von den Vorsitzenden der Normenausschüsse zur Mitarbeit ins TCB gewählt. Im Jahr 2025 hat das TCB vier Plenarsitzungen abgehalten – dies soll vorerst auch der übliche Sitzungsrhythmus sein. Einer der beiden jährlichen Präsenztermine ist mit der Tagung der Vorsitzenden der Normenausschüsse verbunden, um den persönlichen und fachlichen Austausch der Mitglieder beider Gremien zu erleichtern und die Akzeptanz der TCB-Empfehlungen zu erhöhen.

Vernetzung mit dem DIN-Verbraucherrat und dem Koordinierungsbüro Normungsarbeit der Umweltverbände

DIN-Verbraucherrat

Der Verbraucherrat des Deutschen Instituts für Normung (DIN) vertritt die Interessen der nichtgewerblichen Endverbraucherinnen und -verbraucher in der nationalen, europäischen und internationalen Normung. Er berät und unterstützt die Lenkungs- und Arbeitsgremien von DIN und ist auch Mitglied von ANEC, der europäischen Stimme der Verbraucher in der Normung (siehe oben). Die KAN-Geschäftsstelle tauscht sich zweimal jährlich mit dem DIN-Verbraucherrat aus, um das Potenzial für Synergien besser zu nutzen. Mögliche gemeinsame Ziele haben sich 2025 – um nur einige Beispiele zu nennen – in den Bereichen künstliche Intelligenz, europäische Normungspolitik und Anthropometrie ergeben. Die jeweils zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kontaktieren sich in konkreten Fällen auch direkt, um abzuklären, inwieweit eine Zusammenarbeit möglich und sinnvoll ist. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Vereinbarungen und Absprachen zwischen der KAN und ANEC über den Verbraucherrat als deren deutschem Spiegelgremium zu vermitteln. Dies wird gegenwärtig beim Thema Digitaler Produktpass angestrebt, der vielfältige Potenziale für die Produktsicherheit bietet.

Koordinierungsbüro Normungsarbeit der Umweltverbände (KNU)

Im Laufe des Jahres 2025 wurde der im Vorjahr angestoßene Austausch zwischen der KAN und dem Koordinierungsbüro Normungsarbeit der Umweltverbände (KNU, www.knu.info) zielgerichtet weitergeführt. Das in Berlin ansässige KNU verfolgt das Ziel, die Mitwirkung der Umwelt- und Naturschutzverbände in der Normung zu bündeln und ihre Stimme im Normungsprozess zu stärken. Es fördert und koordiniert die Beteiligung von Expertinnen und Experten aus Umweltverbänden an Normungsvorhaben und arbeitet damit an der Schnittstelle zwischen Umweltschutz und technischer Normung. 

Eine wichtige Rolle in der Arbeit des KNU spielt die enge Verbindung zur europäischen Dachorganisation Environmental Coalition on Standards (ECOS, www.ecostandard.org). ECOS zählt zu den vier Annex-III-Organisationen, die in der europäischen Normungsverordnung (EU) Nr. 1025/2012 als Vertreter gesellschaftlicher Interessen anerkannt sind, und ist formell in das europäische Normungssystem eingebunden. 

Als ehemaliges langjähriges Vorstandsmitglied von ECOS hat die Leiterin des KNU, Marion Hasper, den KAN-Mitgliedern im Rahmen der KAN-Sitzung im Mai 2025 sowohl ECOS als auch das KNU vorgestellt. Sie erläuterte die Struktur, Arbeitsweise und zentralen Interessensfelder von ECOS und gab einen fundierten Einblick in die Rolle der europäischen Umweltinteressenvertretung auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene. Der Vortrag eröffnete den KAN-Mitgliedern eine differenzierte Perspektive und machte Schnittstellen und Gemeinsamkeiten mit der KAN sichtbar. Dazu zählt etwa das gemeinsame Anliegen, gesellschaftliche Belange wie Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz verlässlich in der Normung zu verankern sowie insgesamt die Beteiligung gesellschaftlicher Interessengruppen im Normungssystem weiter zu stärken. 

Netzwerk Hochschulen: Studierende der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg zu Gast bei der KAN

Am 16. Juli 2025 kamen zwölf Studierende des Wahlpflichtfachs „Künstliche Intelligenz – Rechtliche Regulierungsbedarfe mit Schwerpunkt auf Anwendungen im Arbeitsverhältnis“ im Studiengang „Sozialversicherung, Schwerpunkt Unfallversicherung“ mit ihrer Professorin in die Geschäftsstelle, um die Arbeit der KAN kennenzulernen. Das besondere Interesse der Studierenden galt den neuesten Entwicklungen beim Thema Künstliche Intelligenz (KI). So konnte die Geschäftsstelle in ihrem Vortrag über die neue KI-Verordnung der EU informieren und herausarbeiten, welche Rolle der Normung dabei zufällt und welche fachlichen Schwerpunkte und Herausforderungen sich in diesem Zusammenhang für den Arbeitsschutz ergeben. Die an den Vortrag anschließende Diskussion zeigte das große Interesse der Studierenden an diesem Themengebiet. 

Aber auch die Einführungsvorträge über die Grundlagen und den europarechtlichen Hintergrund der Normung wurden von den Studierenden sehr gut aufgenommen. So konnte die Arbeit der KAN und die Rolle der Sozialpartner sehr gut veranschaulicht werden. Dabei zeigte sich wieder einmal, wie wichtig die Informationsarbeit und das Bekanntmachen der Themen ist, mit denen sich die KAN beschäftigt.

Abgerundet wurde der Tag mit einer Führung im Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA), wo die Gäste passend zu ihrem Wahlpflichtfach das Forschungsfeld ‚KI und Arbeitsschutz‘ kennenlernen konnten. 

Aus der Facharbeit

Normen prüfen, Stellungnahmen erarbeiten und mit den in der KAN vertretenen Kreisen abstimmen, Fachgespräche zu neu aufkommenden Themen organisieren, extern vergebene Studien und Gutachten zu einzelnen Normungsthemen konzipieren und begleiten: Mit diesen und weiteren Aufgaben befasst sich das multidisziplinär aufgestellte Team des Bereichs Facharbeit in der KAN-Geschäftsstelle. Neben den Sozialpartnerbüros in der Geschäftsstelle werden dabei je nach Thema weitere Fachleute aus den in der KAN vertretenen Kreisen (zum Beispiel von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) und externen Stellen in die Arbeit mit eingebunden. 

KAN-Position zur Normung im Bereich der Künstlichen Intelligenz

Im Mai 2025 hat die KAN ihre Position „Eckpunkte des Arbeitsschutzes zur KI-Normung“ veröffentlicht. Diese Positionierung der Arbeitsschutzkreise richtet sich an Normungsgremien, die Dokumente mit Schnittstellen zum Arbeitsschutz und zur künstlichen Intelligenz (KI) entwickeln. Das Papier adressiert unter anderem die Gestaltung von KI-Systemen, verweist auf bestehendes Arbeitsschutzregelwerk, plädiert für ein aufeinander aufbauendes und bezugnehmendes Normenwerk und adressiert die Erklärbarkeit von KI-Systemen. Darüber hinaus plädieren die Arbeitsschutzkreise dafür, dass die unter dem Normungsauftrag zur KI-Verordnung in Erarbeitung befindliche Norm zum KI-Risikomanagement anschlussfähig an die EN ISO 12100:2010 „Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobeurteilung und Risikominderung“ sein muss. Zudem wird die Reinterpretation bekannter Normen und Methoden aus dem Bereich der funktionalen Sicherheit, der Umgang mit fehlerhaften Ergebnissen von KI-Systemen und die gesamtsystemische Absicherung adressiert.

Die KAN-Geschäftsstelle hat die KAN-Position in verschiedenen Normungsgremien vorgestellt. 

