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Reform der Grundpfeiler der europäischen Produktgesetzgebung

Europäische Flaggen im Wind vor dem Gebäude des Ministerrats der EU © J-L Flémal - BE - stock.adobe.com

Die Europäische Kommission hat für den 6. Oktober die Veröffentlichung des „European Product Package“ angekündigt.

Mit zwei neuen Rechtsakten sollen die Normungsverordnung (EU) Nr. 1025/2012, der Neue Rechtsrahmen (New Legislative Framework - NLF) sowie die Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 umfassend überarbeitet und modernisiert werden. Das Paket wird eine Verordnung zur Reform der Normungsverordnung sowie ein neues europäisches Produktgesetz (European Product Act - EPA) umfassen, das den NLF und die Marktüberwachungsverordnung in einem Rechtsakt zusammenführt.
Zentrales Ziel der Überarbeitung der Normungsverordnung ist es, die Entwicklungszeiten harmonisierter Normen zu verkürzen und das europäische Normungssystem besser an technologische Innovationen sowie kürzere Produktzyklen anzupassen. Diskutiert werden hierzu insbesondere verbindlichere Zeitvorgaben für einzelne Verfahrensschritte, eine Öffnung des Normungssystems für externe Normungsergebnisse sowie eine engere Begleitung und Koordinierung der Entwicklung harmonisierter Normen durch die Europäische Kommission. 
Mit dem EPA sollen insbesondere die Herausforderungen des Online-Handels stärker adressiert werden, über den zunehmend unsichere oder nicht-konforme Produkte in den europäischen Binnenmarkt gelangen. Darüber hinaus sind Maßnahmen zur besseren Koordinierung sowie zur personellen und technischen Ausstattung der Marktüberwachungsbehörden vorgesehen. Die grundsätzliche Architektur des NLF soll erhalten bleiben. Ein weiteres Kernvorhaben ist die flächendeckende Einführung des Digitalen Produktpasses (DPP), über den produktbezogene Informationen künftig digital bereitgestellt werden sollen. 
Der EPA ist Teil des „Ein Europa, ein Markt“-Fahrplans der Kommission, des Rates und des Europäischen Parlaments zur europäischen Wettbewerbsfähigkeit von April 2026. Hiernach sollen die Verhandlungen zum Gesetzespaket bereits bis zum 4. Quartal 2027 abgeschlossen werden.