Explosionsgefährdung
Produktintegrierter Explosionsschutz
Der produktintegrierte Explosionsschutz wird durch die Richtlinie 2014/34/EU geregelt. Sie gilt für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen. Es dürfen nur solche Produkte in Verkehr gebracht werden, die den grundlegenden Sicherheitsanforderungen des Anhangs II dieser Richtlinie entsprechen.
Die KAN setzt sich in Zusammenarbeit mit Arbeitsschutz-Experten dafür ein, dass die internationalen und europäischen Normen und Normentwürfe auf diesem Gebiet die Anforderungen der Richtlinie korrekt umsetzen.
Explosionsschutz im betrieblichen Arbeitsschutz
Die Richtlinie 1999/92/EG (ATEX 137) regelt den betrieblichen Arbeitsschutz im Bereich des Explosionsschutzes. Sie ist in Deutschland durch die Betriebssicherheitverordnung in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung umgesetzt. Auf europäischer Ebene existiert ein Leitfaden zur Richtlinie 1999/92/EG, der ihre Anwendung erleichtert. Aus Sicht des Arbeitsschutzes sollten Normen auch im Bereich des Explosionsschutzes gemäß der europäischen Rechtssystematik nur unter bestimmten Umständen (siehe Grundsatzpapier (pdf, nicht barrierefrei)) Anforderungen im Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes enthalten. Die KAN prüft in Zusammenarbeit mit Arbeitsschutz-Experten, ob die internationalen und europäischen Normen und Normentwürfe auf diesem Gebiet diese Forderung erfüllen.
Dr. Michael Thierbach
thierbach@kan.de