KAN-Position zu fahrerlosen Landmaschinen

Immer häufiger werden in der Landwirtschaft hochautomatisierte, fahrerlose mobile Maschinen eingesetzt. Sie können als flexible Zugmaschine als Traktor-Ersatz dienen oder als spezialisierte Roboter zum Beispiel den Boden hacken oder Pflanzenschutzmittel gezielt versprühen. Damit wird eine Effizienzsteigerung verfolgt und auf den sich verschärfenden Fachkräftemangel reagiert. Aus Sicht des Arbeitsschutzes haben diese neuen Arbeitsmittel potenziell positive Effekte im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz. So ist unter anderem zu erwarten, dass Gefahren durch Staub, Hitze und Pflanzenschutzmittel abnehmen. Zudem könnte der bisherige Unfallschwerpunkt Auf- und Absteigen spürbar entschärft werden. Andererseits entstehen durch die Verwendung fahrerloser mobiler Maschinen neue Gefährdungen, denen entgegengewirkt werden muss. Schon bei der Konstruktion muss darauf geachtet werden, die mit den Maschinen und deren betrieblichem Einsatz verbundenen Risiken zu vermeiden oder zumindest zu minimieren.

Die KAN-Position, die im Juni 2025 veröffentlicht wurde, stellt Forderungen des Arbeitsschutzes zur sicheren Konstruktion dieser Maschinen auf, um Risiken für Beschäftigte und unbeteiligte Personen zu reduzieren. Sie bietet eine Arbeitsgrundlage für die Arbeitsschutzfachleute in den Normungsgremien und bei Diskussionen mit Herstellern und Anwendern. Ausgearbeitet wurde die KAN-Position auf einem KAN-Fachgespräch. Dort diskutierten die Kreise der KAN das Thema, unterstützt von Fachleuten der Landwirtschaftsministerien des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Lehrstuhls Autonome, kollaborative Agrar- und Sensorsysteme der Hochschule Osnabrück. Es wurden sicherheitstechnische Rahmenbedingungen für den Einsatz von hochautomatisierten, fahrerlosen mobilen Landmaschinen auf dem Acker erarbeitet. Die automatische Erkennung von Personen steht dabei im Mittelpunkt der Forderungen. Die dazu eingesetzte Sensorik muss in Bezug auf sicherheitsrelevante Funktionen dem Stand der Technik entsprechen. Dies gilt für einzelne Landmaschinen und auch für Kombinationen aus Zugmaschine und Anbaugerät. Dabei wird der Vorrang technischer Maßnahmen vor organisatorischen betont. Es wurden bewusst keine technischen Details formuliert, sondern Leitplanken gesetzt. Wie diese konkret technisch umzusetzen sind, soll zum Beispiel in Gesprächen mit Herstellern oder in Normungsgremien geklärt werden. Das bietet den Vorteil, dass der dann geltende Stand der Technik in die Konkretisierung einfließen wird.

Drohnen

Die KAN hat 2025 während der öffentlichen Umfrage eine Stellungnahme zum Normentwurf E DIN EN 17206-3:2025-05 „Veranstaltungstechnik – Teil 3: Unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS/Drohnen) für Bühnen und andere Produktionsbereiche – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen“ beim DIN-Normenausschuss Veranstaltungstechnik, Bild und Film (NVBF) eingereicht. In die Erarbeitung der Stellungnahme wurde das DGUV Sachgebiet „Bühnen und Studios“ und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) einbezogen. Drohnen, die von der Norm abgedeckt werden sollen, fallen in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie und der Maschinenverordnung.

Die Norm soll die Sicherheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie konkretisieren, dies geschieht allerdings nur unzureichend. Zudem muss in der Norm unterschieden werden zwischen Schutzmaßnahmen, die Teil des unbemannten Luftfahrtsystems sind und somit in der Norm präzise beschrieben werden müssen und Schutzmaßnahmen, welche Teil des betrieblichen Arbeitsschutzes sind und in die Benutzerinformation gehören. Unklar ist diese Differenzierung vor allem bei trennenden Schutzmaßnahmen wie Absperrungen am Boden. Die Kommentare der KAN wurden vom nationalen Spiegelgremium weitgehend akzeptiert.

Forst-Schutzaufbauten für Traktoren

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, insbesondere landwirtschaftliche Traktoren, können nachträglich für forstwirtschaftliche Anwendungen umgebaut werden, um ihre Einsatzmöglichkeiten zu erweitern. 2025 hat der Arbeitsausschuss Forstmaschinen des DIN-Normenausschusses Kommunale Technik die Arbeit an einer neuen Norm zu Schutzaufbauten an Traktoren begonnen , die für die Arbeit im Forst eingesetzt werden sollen. Die Projektgruppe wird durch die KAN-Geschäftsstelle geleitet.

Im forstwirtschaftlichen Einsatz treten spezifische Gefährdungen auf. Dazu zählen unter anderem das Risiko durch kippende Baumstämme, in die Kabine eindringende Gegenstände, herabfallende Äste sowie der Betrieb auf unebenem oder stark abfallendem Gelände. Diese Gefahren machen zusätzliche Schutzmaßnahmen am Traktor erforderlich, um die Bedienperson zu schützen.

Die geplante Norm soll Herstellern eine verlässliche Orientierung bieten, um die Sicherheit und Funktionalität von Traktoren im forstwirtschaftlichen Einsatz zu gewährleisten.

Lüftung von Bedienerkabinen

Mobile Maschinen werden oft in einer Umgebung eingesetzt, in der Gefahr- und Biostoffe vorhanden sind. Zum Schutz der Bedienpersonen sind in verschiedenen Maschinennormen Anforderungen zur Gestaltung und Lüftung von geschlossenen Bedienerkabinen festgeschrieben. Das Schutzniveau ist jedoch für verschiedene Maschinen nicht immer gleich. Aus Sicht des Arbeitsschutzes sollte durch eine B-Norm eine einheitliche Grundlage für eine ganze Reihe ähnlicher Maschinen geschaffen werden. Dann kann jedes betroffene Normungsgremium auf die Anforderungen dieser Querschnittsnorm verweisen oder sie bei Bedarf für die jeweilige mobile Maschine anpassen. Das ist besonders relevant, da Normung hierzu in verschiedenen Normenausschüssen stattfindet und die mitarbeitenden Fachleute häufig nicht untereinander vernetzt sind. Betroffen sind alle Branchen, in denen mobile Maschinen eingesetzt werden.

Die KAN hat bei der Erarbeitung einer ersten Normvorlage alle zum Zeitpunkt der Auswertung gültigen Normen für mobile Maschinen mit Bedienerkabinen auf DIN-, CEN- und ISO-Ebene auswerten lassen (Projektnehmer Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik – KWF), um das vorhandene Wissen zur Lüftung von Bedienerkabinen in einem Vorschlag für eine B-Norm zusammenzuführen. Der so entwickelte Entwurf für einen Normentwurf wurde einem durch die KAN einberufenen Beraterkreis zur Kommentierung zur Verfügung gestellt. In dem Entwurf sind zwei Kabinenkategorien für verschiedene Arbeitsumgebungen definiert. Die erste Kategorie beinhaltet einen Basisschutz gegen allgemeine Staubbelastung. Die zweite Kategorie gewährleistet zusätzlichen Schutz gegen Gefahr- und Biostoffe. 

Im Oktober 2025 hat die KAN beim DIN-Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG) den Antrag auf Erarbeitung einer internationalen B-Norm mit dem Titel „Selbstfahrende Maschinen – Lüftungsanlagen für geschlossene Kabinen – Allgemeine Anforderungen für den Schutz vor Gefahr- und Biostoffen“ gestellt. Eine Entscheidung über das weitere Vorgehen ist 2026 zu erwarten.

KAN-Fachgespräch Klimawandel, Arbeitsschutz und Normung

Zusammen mit Fachleuten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), der Sozialpartner und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung wurden im März 2025 in einem KAN-Fachgespräch die Auswirkungen des Klimawandels auf Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie daraus resultierende Handlungsbedarfe in der Normung diskutiert.

