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Rat und Parlament einigen sich zur Digital Omnibus-Verordnung zur KI

Eine moderne Büroeinrichtung mit schlanken CPU-Computern mit „AI“-Textgravuren © kimly – stock.adobe.com

Die europäischen Gesetzgeber, der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament, haben sich Anfang Mai auf einen gemeinsamen Kompromisstext zur Digital-Omnibus-Verordnung zur künstlichen Intelligenz (KI) geeinigt.

Ziel der Omnibus-Verordnung ist es insbesondere, Vorschriften der KI-Verordnung zu vereinfachen und anzupassen.
Die Trilogeinigung sieht eine Verschiebung der Anwendungsfristen vor, sodass die Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Anhang III der KI-Verordnung erst ab dem 2. Dezember 2027, und für in Produkten eingebettete KI-Systeme erst ab dem 2. August 2028 gelten. Eine bis zum Schluss umstrittene Änderung betrifft die Ausnahme von Maschinenprodukten aus dem Anwendungsbereich der KI-Verordnung. KI-Systeme in Maschinen sollen künftig nur noch den einschlägigen sektorspezifischen Vorschriften unterliegen. Ergänzend ist vorgesehen, dass die Kommission im Wege eines delegierten Rechtsaktes hierzu weitere maschinenbezogene Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen konkretisiert. Darüber hinaus führt die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI neue Pflichten zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten sowie ein Verbot von sogenannten „Nudifier-Apps“ ein.
Die zuständigen Ausschüsse sowie das Plenum des Europäischen Parlaments haben dem Kompromisstext bereits zugestimmt. Der Rat muss das Trilogergebnis noch formell bestätigen, eine entsprechende Abstimmung ist für die Ratssitzung am 29. Juni 2026 vorgesehen. Anschließend wird die Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht und soll bereits drei Tage später in Kraft treten. Damit die Verschiebung der Anwendungsfristen rechtzeitig wirksam wird, muss dies vor dem 2. August 2026 erfolgen.