EuGH urteilt zum Zugang zu ISO-Normen
© FJeanLuc – stock.adobe.com
Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob eine niederländische Stiftung überprüfen kann, ob in Verkehr gebrachte Zigaretten die Emissionsgrenzwerte für Schadstoffe einhalten. Die hierfür maßgeblichen Messmethoden sind in ISO-Normen festgelegt, auf die die EU-Tabakrichtlinie verweist.
Der EuGH entschied, dass diese Normen auch ohne Veröffentlichung im Amtsblatt ein verbindlicher Referenzmaßstab bleiben. Betroffene müssen daher die Möglichkeit haben zu prüfen, ob die Grenzwerte anhand der in den internationalen Normen vorgesehenen Messverfahren eingehalten werden. Daraus folgt ein Anspruch auf freien, d.h. allgemeinen, wirksamen, unentgeltlichen und diskriminierungsfreien Zugang. Zugleich stellte der EuGH klar, dass die EU die Kosten für diesen Zugang zu tragen hat, wenn der Unionsgesetzgeber zur Wahrung von Schutzgütern wie der menschlichen Gesundheit auf internationale Normen Bezug nimmt. Dies gelte insbesondere dann, wenn die Normen urheberrechtlich geschützt sind.
Das Urteil knüpft damit an die Rechtsprechung des EuGH im Malamud-Fall aus 2024 (C-588/21 P, Public.Ressource.Org und Right to know/Kommission u.a.) an.