Themenschwerpunkte waren „Klimaschutz/Neue Energien“, „Auswirkungen des Klimawandels“ und „Nachhaltigkeit von Produkten/Bauwerken/Prozessen“. Daraus beschloss die KAN in ihrer Sitzung 1/25 die ersten Handlungsfelder, mit deren Bearbeitung begonnen wurde:

  • Die KAN-Geschäftsstelle ist verschiedenen Gremien zum Thema Wasserstoff beigetreten: dem Arbeitskreis AG 5.1.1 – Sicherheitstechnische Grundsätze der DIN-DKE-Normungsroadmap Wasserstofftechnologien und der RCS-Plattform Wasserstoff. 
  • In Zusammenarbeit mit dem BMAS hat die KAN-Geschäftsstelle die rechtlichen Rahmenbedingen zu Tagesunterkünften auf Baustellen zusammengestellt und zunächst keinen Handlungsbedarf für die Normung identifiziert. Arbeitsplätze auf Baustellen sind Arbeitsstätten nach Arbeitsstättenverordnung. Zur Arbeitsstätte gehören auch Pausen- und Bereitschaftsräume sowie Unterkünfte. Somit sind auch die Arbeitsstättenregeln (ASR) anwendbar. Hier sind insbesondere ASR A4.2 „Pausen- und Bereitschaftsräume“ und ASR A3.5 „Raumtemperatur“ relevant. Diese machen z.B. Vorgaben zur Raumtemperatur und zur Ausstattung der Unterkünfte.
  • Eine Methode zur Bestimmung des Klimasummenmaßes (fasst die durch verschiedene Einflussgrößen bedingte thermische Beanspruchung des Menschen in einem Zahlenwert zusammen) im Außenbereich ist in einer Empfehlung zur ASR A5.1 enthalten: Empfehlung des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) – Beurteilung der Gefährdungen durch Hitze und Maßnahmen an Arbeitsplätzen in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und an Arbeitsplätzen im Freien (August 2025). Die KAN-Geschäftsstelle prüft aktuell den weiteren Handlungsbedarf.
  • Die KAN wird sich 2026 näher mit dem Digitalen Produktpass (DPP) beschäftigen. Die EU-Kommission hat im Herbst 2025 ihre Pläne dazu bekannt gegeben, den DPP sukzessive auf weitere Produktgruppen (zusätzlich zu Batterien) auszuweiten. Die KAN hat die KAN-Geschäftsstelle und die BAuA beauftragt zu überlegen, welche arbeitsschutzrelevanten Inhalte für welche Produktgruppen über den DPP sinnvollerweise transportiert werden sollten.

Fachgespräch “Advanced Materials”

Am 20. Februar 2025 fand das erste KAN-Fachgespräch „Advanced Materials und Arbeitsschutz“ statt, welches in Nachfolge des 2018 eingerichteten, jedoch inzwischen aufgelösten KAN-Strategiekreises „Nanotechnologie-Normung und Arbeitsschutz“ veranstaltet wurde. Das Fachgespräch dient der Vernetzung verschiedener Arbeitsschutzkreise (Fachleute der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie von verschiedenen Unfallversicherungsträgern) und Fachleuten weiterer Institutionen, die in Normung, Forschung oder Politik zum Thema Advanced Materials aktiv sind, z.B. der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und des Umweltbundesamts (UBA).

Beim Fachgespräch 2025 wurden neue Entwicklungen in Normung und Regelsetzung thematisiert. So wurde z.B. der Erarbeitungsprozess nanospezifischer Prüfrichtlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) näher beleuchtet. Des Weiteren wurde der Einsatz von künstlicher Intelligenz im Bereich von Advanced Materials diskutiert, etwa bei der Materialentwicklung oder der späteren Bestimmung der strukturellen und funktionalen Merkmale (Charakterisierung). 

KAN-Positionspapier Anthropometrie

Für den Arbeitsschutz ist es wichtig, dass Arbeitsmittel und Arbeitsplätze auf aktuelle Körpermaße und Körperkräfte in der Arbeitsbevölkerung abgestimmt sind. Viele in Normen verwendete Daten sind jedoch nicht mehr aktuell. Außerdem geben in vielen Fällen die Zahlen in Normen nicht die tatsächliche menschliche Vielfalt wieder, z.B. indem bevorzugt Daten von Männern angegeben sind. Zu diesem Ergebnis kam auch eine 2024 veröffentlichte Studie der EU-Kommission „Study on the inclusiveness of anthropometrics in European harmonised standards“ zu anthropometrischen Daten in harmonisierten europäischen Normen. In Folge der Studie hat die EU-Kommission 2025 eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, bei der ausgewertet werden sollte, welche Körpermaße für Normen besonders relevant sind. Auf dieser Basis sollen dann neue Messungen durchgeführt werden, damit die Normung mit fehlenden und aktuellen Daten gespeist werden kann. 

Die KAN hat der EU-Kommission Empfehlungen zu den einzubeziehenden Körpermaßen aus Sicht des Arbeitsschutzes eingereicht, insbesondere der Hand. Handmaße sind für den Arbeitsschutz besonders relevant, da die Hand mit am häufigsten bei der Bedienung von Arbeitsmitteln verletzt wird und Handmaße für die Gestaltung von Prüfsonden von großer Bedeutung sind. 

Außerdem wurde auf die Notwendigkeit hingewiesen, den Zugang zu den Rohdaten der Messungen zu ermöglichen. Dadurch ist für Fachleute eine anthropometrische Typenbildung als Grundlage für die Normung möglich, da Zusammenhänge zwischen verschiedenen Körpermaßen abgebildet werden können (z.B. Typ „groß und schlank“), was für eine korrekte Anwendung unabdingbar ist.

Eine weitere Empfehlung betrifft die Erstellung eines Leitfadens zur korrekten Anwendung dieser Maße in Normen. Es ist aus Sicht des Arbeitsschutzes unbedingt ein normativer Leitfaden erforderlich, der Hinweise gibt, wie die anthropometrischen Daten für verschiedene Anwendungssituationen zu verwenden und welche Besonderheiten bei welchen Maßen zu beachten sind. Erfahrungsgemäß sind in den Normungsgremien, die sich mit der Produktnormung beschäftigen, keine Fachleute mit anthropometrischem Fachwissen beteiligt. Um eine falsche Anwendung der Daten zu verhindern, sollen den Normungsgremien Hinweise für die richtige Anwendung über einen Leitfaden gegeben werden.

Es bleibt zu hoffen, dass die finanzielle Grundlage für die Erhebung der Daten durch die EU-Kommission gegeben ist, damit die dringend notwendige Aktualisierung und Ergänzung der Daten in der Normung stattfinden können.

Exoskelette

Exoskelette sind am Körper getragene Assistenzsysteme, die den Körper mechanisch unterstützen. Damit können Kräfte, die zum Beispiel beim Heben von Lasten auf einen bestimmten Körperteil wirken, in andere, belastbarere Körperregionen oder in den Boden abgeleitet werden. Die Tragenden werden so weniger belastet und Gesundheitsgefahren werden verringert.

Die KAN-Geschäftsstelle arbeitet zu diesem Thema eng mit dem DGUV-Sachgebiet „Physische Belastungen“ zusammen. Es gilt, die Chancen und Risiken von Exoskeletten beim Einsatz am Arbeitsplatz besser einschätzen zu können. Gemeinsam mit weiteren Arbeitsschutzfachleuten arbeiten beide Stellen aktiv im Normenausschuss Exoskelette bei DIN mit. Nach Vorarbeiten zu übergreifenden Themen wie Terminologie und Klassifikation, zu Wirksamkeit und Vergleichbarkeit von Exoskeletten sowie zu Anforderungen an die physischen Schnittstellen zwischen Exoskelett und Mensch wurden die Ergebnisse 2025 in Form einer Technischen Spezifikation (DIN/TS) formuliert. Geplant ist die Veröffentlichung als DIN/TS 33442 im Jahr 2026. Diese soll als Basis für einen Normungsantrag bei ISO dienen.

Im Februar 2026 führt die Geschäftsstelle ein KAN-Fachgespräch durch, das die Arbeitsschutzmeinung zur Normung von Exoskeletten und die Einordnung dieser Produkte in die europäische Rechtsetzung thematisieren wird.

