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Rat und Parlament einigen sich über sechste Überarbeitung der CMRD

Europäische Flaggen im Wind vor dem Gebäude des Ministerrats der EU © J-L Flémal - BE - stock.adobe.com

Am 23. Juni 2026 haben der Rat der EU und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über die sechste Überarbeitung der Richtlinie 2004/37/EG über Karzinogene, Mutagene und reproduktionstoxische Stoffe (CMRD) erzielt.

Der ursprüngliche Legislativvorschlag der Europäischen Kommission wurde im Juli 2025 vorgelegt und sieht insbesondere die Festlegung neuer sowie die Anpassung bestehender Grenzwerte und Vorschriften für krebserregende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe am Arbeitsplatz vor.
Während der Verhandlungen sprachen sich sowohl Rat als auch Parlament zusätzlich für die Festlegung eines EU-weiten Grenzwertes für Isopren aus, der in die Einigung mit aufgenommen wurde. Zusätzlich beinhaltet sie weiterhin eine Neufestlegung der Grenzwerte für Kobalt, welche jedoch um eine sechsjährige Übergangsphase ergänzt wurde, die der Industrie den Übergang vereinfachen soll. Außerdem nehmen die überarbeiteten Vorschriften Schweißrauche in den Geltungsbereich der Richtlinie auf und stellen klar, welche diesbezüglichen Risiken für Arbeitnehmende bestehen und welche Präventionsmaßnahmen von Arbeitgebenden getroffen werden müssen.
Nun steht die Überarbeitung der Einigung durch Rechts- und Sprachsachverständige sowie anschließend die förmliche Annahme im Parlament und im Rat der EU aus.

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