Basisdokumente und KAN-Positionen
Die Basisdokumente sind die Arbeitsgrundlage der KAN.
-
Aus Sicht der KAN darf die Konformitätsvermutung ausschließlich von vollwertigen Normen ausgelöst werden. Nur für sie gelten sämtliche der bewährten Grundprinzipien nach den WTO-Kriterien für die Normung. Infolgedessen können auch nur sie die Legitimität für die ihnen zugedachte besondere Rolle im Rahmen der Konformitätsbewertungsverfahren und damit im Unionsrecht besitzen.
-
Die Verordnung (EU) 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für
künstliche Intelligenz (Verordnung über künstliche Intelligenz - KI-Verordnung) zielt
darauf ab, Rechtssicherheit in Bereichen der technischen Innovation zu schaffen
und Sicherheit, Gesundheit und Grundrechte zu schützen. Obwohl bisher nur Teile
der Anforderungen der KI-Verordnung gelten, hat die Europäische Kommission im
November 2025 einen Vorschlag für eine Verordnung zur Vereinfachung der
Umsetzung der Vorschriften für künstliche Intelligenz veröffentlicht, die Digital-
Omnibus-Verordnung zur KI. -
Die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 bildet den zentralen Rahmen für die Entwicklung europäischer Normen. Diese Normen tragen maßgeblich zur Harmonisierung von Produkten, Dienstleistungen und Verfahren innerhalb Europas bei. Damit leisten sie einen entscheidenden Beitrag zum Funktionieren des Binnenmarktes und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union. Das Prinzip der klaren Trennung zwischen gesetzgeberischer Verantwortung und technischer Normung hat sich als verlässliche Grundlage für das europäische Regulierungssystem bewährt.
-
Die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) bedankt sich für die Möglichkeit, sich im Rahmen der Sondierung zum geplanten Rechtsakt für Baudienstleistungen zu äußern. Diese Initiative ist eine der Schlüsselmaßnahmen der im Mai 2025 von der Europäischen Kommission veröffentlichten Binnenmarktstrategie und verfolgt das Ziel, Hindernisse für den grenzüberschreitenden Marktzugang für Bau- und Installationsdienstleistungen abzubauen.
-
Im Rahmen ihres IV. Omnibus-Pakets schlägt die Europäische Kommission die Einführung des Instruments der gemeinsamen Spezifikationen (im Folgenden: Common Specifications) in zahlreiche weitere Binnenmarktvorschriften vor. Bei Common Specifications handelt es sich um europäische Durchführungsrechtsakte, die der Europäischen Kommission als außergewöhnliche Ausweichlösung dienen sollen, für den Fall, dass die europäischen Normungsorganisationen trotz bestehender Normungsaufträge keine harmonisierten Normen entwickeln, diese nicht fristgerecht vorlegen oder die vorgelegten Normen unzureichend sind.
-
Der NLF ist ein wesentlicher Baustein für den Erfolg des europäischen Binnenmarktes. Seit seiner Einführung hat er sich als tragfähiger Rechtsrahmen für die Produktsicherheit und die Rolle der Normung in Europa erwiesen. Die KAN spricht sich daher dafür aus, das bewährte System des NLF im Kern beizubehalten und lediglich an neue Herausforderungen, wie beispielsweise die Digitalisierung anzupassen. Wie in der 2022 durchgeführten Bewertung des NLF festgestellt, ist seine Bedeutung für die Schaffung von Kohärenz im EU-Rechtsrahmen für Produkte unbestreitbar. Aus Sicht der KAN ist deshalb darauf zu achten, dass das System auch zukünftig kohärent und praxistauglich bleibt.
-
Die KAN begrüßt die Durchführung der Studie zur Erhebung aktueller anthropometrischer Daten durch die EU-Kommission. Für den Arbeitsschutz haben diese Maße besondere Bedeutung. Produkte und Arbeitsplätze lassen sich nur sicher gestalten, wenn die hierfür verwendeten Körpermaßdaten mit den aktuell in der Bevölkerung vorhandenen Körpermaßen übereinstimmen.