Rettungsdienstfahrzeuge

Bei der Bearbeitung der Normenreihe DIN EN 1865 zu Tragen/Tragensystemen hat sich die KAN-Geschäftsstelle in verschiedenen Arbeitsgruppen und im europäischen Normenausschuss für eine Erhöhung der bisherigen Nutzlasten eingesetzt. Diese wurde auch von den Herstellern angeregt, um den steigenden Gewichten der beim Transport mitgeführten Medizintechnik gerecht zu werden. Durch eine Gewichtserhöhung entstehen größere Spielräume angesichts der im Fahrzeugbereich (UNECE-Regelungen) deutlich zu niedrig angesetzten standardisierten Personenmasse von 75 kg. Für zahlreiche Tragensysteme wurde die Gesamtbelastbarkeit 2025 um 50 kg auf insgesamt 200 kg erhöht. Für die Verzögerungsprüfung (Aufprall) kommt allerdings weiterhin eine Personenmasse von75 kg zur Anwendung. Ein an der Trage angebrachtes Etikett muss nun die maximale Belastbarkeit angeben, damit das Bedienpersonal die Gewichtsobergrenze beim Einsatz der Systeme berücksichtigen kann.

In der noch laufenden Diskussion zu den einzelnen Normenteilen setzt sich die KAN-Geschäftsstelle zudem dafür ein, dass Rettungsdienstkräfte beim Ladevorgang in den Krankenkraftwagen möglichst keine oder nur unvermeidbare Gewichte zu heben haben.

Bei der Fortschreibung der DIN EN 1789 „Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausrüstung – Krankenkraftwagen“ konzentrierte sich die Diskussion der beiden letzten Jahre stark auf die von der EU-Kommission geforderte Trennung der technischen Anforderungen mit Bezug zur Medizintechnik (diese unterliegen der EU-Medizinprodukteverordnung) und Anforderungen an den Patientenraum. Inzwischen wurde die ursprüngliche Norm aufgeteilt. Die neue DIN EN 1789-1 wird Medizinprodukte und die DIN EN 1789-2 den Patientenraum behandeln. Bei dieser Gelegenheit hat die Geschäftsstelle dem nationalen Ausschuss die Ergebnisse einer KAN-Arbeitsgruppe von 2022 zu den Themen Aufprallsicherheit und Stufen/Tritte erneut vorgelegt. Diese wurden vom nationalen Spiegelausschuss bestätigt und sollen Anfang 2026 auf europäischer Ebene in den neuen Teil 2 eingebracht werden.

Da nicht alle aus deutscher Sicht wichtigen Anforderungen an einen sicheren Krankenkraftwagen in der europäischen Normung umgesetzt werden können, hat sich die KAN an die BG Verkehr gewandt. Im zuständigen Sachgebiet "Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen" der DGUV war durch die BG Verkehr initiiert bereits Mite 2022 die Erstellung einer DGUV Information zum sicheren Betrieb beschlossen worden. Für deren Erarbeitung ist – auch auf Anregung der KAN-Geschäftsstelle hin – ein Arbeitskreis mit 25 aktiven Mitgliedern gegründet worden. Darin sind unter anderem die KAN-Geschäftsstelle, die zuständige Sachgebiets- und Fachbereichsleitung der DGUV, die BG Verkehr sowie die Sozialpartner und ein Unfallsachverständiger vertreten.  Im Vorfeld hat auf Vorschlag der KAN-Geschäftsstelle eine vorbereitende Arbeitsgruppe mit Beteiligung der BG Verkehr, der Betreiber, einem Unfallsachverständigen und der KAN-Geschäftsstelle einen ersten Entwurf für den federführenden Arbeitskreis der BG Verkehr erarbeitet. Die Beratung des Entwurfs erfolgt Anfang 2026. Nach erfolgtem Beschluss im zuständigen Sachgebiet der DGUV kann die Veröffentlichung der DGUV Information in die Wege geleitet werden.

Bauprodukte – Acquis

Zur Umsetzung der EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) ist es notwendig, die noch unter den vorhergehenden Bauproduktenrichtlinien erlassenen Normungsmandate von Grund auf zu aktualisieren (Acquis-Prozess). Die EU-Kommission hat hierzu über 35 neue Normungsaufträge angestoßen, deren Bearbeitung zeitlich versetzt nach einer Prioritätenliste stattfindet. 

Anforderungen an die inhärente Sicherheit von Bauprodukten können nach der neuen EU-BauPVO in den Acquis-Prozess eingebracht werden, müssen allerdings vor ihrer Überführung in Normen durch einen delegierten Rechtsakt der Europäischen Kommission bestätigt werden. Aufgrund der sehr großen Breite der Themen konzentriert sich die KAN-Geschäftsstelle auf diejenigen Produktfelder, in denen größerer Handlungsbedarf des Arbeitsschutzes zu erwarten ist. Nachdem 2023 umfangreiche (aber letztendlich durch die EU-Kommission vorläufig zurückgestellte) Eingaben zu den Bereichen Betonfertigteile und Stahlbauteile gemacht wurden, hat die KAN-Geschäftsstelle 2024/2025 eine Eingabe zum Normenauftrag Zement, Kalk und Bindemittel eingereicht. In Abstimmung mit der BG BAU wurde für Sackware eine Gewichtsangabe und ein Warnhinweis für Gebinde über 25 kg vorgeschlagen, die Eingang in den Normungsauftrag gefunden haben. Sinnvoll wäre auch die Einführung von europäisch harmonisierten Gewichtsklassen gewesen, die auf nationaler Ebene direkt an Arbeitsschutzmaßnahmen gekoppelt werden können. Dieser etwas umfassendere Ansatz wurde jedoch nicht von allen Beteiligten im Arbeitsschutz mitgetragen.

Aufgrund des hohen Unfallaufkommens mit teilweise tödlichem Ausgang ist die Durchtrittsicherheit von Lichtkuppeln und Dachoberlichtern ein wichtiges Anliegen des Arbeitsschutzes. Ein Vertreter der KAN-Geschäftsstelle wurde daher vom Europäischen Gewerkschaftsbund (ETUC) zur Mitarbeit im CEN/TC 128 „Dachdeckungsprodukte“ sowie zur Teilnahme an der Ad-hoc-Gruppe für Normungsaufträge (SRAHG) nominiert. 2025 wurden die relevanten Sitzungen des europäischen Normenausschusses begleitet und ein Abstimmungsgespräch mit der BG BAU durchgeführt. Konkrete Anforderungen an die Produktsicherheit können voraussichtlich 2026 eingebracht werden.

Explosivstoffe

Aufgrund der aktuellen Sicherheitslage in Europa und der Welt ist die Rüstungsindustrie im Aufschwung und es sind mehr Explosivstoffe (dazu zählen auch Sprengstoffe) im Umlauf. Damit steigt die Zahl der Maschinen, die in Zonen eingesetzt werden sollen, in welchen Explosivstoffe vorkommen. Explosivstoffe können sowohl in verpackter Form, als Bestandteil einer Atmosphäre (z. B. in Form von Staubwolken) als auch in ruhender Form etwa am Boden oder in Ablagerungen vorhanden sein.

Betriebe, die Explosivstoffe produzieren, verarbeiten, lagern, umschlagen oder entsorgen, müssen Zündquellen vermeiden. Hierfür werden die Betriebe in Zonen (1-3) eingeteilt. Jedes Gerät, das in einer explosionsgefährdeten Zone eingesetzt wird, muss einem zugeordnetem technischen Geräteschutzniveau entsprechen, um Zündquellen zu vermeiden. Dieses Geräteschutzniveau wird in Deutschland bisher nur in der VDE-Vornorm 0166:2011-04 „Errichten elektrischer Anlagen in Bereichen, die durch Stoffe mit explosiven Eigenschaften gefährdet sind“ beschrieben. Im Anhang dieser Vornorm wird der Anwendungsbereich auf ortsveränderliche Betriebsmittel, wie z. B. Flurförderzeuge ausgeweitet. Es gibt jedoch noch keine harmonisierten Normen zur Vermeidung von Zündquellen in Bereichen, die durch Stoffe mit explosiven Eigenschaften gefährdet sind.

