Kommission verschiebt Teil des angekündigten Europäischen Produktpakets
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Das Paket umfasst einen Vorschlag zur Überarbeitung der Normungsverordnung sowie eine Verordnung zur Zusammenführung des Neuen Rechtsrahmens (New Legislative Framework, NLF) und der Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020. Letztere soll künftig den Titel „Europäisches Produktgesetz“ (European Product Act, EPA) tragen.
Rund eine Woche vor dem geplanten Termin wurde jedoch bekannt, dass sich die Vorlage des EPA verzögern wird. Berichten zufolge begründet die Kommission dies damit, dass sie die allgemeinen Bestimmungen der Verordnung zusammen mit Änderungen an den sektorspezifischen Regelungen vorlegen möchte. Im Rahmen ihrer Agenda für „Ein einfacheres, klareres und besser durchsetzbares Regelwerk“ hatte sie ursprünglich vorgesehen, diese Anpassungen in einem nachgelagerten Omnibus-Rechtsakt vorzunehmen. Nun sollen sie offenbar in einem Schritt erfolgen. Derzeit wird mit einer Veröffentlichung des EPA frühestens zum Jahresende gerechnet. Sollten umfangreiche legislative Anpassungen erforderlich sein, könnte sie sich bis Anfang 2027 verschieben.
Nicht betroffen von der Verzögerung ist die Überarbeitung der Normungsverordnung. Der entsprechende Verordnungsvorschlag soll weiterhin am 6. Oktober vorgelegt werden.
Im Rahmen des „Ein Europa, ein Markt“-Fahrplans haben die europäischen Institutionen für zentrale Binnenmarktvorhaben einen ambitionierten gemeinsamen Zeitplan vereinbart. Dazu zählen auch die beiden Rechtakte des Europäischen Produktpakets. Ob die Verhandlungen trotz der Verzögerung wie vorgesehen bis zum vierten Quartal 2027 abgeschlossen werden können, erscheint derzeit jedoch fraglich.