Pflicht zur Prüfung elektrischer Anlagen wird überarbeitet
Dabei soll das bewährte Schutzniveau zur Vermeidung von Unfällen durch elektronischen Strom uneingeschränkt erhalten bleiben. Darauf weist die DGUV, der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, hin.
Die DGUV überprüft und aktualisiert ihre Vorschriften und Regelwerke regelmäßig. Dies betrifft unter anderem die DGUV Vorschriften 3 und 4, mit deren Überarbeitung bereits begonnen wurde. Ziel ist die Entwicklung einfacher und praxistauglicher Regelungen, die einen wirksamen Schutz gewährleisten und zugleich ausreichend Spielraum für die Berücksichtigung der jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten lassen. Darauf liegt auch das Augenmerk von Arbeitgebenden und Versicherten in der gemeinsamen Selbstverwaltung.
Zugleich wird darauf geachtet, dass das bestehende hohe Schutzniveau beibehalten wird. Die Gefahren durch elektrischen Strom bleiben erheblich und dürfen nicht unterschätzt werden. Nach Angaben der DGUV werden jährlich rund 2.500 Arbeitsunfälle mit elektrischem Strom gemeldet.
Weitere Informationen finden Sie hier.