Die Sicherheit von Arbeitsmitteln und der betriebliche Arbeitsschutz in Bereichen mit Explosivstoffen sind aus den EU-ATEX-Richtlinien für explosionsfähige Atmosphären explizit ausgeschlossen. Explosivstoffe brauchen keinen zusätzlichen Sauerstoff, um zu reagieren. Für den ATEX-Bereich ist die Wirksamkeit elektrischer und nicht elektrischer Zündschutzarten zur Vermeidung eines gleichzeitigen Auftretens einer Zündquelle und einer explosionsfähigen Atmosphäre für verschiedene Stoffgruppen bekannt. In harmonisierten Normen werden die Zündschutzarten für den ATEX-Bereich definiert. Zudem gibt es spezielle harmonisierte Normen für Produkte, die im ATEX-Bereich zum Einsatz kommen. Möglicherweise könnten Regelungen zu Explosivstoffen sich an diesen orientieren.

Zu dieser Sachlage wurden an die KAN-Geschäftsstelle folgende Probleme herangetragen:

  1. Die Grundlagen für die VDE-Vornorm sind unklar. Die Wirksamkeit elektrischer und nicht elektrischer Zündschutzarten für Explosivstoffe unter Berücksichtigung der Stoffeigenschaften sind noch nicht ausreichend erforscht. 
  2. Es gibt immer wieder Probleme in der Praxis bei der richtigen Einteilung der explosionsgefährdeten Zonen. 

Innerhalb eines Austausches der beteiligten Kreise auch über die KAN-Kreise hinaus sollen diese Unsicherheiten 2026 diskutiert und wenn möglich geklärt werden, wie sie aufgelöst werden könnten. Beispielsweise ist neben Forschungsaktivitäten eine nachfolgende Normung zu diskutieren.

Akustiknorm ISO 1999

Für die Ermittlung und Bewertung der Exposition von Beschäftigten gegenüber Lärm ist die ISO 1999:1990 „Akustik – Bestimmung des lärmbedingten Hörverlusts“ seit langem anerkannt und wird auch im EU-Recht herangezogen (Richtlinie 2003/10/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch Lärm). 2024 sollte die Norm überarbeitet werden. Vom Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) wurde die KAN-Geschäftsstelle auf wissenschaftlich inkorrekte Inhalte im Normentwurf hingewiesen. Diese hätten dazu geführt, dass schon bei geringeren Lärmschwellen als bisher Schutzmaßnahmen wie Gehörschutz getroffen werden müssten (z.B. beim Staubsaugen, Kabinenpersonal in Flugzeugen), die nicht begründbar sind.

Die KAN hat zu diesen methodischen Fehlern mit dem IFA und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine Stellungnahme erarbeitet und sich auf das geschlossene Votum des Arbeitsschutzes berufen (siehe KANBrief 4/24). Im Herbst 2024 wurde der Normentwurf sowohl im deutschen Spiegelausschuss als auch bei ISO abgelehnt. 

Allerdings sollte dann anschließend mit kleineren inhaltlichen Anpassungen aus der Norm eine internationale Technische Spezifikation (ISO/TS) werden. Bei der Umfrage zur Änderung der Dokumentform hat das IFA im Spiegelausschuss nochmals auf das geschlossene Votum der KAN verwiesen. Deutschland hat daraufhin gegen die Änderung gestimmt, was mit dazu beitrug, dass die TS auch international Anfang 2025 knapp abgelehnt wurde. Der Arbeitsschutz konnte durch seine an vielen Stellen auch international vorgebrachte Kritik verhindern, dass aufgrund methodischer Fehler schon bei geringen Lärmbelastungen aus Sicht der Prävention nicht begründbare Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen.

DIN SPEC Corporate Security

Im Sommer 2024 hat die KAN-Geschäftsstelle den Geschäftsplan für die DIN SPEC „Corporate Security – Anforderungen zur Stärkung physischer Resilienz von Organisationen“ geprüft. Initiator dieser DIN SPEC ist das Bundesministerium des Inneren. 

Nach einem Gespräch mit dem Initiator hat die KAN-Geschäftsstelle das Projekt als unmittelbar arbeitsschutzrelevant eingestuft, da Maßnahmen und Konzepte beschrieben werden sollten, die dem Schutz von Gütern und Personen dienen, wobei mit Personen größtenteils Beschäftigte gemeint sind. Daraufhin konnte mit dem Initiator eine Formulierung abgestimmt werden, mit der Arbeitsschutzthemen aus dem Anwendungsbereich ausgeschlossen werden sollten. 

Ab dem Sommer 2025 hat die KAN-Geschäftsstelle konkretere Inhalte der geplanten, sehr umfangreichen DIN SPEC zur Prüfung erhalten. Da an verschiedenen Stellen der betriebliche Arbeitsschutz behandelt wurde, hat sich die KAN-Geschäftsstelle mehrfach mit dem Konsortium, das die DIN SPEC erarbeitet, ausgetauscht. Die SPEC soll unter anderem Themen abdecken, die nur schwer vom Arbeitsschutz getrennt werden können, z. B. den Veranstaltungsschutz und die Reisesicherheit. Die KAN-Geschäftsstelle steht weiterhin in engem Austausch mit dem Konsortium, um gemeinsam einen Kompromiss zu erarbeiten. 

TBINK-Arbeitskreis zur Beratung von Anträgen auf Verzicht der deutschen Sprachfassung bei Normen

Die Geschäftsführungen von DIN und DKE haben im Jahr 2011 folgende Vorgehensweise zum Verzicht auf die deutsche Sprachfassung von Normen festgelegt:

Zu Beginn des Jahres 2012 wurde im Technischen Beirat Internationale und Nationale Koordinierung der DKE (TBINK) ein Arbeitskreis eingerichtet, der über Anträge auf Verzicht der deutschen Sprachfassung berät und entscheidet. In dem Gremium ist neben dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auch die KAN-Geschäftsstelle vertreten. Die Zustimmung der öffentlichen Hand ist grundsätzlich zwingend erforderlich. In Bereichen, in denen Normen im Bezug zu Rechtsvorschriften stehen, kann nicht auf die deutsche Sprachfassung verzichtet werden.

Nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen (u.a. kein Bezug zu europäischem oder nationalem Recht, klar begrenzte Zielgruppe mit gesichertem englischem Fachwortschatz, Gefahr von Übersetzungsfehlern von Protokollen der Informations- und Kommunikationstechnik) stimmt die KAN dem Verzicht auf die deutsche Fassung zu. Ihre Aufgabe in dem Arbeitskreis der DKE ist, in jedem Einzelfall diese engen Kriterien zu prüfen und erforderlichenfalls die Übersetzung einzufordern.

Im Jahr 2025 hat die KAN in Abstimmung mit dem BMAS bei allen sieben Anträgen einem Verzicht auf Erstellung der deutschen Sprachfassung zugestimmt. Die Anzahl an Anträgen war in diesem Jahr ähnlich gering wie 2024 (sechs Anträge). Im Vergleich dazu wurden im Jahr 2023 72 Anträge gestellt.

OECD-Prüfrichtlinien, Normung und Arbeitsschutz

Die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) als internationaler Zusammenschluss von derzeit 38 Staaten, die sich für gemeinsame demokratische und wirtschaftliche Grundwerte einsetzen, entwickelt internationale Standards und politische Empfehlungen. Durch die Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten sowie durch die Erarbeitung internationaler Standards (wie z.B. OECD-Prüfrichtlinien) spielt die OECD auch im Bereich des Arbeitsschutzes eine Rolle. OECD-Prüfrichtlinien werden weltweit als anerkannte Standards für die Bereiche Umwelt und (nicht-klinische) Gesundheitsprüfungen von Chemikalien und chemischen Produkten betrachtet. Die OECD-Prüfrichtlinien haben auch Einfluss auf das deutsche Arbeitsschutzregelwerk.

Arbeitsschutz-Fachleuten ist häufig nicht klar, ob und auf welche Weise Arbeitsschutzpositionen bei der Entwicklung von OECD-Prüfrichtlinien berücksichtigt werden oder eingebracht werden können. Deshalb hat die KAN-Geschäftsstelle hierzu eine Recherche und Interviews mit Personen in relevanten Institutionen durchgeführt, um das gewonnene Wissen in einem leicht verständlichen Dokument zusammenfassen. 

