Sicherheit von Maschinen
Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union ist die EU-Maschinenverordnung 2023 als wichtigste Rechtsvorschrift für Maschinensicherheit in Kraft getreten. Sie löst die bisher geltende EG-Maschinenrichtlinie ab. Neue Verfahrensabläufe und Themen, wie z.B. Künstliche Intelligenz oder Cybersicherheit, machten eine Weiterentwicklung der Maschinenrichtlinie erforderlich. Die neue Maschinenverordnung hat unmittelbare Wirkung im EU-Mitgliedsraum.
Die europäische Normung im Bereich der Maschinensicherheit dient vorrangig der Konkretisierung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenverordnung. Hierzu hat die KAN einige Analysen durchgeführt und Empfehlungen ausgesprochen, die grundlegende oder spezielle sicherheitstechnische Aspekte der europäischen Maschinensicherheitsnormung betreffen.
Dr. Beate Schlutter
schlutter@kan.de
KANBrief-Artikel zum Thema
- KANBrief 2/25: Von der Schwachstelle zur Norm – EU regelt Security neu
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- KANBrief 2/23: Neue europäische Maschinenverordnung löst Maschinenrichtlinie ab
- KANBrief 2/23: Überarbeitung der EN ISO 10218 zu Sicherheitsanforderungen an Roboter
Weitere Informationen
- Kommentierter Abgleich: Maschinen: Was ändert sich von der Richtlinie zur neuen Verordnung? (EUROGIP/ETUI, Dezember 2023)