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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wichtiger Hinweis

Die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen wird im April 2026 überprüft. Der Grund dafür ist, dass die Website neu gestaltet wurde. 

Sobald uns die Ergebnisse der Prüfung vorliegen, werden wir sie bis spätestens Mitte 2026 auf dieser Seite veröffentlichen. 

Anschließend aktualisieren wir auch die Inhalte in den Bereichen „Leichte Sprache“ und „Gebärdensprache“. Diese überarbeiteten Informationen werden voraussichtlich ab September 2026 verfügbar sein. 

Die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) hat den Anspruch, ihren Internetauftritt www.kan.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der KAN in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §3 Absätze 1 bis 4 und §4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von §10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

  • Pdf, die vor dem 23. September 2018 eingestellt wurden. Diese sind mit dem Zusatz "nicht barrierefrei" ausgezeichnet. 
  • Verlinkungen auf externe pdf haben keine Zugänglichkeits-Ausweisung, da wir hierauf keinen Einfluss haben.
  • Beim Terminkalender können keine Abkürzungen oder anderssprachige Wörter ausgezeichnet werden.
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit und sonstige geforderte Inhalte sind noch nicht in leichter Sprache verfügbar, aber in Vorbereitung.
  • Um unsere Podcasts mit Untertiteln abzuspielen, wechseln Sie bitte zum Youtube-Kanal der KAN.

Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.kan.de aufgefallen? Dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular:

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Angaben zur Person
Angaben zum Feedback

Wenn Sie die im Formular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden. Eine Weitergabe an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn geltende Datenschutzvorschriften rechtfertigen eine Übertragung oder die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) ist gesetzlich dazu verpflichtet. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Sollten Sie wegen digitaler Barrieren nicht an die gewünschte Information gelangen, können Sie uns auch per Post oder telefonisch erreichen:

Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) - Geschäftsstelle
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Tel. +49 2241 231-3471

Wir unterstützen Sie gerne.

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. 
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 30 18 527-2805
info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de