Das Dokument soll helfen zu verstehen, wie OECD-Prüfrichtlinien entwickelt werden, wer dabei von deutscher Seite beteiligt ist und welche Möglichkeiten es für eine Kommentierung und Einflussnahme gibt. Dazu werden auch beispielhaft die Zusammenhänge zwischen Arbeitsschutzregelwerk, Normung und OECD-Prüfrichtlinien beleuchtet. Ende 2025 wurde ein erster Entwurf den einbezogenen Fachleuten zur Kommentierung vorgelegt. Mit einer Veröffentlichung ist nach Freigabe durch die KAN Anfang 2026 zu rechnen. 

Öffentlichkeitsarbeit

Der Bereich Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit entwickelt, koordiniert und evaluiert die Kommunikationsaktivitäten der KAN. Die Arbeit zielt insbesondere darauf ab, die Bekanntheit der KAN zu erhöhen, ein Verständnis für den Zusammenhang zwischen Arbeitsschutz und Normung zu schaffen und Sichtbarkeit für die Themen und Arbeitsergebnisse der KAN herzustellen. Diese Ziele prägen die Identität in der öffentlichen Positionierung. 

Hinzu kam – auch durch die öffentliche Debatte geprägt – die Auseinandersetzung mit dem Thema Bürokratie: Einerseits können Normen ein einheitliches Verständnis schaffen und Abstimmungsprozesse spürbar verschlanken. Andererseits bewirken fehlgeleitete oder ausufernde Normungsvorhaben mitunter das Gegenteil. Vor diesem Hintergrund gilt es, den Nutzen der Arbeit der KAN auch in der Öffentlichkeitsarbeit deutlicher herauszustellen.

Der Schwerpunkt der Kommunikationsaktivitäten liegt auf der Fachkommunikation mit etablierten Formaten wie der Website, Infostandauftritten und weiteren Veranstaltungen sowie dem KANBrief. Dabei hat die Neugestaltung der Website mit der damit verbundenen Ausschreibung 2025 viele Ressourcen gebunden. Hinzu kommen erst in den vergangenen Jahren eingeführte Formate wie Podcasts und eine intensivere Pressearbeit in Richtung Fachmedien. Auf der KAN-Website veröffentlicht die Redaktion Nachrichten zu Fachthemen aus den Bereichen Arbeitsschutz und Normung sowie zu Aktivitäten der KAN. Ergänzt wird diese Fachkommunikation um Aktivitäten in sozialen Medien. Nachfolgend werden diese Handlungsfelder und Maßnahmen auszugsweise skizziert.

KAN-Website

2025 hat der Bereich Öffentlichkeitsarbeit die Ausschreibung der Neugestaltung der KAN-Website vorbereitet und umgesetzt. Zentrales Ziel war – neben der Notwendigkeit, die Website auf einen aktuellen technischen Stand zu bringen – durch eine wirtschaftlich effiziente Neugestaltung eine sichere und langfristig kostensparende Lösung zu schaffen. 

Um dieses Ziel zu erreichen, werden u.a. die beiden ursprünglich als eigene Websites angelegten KANPraxis-Websites „Module: Ergonomie lernen“ und „Ratgeber: Körpermaße anwenden“ künftig als Unterseiten von www.kan.de angeboten. Diese Zusammenführung in die aktuelle Version von Typo3 (technische Basis der Website und Content Management System) verringert langfristig die Kosten für Wartung und Upgrades. Aus demselben Grund wurden die bisher eingesetzten individuellen Erweiterungen reduziert und der Einsatz von Typo3-eigenen Anwendungen bevorzugt.

Neben diesen Anforderungen standen auch die digitale Barrierefreiheit sowie die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen im Fokus der Ausschreibung. Die Ausschreibung gemäß den Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A) wurde im ersten Halbjahr 2025 vorbereitet und durchgeführt. 

Nach der Vergabe an eine Agentur im August 2025 wurde zunächst gemeinsam ein neues, modernes Layout entwickelt. Im Anschluss begann die Vorbereitung der technischen Migration. Die Veröffentlichung der neuen KAN-Website ist für das erste Quartal 2026 vorgesehen. 

Nachrichten

Auf der Startseite der KAN‑Website informieren regelmäßig veröffentlichte Nachrichten über aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Arbeitsschutz und Normung, Neuigkeiten aus den Arbeitsgebieten sowie Veröffentlichungen der KAN. Im Jahr 2025 wurden insgesamt 132 Nachrichten publiziert – ebenso viele wie 2024.

Die statistische Auswertung der Zugriffszahlen zeigt, dass rund jeder siebte Besuchende die Nachrichten abruft. Damit bestätigen die Zahlen, dass die Nachrichten ein stabil genutzter und für die Zielgruppen der KAN bedeutender Informationskanal sind.

TOP-Nachrichten 2025 nach Zugriffszahlen:

  • EuGH-Urteil: Kostenlose Einsicht in EN-Normen kann beantragt werden, vom 07.10.2024
  • IEC und ISO leiten rechtliche Schritte gegen Europäische Kommission ein, vom 07.01.2025
  • UK verlängert die Gültigkeit der CE-Kennzeichnung, vom 08.08.2023
  • IEC- und ISO-Klage vor dem EuGH zum Zugang zu harmonisierten Normen, vom 30.04.2025
  • Qualifikation wissenschaftlicher Taucher, vom 08.03.2024
  • Fahrplan zur Überarbeitung der Normungsverordnung (EU) Nr. 1025/2012 veröffentlicht, Nachricht vom 25.02.2025
  • KAN-Position zu hochautomatisierten, fahrerlosen mobilen Landmaschinen veröffentlicht, vom 26.06.2025
  • Norm-Entwürfe zu Infektionsschutzmasken in der öffentlichen Umfrage, vom 22.07.2025

Wie bereits 2024 standen vornehmlich EU-Themen mit Normungsbezug im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Zu den meistgelesenen Nachrichten aus der Arbeit der KAN zählten 2025 die Beiträge zur Qualifikation wissenschaftlicher Taucher sowie zur KAN‑Position zu hochautomatisierten, fahrerlosen mobilen Landmaschinen.

KANMail

Die KANMail erscheint alle sechs Wochen als Newsletter und greift – ergänzend zu den Themen der jeweils aktuellen KANBrief-Ausgabe – ausgewählte Nachrichten von der KAN-Webseite auf. 2025 versendete die KAN-Geschäftsstelle insgesamt acht Ausgaben der deutschsprachigen KANMail. Auf diese Weise erfahren Themen aus der Arbeit der KAN, aus Arbeitsschutz und Normung, neue Veröffentlichungen und Berichte von Veranstaltungen eine weitere Verbreitung. Gleichzeitig bekommen Interessierte einen kompakten Einblick in die Arbeit der KAN und werden zeitnah über aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Arbeitsschutz und Normung informiert.

Zugriffszahlen auf die Nachrichtenseiten der KAN-Website

Beispielhaft für den Zeitraum vom 1. Februar bis 31. August 2025 zeigt die folgende Grafik, dass der Versand der KANMails, die inhaltlich ausschließlich Nachrichten der KAN-Website aufgreifen, hohe Zugriffszahlen auf die Nachrichtenseiten auslösen. KANMails zum KANBrief, die jeweils nur vier bis sechs weitere Nachrichten enthalten, erzeugen dagegen hohe Zugriffszahlen auf die jeweiligen KANBrief-Artikel und damit geringere Zugriffsquoten auf die Nachrichten:

Zurzeit haben 2.438 Personen die deutschsprachige KANMail abonniert (2024 2.340). Insbesondere nach Infostandauftritten steigt die Abonnentenzahl. 2025 lag die durchschnittliche nachverfolgbare Öffnungsrate bei 41 Prozent. Eine Öffnungsrate von ca. 25 Prozent entspricht laut einer Studie von Newsletter2go dem Durchschnitt. Damit wird die KANMail überdurchschnittlich gut genutzt. Tatsächlich liegt die Öffnungsrate noch höher, wird aber aufgrund von Datenschutzeinstellungen einiger Empfänger nicht vollständig erfasst. Öffnungen über iOS-Geräte können ebenfalls nicht registriert werden.

