Die Messungen erfolgen im Unternehmen an den Maschinen.
Ihre Antwort ist leider falsch.
Richtige Antwort: Die Messungen erfolgen in Ohr-Höhe bei dem Beschäftigen.
Hinweis:
Die Lärm–Vibrations-Verordnung geht von Schallexpositionen aus, denen die Beschäftigten ausgesetzt sind. Hierbei sind die sogenannten Immissionen entscheidend, also die Schallpegel, die am Ohr auftreffen. Diese werden durch die Emissionen an den Maschinen verursacht, können sich aber durch Addition von Schallquellen, Entfernung und Ablenkung deutlich von den Immissionen unterscheiden.