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Europäische Kommission kündigt Maßnahmen zur besseren Rechtssetzung an

Die Europäische Kommission hat am 28. April 2026 ihre Agenda für „Ein einfacheres, klareres und besser durchsetzbares Regelwerk“ vorgestellt.

Ziel ist es, die Art und Weise zu modernisieren, wie EU-Rechtsvorschriften konzipiert und durchgesetzt werden sowie dafür zu sorgen, dass die Vorschriften klar, flexibel und zweckmäßig sind. 
Hierzu möchte sie Rechtsakte einfacher gestalten, den Rahmen für eine bessere Rechtssetzung verbessern, das EU-Vorschriftenwerk umfassend bereinigen, Überregulierung („Gold-Plating“) bekämpfen sowie für eine bessere Durchführung und konsequente Durchsetzung von EU-Rechtsakten sorgen. Dazu sollen etwa Verfallsklauseln („sunset clauses“), prägnantere Erwägungsgründe, realistischere Fristen und flexiblere Konsultationszeiträume eingesetzt werden. Auch Vertragsverletzungsverfahren sollen schneller eingeleitet werden.
Der Aktionsplan zur Bereinigung der Rechtsvorschriften umfasst zwölf prioritäre Bereiche, in denen veraltete Regelungen, Überschneidungen und Redundanzen, die zu unnötigem Aufwand führen, beseitigt werden. Dazu zählt auch der geplante „European Product Act“, der die EU-Produktvorschriften vereinfachen und harmonisieren sowie Bürokratie reduzieren und Transparenz stärken soll. An den EPA anschließend ist bereits ein Omnibus-Rechtsakt vorgesehen, mit dem die einheitlichen Begriffsbestimmungen, Vorschriften (auch zu harmonisierten Normen zur Gewährleistung der Konformitätsvermutung) und vereinfachten Verfahren in die sektorspezifische Gesetzgebung überführt werden sollen.