Die KANMails in den Sprachen Englisch (260 Abonnenten) und Französisch (122 Abonnenten) erscheinen jeweils vier Mal pro Jahr und beinhalten die Themen der aktuellen KANBrief-Ausgabe.

KANintern

Seit 2024 versendet die KAN neben der KANMail, die sich an eine große Leserschaft richtet, auch den internen Newsletter KANintern. Der Versand erfolgt bis zu vier Mal jährlich und ausschließlich an KAN-Mitglieder und ihre Vertretungen. Im Gegensatz zu den übrigen Informationsformaten enthält KANintern Informationen, die nicht oder noch nicht zur Veröffentlichung geeignet sind – zum Beispiel den Bearbeitungsstand aktueller Projekte oder Zwischenstände aus der täglichen Arbeit der KAN-Geschäftsstelle. KANintern stellt sicher, dass die KAN-Mitglieder und ihre Vertretungen auch zwischen den zweimal jährlich stattfindenden KAN-Sitzungen über Themen informiert werden, zu denen sie in anderen Kontexten keine Berührungspunkte haben. 

Pressearbeit

Um die Reichweite und öffentliche Wahrnehmung weiter zu steigern und den Multiplikatoreneffekt von Medien noch effektiver und zielgerichteter zu nutzen, hat der Bereich Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit seine Aktivitäten in der Pressearbeit intensiviert. Unter anderem wurden deutlich mehr Journalistengespräche initiiert; das Netzwerk wird kontinuierlich erweitert und gefestigt. 

Ziel ist es, die KAN als Impulsgeber in den Bereichen Arbeitsschutz und Normung zu etablieren und als gefragter Gesprächspartner für Journalisten regelmäßig in der Berichterstattung vertreten zu sein. Neben verschiedenen daraus resultierenden Veröffentlichungen zeigte sich darüber hinaus ein Anstieg der Presseanfragen. So wurden neben aktuellen Fachthemen und Arbeitsergebnissen aus der KAN-Arbeit auch allgemeine Artikel zu Arbeitsschutz und Normung mit KAN-Bezug in Fachmedien platziert.

KANBrief

Die Informationsschrift KANBrief informiert viermal jährlich über Fachthemen und Positionen der KAN sowie über aktuelle Entwicklungen im Bereich Arbeitsschutz und Normung. Der KANBrief bietet Fachleuten, Institutionen und politischen Entscheidungsträgern einen kompakten Überblick über normungsbezogene Fragestellungen, die für den Arbeitsschutz relevant sind.

Die Druckfassung erscheint dreisprachig auf Deutsch, Englisch und Französisch. Zusätzlich stehen die einzelnen Artikel und die PDF-Gesamtausgabe auf der KAN-Website zur Verfügung. Aufgrund der Mehrsprachigkeit spricht der KANBrief nicht nur Fachleute in Deutschland, sondern auch auf europäischer und internationaler Ebene an. Die behandelten Themen und Schwerpunkte der vier Ausgaben 2025 sind im Anhang aufgeführt.

Der KANBrief wurde 2025 in 57 Länder versandt. Mehr als ein Viertel der Printexemplare jeder Ausgabe gehen ins Ausland. Die EU-Mitgliedstaaten stellen dabei mit 19 Prozent der Gesamtauflage den größten Anteil. 

Mit durchschnittlich gut 4.600 Exemplaren (für rund 4.250 Abonnentinnen und Abonnenten) ist die Druckauflage 2025 gegenüber dem Vorjahr um knapp sieben Prozent gesunken. Damit setzt sich der Trend der vergangenen Jahre fort, dass sich die Nutzung langsam in Richtung der elektronischen Version verschiebt.

Um diesen Prozess auch aus Kostengründen aktiv zu unterstützen, wurden rund 900 Adressaten Ende 2025 mit einer Beilage darüber informiert, dass die Printversion ab der Ausgabe 2/26 nicht mehr ins Ausland versandt werden wird. Damit kann die Druckauflage um etwa 20 Prozent reduziert werden, die Kosten für Porto und Versand sinken um fast die Hälfte. Verbunden war diese Information mit dem Angebot, sich per KANMail über das Erscheinen jeder neuen Ausgabe informieren zu lassen. Von diesem Schritt ausgenommen wurden lediglich wichtige Multiplikatoren in Europa wie nationale Arbeitsschutzinstitutionen, Ministerien, Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen. Auch auf Veranstaltungen und auf der Website wird nur noch auf die KANMail verwiesen und die gedruckte Fassung nicht mehr aktiv beworben.

Über 3000 Personen und damit rund zehn Prozent mehr als im Vorjahr werden per KANMail über das Erscheinen jeder neuen KANBrief-Ausgabe informiert. Sie können auf der KAN-Website in der gewünschten Sprache unmittelbar auf die PDF-Gesamtdatei oder gezielt auf einzelne Artikel zugreifen. Damit wurde der Rückgang der Print-Nachfrage durch die digitale Fassung mehr als kompensiert.

Der KANBrief ist weiterhin der gefragteste Inhalt auf der KAN-Website: Die KANBrief-PDF-Dateien machen knapp 30 Prozent aller Downloads aus. Bei den Seitenaufrufen entfallen 40 Prozent aller Zugriffe auf KANBrief-Artikel. In 60 Prozent der Fälle werden dabei die deutschen Seiten aufgerufen, in je etwa 20 Prozent die englischen und französischen. 

Besonders häufig nachgefragt wurden Artikel zur Körpergewichtsangaben in Normen, zu Infektionsschutzmasken, zu Sicherheitsanforderungen an Roboter und zu delegierten EU-Rechtsakten. Mehrere hundert Zugriffe sind teils auch bei älteren Artikeln zu verzeichnen, insbesondere wenn diese grundlegende Informationen vermitteln. Beispiele sind Beiträge zur Ergonomiegrundnorm DIN EN ISO 26800, zum Produktsicherheitsgesetz, zu Normanforderungen für Schulranzen oder zur Normreihe DIN EN ISO 10075 zu psychischen Belastungen. 

Die Fachmagazine „tema“ des Bundesverbands höherer Berufe der Technik, Wirtschaft und Gestaltung sowie „Hygiène et Sécurité du Travail“ des französischen Arbeitsschutzinstituts INRS übernehmen in fast jeder Ausgabe einen Artikel aus dem KANBrief. Auch andere Zeitschriften fragen einzelne Beiträge an und tragen so zusätzlich zur Verbreitung bei.

Social Media

Die Social-Media-Aktivitäten der KAN fokussieren sich auf den LinkedIn-Kanal, der Ende 2025 ca. 1250 Follower hatte (das bedeutet 32 Prozent Zuwachs gegenüber 2024). Zusätzlich werden identische Beiträge über Instagram (ca. 270 Follower) und Facebook (ca. 70 Follower) geteilt. Ihre Aktivitäten auf X (ehemals Twitter) hat die KAN bereits 2024 vollständig eingestellt.

Themen auf Social Media sind Arbeitsschutz, Normung und Regelsetzung, die auf verständliche Art und Weise präsentiert werden. Dabei werden sowohl Aktivitäten der KAN und der KAN-Geschäftsstelle als auch weitere Nachrichten aus dem Themenfeld als Beiträge aufbereitet.

Die Beiträge werden in der KAN-Geschäftsstelle erstellt (Bilder, Grafiken, Videoclips). Ziel ist unter anderem, Arbeitsschutz und Normung und auch die KAN selbst verstärkt in den Fokus zu rücken. 2025 wurden insgesamt 81 Beiträge veröffentlicht.

Podcast

Der Podcast bietet Hörerinnen und Hörern einen Einstieg in die Themenwelt der KAN. Expertinnen und Experten aus den Bereichen Arbeitsschutz und Normung berichten über ihre Themen, moderiert durch eine Referentin der KAN-Geschäftsstelle. Der Podcast ist über die Website der KAN und auch auf Podcast-Portalen wie Spotify, Deezer, YouTube oder Apple Podcast verfügbar.

