Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ diskutiert European Product Act
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Grundlage war ein gemeinsames Non-Paper (nur EN) der Niederlande, Finnlands, Frankreichs, Portugals und Schwedens.
Der EPA soll den New Legislative Framework, die Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 und die Normungsverordnung (EU) Nr. 2012/1025 parallel überarbeiten soll. Die Mitgliedstaaten formulierten dafür drei zentrale Prioritäten: den europäischen Produktrechtsrahmen zukunftssicher machen, den Einsatz digitaler Tools und die Zusammenarbeit weiter ausbauen sowie die Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt weiter angleichen.
Nach Auffassung der beteiligten Mitgliedstaaten sollten der NLF und die Marktüberwachungsverordnung in einem Rechtsakt gebündelt werden, während die Normungsverordnung eigenständig bleiben soll. Zudem plädieren sie für Verbesserungen im Verfahren zur Erarbeitung von Normungsaufträgen, unter anderem durch frühzeitige Einbindung der europäischen Normungsorganisationen sowie realistische Fristen für alle Beteiligten. Darüber hinaus regen sie an, zu prüfen, ob in angemessenen und begründeten Fällen anderen Dokumenten, wie technischen Spezifikationen oder (inter-)nationalen Normen, ein vorläufiger Status zuerkannt werden kann, um die Konformitätsvermutung aufrecht zu erhalten, bis harmonisierte Normen vorliegen. Das physische CE-Kennzeichen soll mangels derzeitiger gleichwertiger Alternativen erhalten bleiben. Perspektivisch könnte jedoch eine Verknüpfung mit dem Digitalen Produktpass untersucht werden.
Deutschland unterstützte in der Aussprache ebenfalls den Ansatz eines EPA mit separater Normungsverordnung. Die Reform der Normungsverordnung müsse auf dem bestehenden System aufbauen, zugleich brauche es eine agilere, effiziente und schnelle Normung.