Normungspolitische Vereinbarungen
Die Normungspolitik ist durch enge Kooperationen und Vereinbarungen geprägt. Die für die Arbeit der KAN besonders wichtigen Abkommen finden Sie auf dieser Seite.
Um die Zusammenarbeit der internationalen und der europäischen Normungsorganisationen zu fördern, gibt es seit vielen Jahren zwei zentrale Abkommen:
- Die Wiener Vereinbarung (Vienna Agreement) regelt die Zusammenarbeit von ISO und CEN. Kernelement der Wiener Vereinbarung ist die parallele Abstimmung. Dies bedeutet, dass die öffentliche Umfrage und die Schlussabstimmung zum Normentwurf bei ISO und CEN jeweils parallel stattfinden. Sofern diese in beiden Organisationen ein positives Resultat haben, kann eine identische Publikation als ISO- und als EN-Norm erfolgen.
- Die Frankfurter Vereinbarung (Frankfurt Agreement) bildet die Grundlage für die Kooperation in der elektrotechnischen Normung von IEC und CENELEC. Diese Vereinbarung gibt der internationalen Normung im Bereich Elektrotechnik grundsätzlichen Vorrang. Wenn beispielsweise ein Normungsbedarf auf europäischer Ebene erkannt wird, wird zunächst ermittelt, ob die Norm auf internationaler Ebene bei IEC erarbeitet werden kann. Sofern sich der Normungsbedarf nicht rein auf die europäische Ebene beschränkt, kann so sichergestellt werden, dass gleich eine internationale Norm entsteht.
Mehr zu den beiden Vereinbarungen: KANBrief 2/24: Zusammenarbeit der internationalen und europäischen Normungsorganisationen
Seit 1975 regelt der DIN-Staatsvertrag die Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland du dem Deutschen Institut für Normung (DIN). Der Staatsvertrag erkennt DIN als zuständige Normungsorganisation für die Bundesrepublik Deutschland an und legt fest, dass DIN als Mitglied in den nichtstaatlichen internationalen (und damit auch europäischen) Normungsorganisationen als offizielle Vertretung Deutschlands fungiert.
Auf der anderen Seite geht auch DIN durch den Vertrag Verpflichtungen ein. So ist DIN beispielsweise vollumfänglich zur Berücksichtigung des öffentlichen Interesses in der Normung verpflichtet. Dies ermöglicht den Zugang zur Normungsarbeit auch für Gruppen, die, im Gegensatz zu Wirtschaftsunternehmen, in erster Linie gesellschaftliche Interessen vertreten. Dazu gehören der Umweltschutz, der Verbraucherschutz und natürlich auch der Arbeitsschutz, die durch den Staatsvertrag ein neues Gewicht in der Normung erhielten.
Mehr zu dem DIN-Staatsvertrag: KANBrief 2/25: 50 Jahre DIN-Staatsvertrag
2014 haben die französischen Arbeitsschutzinstitute EUROGIP und INRS sowie die KAN die „Gemeinsame Erklärung zur Normungspolitik im Bereich des Arbeitsschutzes“ verabschiedet. Sie befasste sich mit damals neu aufkommenden Themen wie der Rolle neuer Normungsdokumente, der Normung im Bereich der Dienstleistungen oder der Normung von Managementsystemen. Im Jahr 2016 schloss sich auch das polnische Arbeitsschutzinstitut CIOP-PIB der Erklärung an. In den Jahren seit der Verabschiedung haben sich viele neue Themen in der Normung ergeben. 2023 wurde diese Erklärung daher aktualisiert und ergänzt. An dieser Aktualisierung beteiligten sich auch das spanische INSST und das finnische FIOH.
Mehr zu der Gemeinsamen Erklärung: KANBrief 4/23: Arbeitsschutzinstitutionen mehrerer Länder verabschieden Position zur Normung