Im Jahr 2025 wurden folgende Podcast-Folgen veröffentlicht:

  • Folge 23: Der DIN Verbraucherrat – Interessenvertretung in der Normung
  • Folge 24: Bedeutung von Digitalen Produktpässen in der Kreislaufwirtschaft
  • Folge 25: KNU – Für mehr Umweltschutz in Normen
  • Folge 26: Feuerwehr- und Brandschutzthemen in der Normung

Infostandauftritte/Veranstaltungen

Regionale, nationale und internationale Fachveranstaltungen mit begleitenden Ausstellungen bieten der KAN-Geschäftsstelle eine hervorragende Gelegenheit, sich verschiedenen Zielgruppen zu präsentieren und ihre Arbeit vorzustellen. Besonders gefragt sind dabei allgemeine Informationen zur Arbeitsweise der KAN, der KANBrief sowie die KANPraxis-Module „Ergonomie lernen“, die stets auf großes Interesse stoßen.

Unter der Rubrik „KAN unterwegs“ im Servicebereich der KAN-Website sind alle kommenden sowie die vergangenen Infostandaktivitäten der vergangenen zwei Jahre dokumentiert.

Die KAN absolvierte 2025 neun Infostandauftritte:

  • Bei der Veranstaltung Arbeitsmedizin in Baden-Württemberg informierten sich Teilnehmende über ergonomisches Wissen für Lehre und Selbststudium. Ein Vortrag zu den KANPraxis-Modulen „Ergonomie lernen“ rundete das Angebot ab.
  • Der Deutsche Arbeitsschutz Kongress in Wuppertal mit über 300 Teilnehmenden: Neben der KAN präsentierten sich 20 weitere Aussteller. Das Fachpublikum zeigte besonderes Interesse an den Aufgaben, Themenschwerpunkten und der Arbeitsweise der KAN.
  • Das ifaa-Kolloquium „Transformation in Deutschland“ mit rund 150 Teilnehmenden aus Arbeitgeberverbänden der Metall- und Elektroindustrie: Auf dem „Marktplatz“ stellte die KAN ihr Positionspapier „Eckpunkte des Arbeitsschutzes zur KI-Normung“ vor.
  • Der Arbeitsschutzkongress „Gesünder Arbeiten in Bremen und Niedersachsen“ des Landesarbeitskreises für Arbeitsschutz (LAK) zum Thema „Neue Energie für die Arbeit“ mit 380 Teilnehmenden: Hier stand insbesondere das Thema Normung im Fokus.
  • Bei der Netzwerkveranstaltung der IG Metall und der Arbeitnehmerkammer des Saarlandes „Gesundes Arbeiten – unser Ziel“ nutzten vor allem Betriebsräte aus Metallbetrieben die Gelegenheit, sich über Aufgaben und Arbeitsweise des KAN-Arbeitnehmerbüros zu informieren.
  • Auf der Arbeitsschutzkonferenz des Bildungswerks der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in Hannover zeigte das Publikum Interesse an der praktischen Arbeitsweise des KAN-Arbeitnehmerbüros.
  • Die internationalen Maschinenbautage mit Maschinenrechtstag in Köln, die u.a. die Auswirkungen der EU-Maschinenverordnung auf Normung, Produktsicherheit und Haftung beleuchteten.
  • Die A+A 2025 in Düsseldorf: Die KAN war mit einer Anlaufstelle auf dem DGUV-Gemeinschaftsstand vertreten und präsentierte zusätzlich im Rahmen der Sprech-Stunde Sicherheit und Gesundheit auf der DGUV-Live-Bühne das Thema „Technologie trifft Sicherheit: Die Macht der Normung im Arbeitsschutz“.
  • Die Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz-Konferenz 2025 der IG Metall in Esslingen unter dem Motto „Arbeitswelt im Wandel“: Hier stellte das KAN-Sozialpartnerbüro der Arbeitnehmer seine Aufgaben und Arbeitsfelder vor.

Infostandauftritte sind ein wesentlicher Kontaktpunkt zu den Bezugsgruppen der KAN und ermöglichen wertvolle persönliche Gespräche. Darüber hinaus profitiert die KAN von hoher Sichtbarkeit bei wichtigen Veranstaltungen im Umfeld Arbeitsschutz und Normung. 

Weiterbildung

Die KAN hat im Jahr 2025 verschiedene Weiterbildungsformate angeboten.

Die KAN-Geschäftsstelle führte mehrere Kurz-Schulungen zum Thema Normung und Arbeitsschutz online durch. Hier bekommen die Teilnehmenden an einem Tag oder Vormittag eine kurze Übersicht über die Arbeit der KAN und Wissen rund um die Normung vermittelt.

Für Mitarbeitende des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration, der zugehörigen Regierungspräsidien sowie Regierungspräsidien weiterer Bundesländer hat die KAN-Geschäftsstelle 2025 eine eintägige Online-Schulung angeboten. Sie informierte über die Rolle der Normung in Europa, den Ablauf des Normungsprozesses und die Einflussmöglichkeiten des Arbeitsschutzes.

2025 fand das Seminar „Grundlagen der Normungsarbeit im Arbeitsschutz“, das die KAN in Kooperation mit dem Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) (seit dem 1. Januar 2026 DGUV Akademie) durchführt, zum ersten Mal nicht mehr in Dresden, sondern in Sankt Augustin statt. Der Standortwechsel ermöglicht eine Einbindung weiterer Expertinnen und Experten der DGUV. So wurde die KAN-Geschäftsstelle für den Praxisteil des Seminars vom Institut für Arbeitsschutz der DGUV unterstützt. Im Forschungsinstitut konnten die Teilnehmenden in der Werkstatt und im Bereich Persönliche Schutzausrüstung lernen, welche Bedeutung Normen in der Praxis haben.

Im Jahr 2025 hat die KAN-Geschäftsstelle erneut Möglichkeiten wahrgenommen, an verschiedenen Einrichtungen für das Thema Normung zu sensibilisieren. Die Teilnehmenden werden über den Stellenwert der Normung im europäischen Kontext, den Normungsprozess und die Einflussmöglichkeiten auf die Normenerstellung unterrichtet. Neben interaktiven Elementen werden auch Informationen zu aktuellen Aktivitäten der KAN-Geschäftsstelle eingebunden.

  • Im berufsbegleitenden Studiengang „Management Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ an der Dresden International University (DIU) erwerben die Studierenden den Abschluss „Master of Science“. Das Thema Normung ist Bestandteil des Moduls „Organisation und Recht der Prävention“. Die 16 Teilnehmenden kamen hauptsächlich von Berufsgenossenschaften, aber auch aus der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und einem Unternehmen. Sie konnten ihre Erfahrungen mit der Normung in den Unterricht einbringen, was zu einem lebendigen Austausch führte.
  • An der Westsächsischen Hochschule Zwickau unterstützte die KAN-Geschäftsstelle den Masterstudiengang „Arbeitsschutz und betriebliches Gesundheitsmanagement“. Mit einem Gastbeitrag wurden die Studierenden für Normung sensibilisiert und auf berufliche Berührungspunkte mit Normung vorbereitet.

Im Rahmen des Lehrgangs „Geprüfter Fachberater für Persönliche Schutzausrüstungen“ des Verbandes Technischer Handel (VTH) lag der Fokus des von der KAN-Geschäftsstelle übernommenen Moduls auf allgemeinen Informationen zur Normungsarbeit zu Persönlicher Schutzausrüstung und auf der Struktur der Normungsorganisationen in diesem Bereich.

Hinweis

Alle folgenden Anhänge des Jahresberichts 2025 finden Sie in der PDF zum Herunterladen:

  • Stellungnahmen zu Normentwürfen
  • KAN-Positionen
  • Vorträge
  • Artikel in Fachzeitschriften/Tagungsbänden
  • Erwähnung in Medien anderer
  • KANMail
  • KANBrief-Ausgaben
  • KAN-Podcasts
  • Veranstaltungen
  • KAN unterwegs
  • Abkürzungsverzeichnis