KAN-Position zur Normung von Exoskeletten veröffentlicht
© Gil Lefauconnier
Die Position enthält u. a. folgende Aussagen:
- Normen mit Produktanforderungen für Exoskelette müssen Beschaffenheitsanforderungen und zugehörige Prüfungen und Benutzerinformationen für das Verhalten im Notfall berücksichtigen.
- Da derzeit verfügbare Langzeitstudien zur Wirksamkeit nur die individuelle Situation aus verwendetem Exoskelett und Arbeitsplatz abbilden, sollten Normen keine pauschalen Prüfverfahren zur Wirksamkeit enthalten.
- Aussagen für den Fall, dass Exoskelette als persönliche Schutzausrüstung (PSA) auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden: Zum Beispiel sollten Normen, solange keine wissenschaftlich abgesicherten Erkenntnisse zur Wirksamkeit und zur Langzeitwirkung bei Nutzung von Exoskeletten vorliegen, keine PSA-spezifischen Anforderungen formulieren, damit nicht fälschlicherweise der Eindruck entsteht, sie könnten eine Grundlage für dementsprechende Zertifizierung sein.
Es wird erwartet, dass DIN demnächst auf ISO-Ebene einen Antrag zur Formulierung einer Produktnorm für Exoskelette stellt. Die deutschen Arbeitsschutzakteure können die KAN-Position gut nutzen, um das zukünftige Normungsprojekt zu beeinflussen.
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