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Trilogeinigung zur Digital-Omnibus-Verordnung zur KI

Platine mit Schriftzug „AI“ © -=MadDog=- stock.adobe.com

Die europäischen Gesetzgeber Rat und Parlament haben sich am 7. Mai 2026 auf einen gemeinsamen Kompromisstext (nur EN, im Annex) zur Digital-Omnibus-Verordnung zur KI geeinigt.

Mit der Omnibus-Verordnung sollen insbesondere Vorschriften der KI-Verordnung vereinfacht und geändert werden.

Die Trilogeinigung sieht die Verschiebung der Anwendungsfristen vor, sodass die Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Anhang III der Verordnung erst ab dem 2. Dezember 2027 und für in Produkten eingebettete KI-Systeme erst ab dem 2. August 2028 gelten. Eine bis zum Schluss umstrittene Änderung sieht die Ausnahme von Maschinen aus dem Anwendungsbereich der KI-Verordnung vor. Diese sollen zukünftig nur den sektorspezifischen Vorschriften unterliegen. Außerdem sollen in die KI-Verordnung neue Kennzeichnungspflichten zu Wasserzeichen von KI-generierten Inhalten sowie ein Verbot von sogenannten „Nudifier-Apps“ aufgenommen werden.

Die im Europäischen Parlament zuständigen Ausschüsse für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) und für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) werden zunächst am 2. Juni 2026 über die Bestätigung der Trilogeinigung abstimmen. Die Abstimmung im Plenum ist für die Sitzung vom 15. bis 18. Juni 2026 vorgesehen. Auch der Rat muss den Kompromisstext noch formell bestätigen, bevor er im Amtsblatt veröffentlicht und drei Tage später in Kraft treten kann. Dies sollte vor dem 2. August 2026 erfolgen, sodass insbesondere die Verschiebung der Anwendungsfristen rechtzeitig wirksam wird.

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