Erklärung zur Barrierefreiheit

In diesem Video zeigen wir Ihnen die Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache:

Hier finden Sie die Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache.

Die Kommission Arbeitsschutz und Normung ist bemüht, ihren Internetauftritt im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit mit dem Stand vom 1. September 2021 gilt für die Internetseite www.kan.de.

Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der Kommission Arbeitsschutz und Normung in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absatz 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV), die auf der Grundlage von § 12d des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer ersten im Januar 2019 durchgeführten Selbstbewertung, die im Juli 2019 um die 12 neuen Anforderungen der WCAG 2.1 erweitert wurde.

Aufgrund der Überprüfung ist die Internetseite mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

  • Pdf, die vor dem 23. September 2018 eingestellt wurden. Diese sind mit dem Zusatz "nicht barrierefrei" ausgezeichnet. Barrierefreie pdf, die auf unserer Seite angeboten werden, sind nicht extra ausgezeichnet.
  • Verlinkungen auf externe pdf haben keine Zugänglichkeits-Ausweisung, da wir hierauf keinen Einfluss haben.
  • Beim Terminkalender können keine Abkürzungen oder anderssprachige Wörter ausgezeichnet werden.
  • Unser Cookie-Banner Anbieter arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit seines Produktes.
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit und sonstige geforderte Inhalte sind noch nicht in leichter Sprache verfügbar, aber in Vorbereitung. 

Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.kan.de aufgefallen? Dann senden Sie bitte eine E-Mail an info@kan.de.

Sollten Sie wegen digitaler Barrieren nicht an die gewünschte Information gelangen, können Sie uns auch per Post oder telefonisch erreichen:

Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) - Geschäftsstelle
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Tel. +49 2241 231-3471
Fax: +49 30 13 001 86 82 37

Wir unterstützen Sie gerne.

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. 
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 30 18 527-2805
info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de