-
Die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 bildet den zentralen Rahmen für die Entwicklung europäischer Normen. Diese tragen wesentlich zur Harmonisierung von Produkten, Dienstleistungen und Verfahren innerhalb Europas bei. Sie leisten damit einen entscheidenden Beitrag zum Erfolg des Binnenmarktes und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU.
-
Die Landwirtschaft ist im Wandel. Neue Technologien wie hochautomatisierte, fahrerlose mobile Maschinen halten auf dem Acker Einzug. Aus Sicht des Arbeitsschutzes haben diese Arbeitsmittel potenziell positive Effekte im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz.
-
Dieses Papier richtet sich an Normungsgremien, die Dokumente mit Schnittstellen zum Arbeitsschutz und zur Künstlichen Intelligenz (KI) entwickeln, und formuliert Eckpunkte, die in KI-relevanten Normen umgesetzt werden sollten.
-
Common Specifications sind europäische Durchführungsrechtsakte, die sicherstellen sollen, dass im Falle nicht vorhandener oder unzureichender harmonisierter Normen dem öffentlichen Interesse, wie beispielsweise dem Schutz der Sicherheit und Gesundheit, dennoch Genüge getan wird. Sie sind technische Spezifikationen, die in gleicher Weise wie Normen die Harmonisierung von Produktanforderungen zum Ziel haben.
Die KAN hat zu diesem Instrument das vorliegende Positionspapier veröffentlicht.
-
Für Normungsdokumente wie DIN SPEC, VDE SPEC, VDE-Anwendungsregeln, CWA und IWA gelten nicht alle wesentlichen Normungsprinzipien. Aus Sicht der Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) eignen sich diese Dokumentarten daher vom Grundsatz her nicht für arbeitsschutzrelevante Aspekte.
-
"CEN/CENELEC Workshop Agreements"
-
Normen sind ein wichtiger Baustein der Präventionsarbeit und tragen zu sicheren und gesunden Arbeitsplätzen bei. Sie werden auf europäischer und zunehmend internationaler Ebene erarbeitet und legen technische Produktanforderungen sowie Messverfahren für Emissionen wie Lärm, Schwingungen, Strahlung und Gefahrstoffe fest. Normen dringen aber auch zunehmend in nichttechnische Bereiche wie Arbeitsschutzmanagementsysteme, Dienstleistungen, Gesundheitswesen und Qualifizierungen vor. Vor diesem Hintergrund haben sich die Unterzeichnenden auf eine Reihe von gemeinsamen normungspolitischen Positionen verständigt.
-
09/2023
Selbstverständnis der KAN
Die KAN hat sich seit ihrer Gründung 1994 als feste Größe im Arbeitsschutz etabliert, ihr Aufgabenspektrum anhand der zwischenzeitlichen Entwicklungen in Normung und Regelsetzung kalibriert und ihre Arbeitsweise wann immer nötig nachjustiert. Das Dokument stellt die Entwicklung der KAN kurz und greifbar dar, bildet ein gemeinsames Verständnis der Mitglieder der KAN ab und kommuniziert ein kohärentes Bild der KAN nach außen.
-
09/2022
KAN-Position Berücksichtigung nichtvisueller Wirkungen künstlicher Beleuchtung in der Normung
Im Bereich der nichtvisuellen Wirkungen künstlicher Beleuchtung sind Belange des betrieblichen Arbeitsschutzes betroffen. Ist in diesem Bereich Normung beabsichtigt, muss vorab nach dem Grundsatzpapier über die Rolle der Normung im betrieblichen Arbeitsschutz geprüft werden, inwieweit Normung zulässig ist.
-
Die europäische Kommission hat am 30.03.2022 einen Vorschlag COM (2022) 144
für eine Verordnung des europäischen Parlamentes und des Rates zur Festlegung
harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten, zur Änderung
der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr.
305/2011 vorgelegt. In diesen Vorschlag hat auch das Thema der inhärenten
Produktsicherheit Eingang gefunden.
-
Der Leitfaden für die Umsetzung der nach dem neuen Konzept und dem Gesamtkonzept verfassten Richtlinien („Blue Guide“) wurde im Jahr 2000 veröffentlicht und ist seither zu einem der wichtigsten Referenzdokumente geworden. In ihm wird erläutert, wie die nach dem neuen Konzept verfassten Rechtsvorschriften umzusetzen sind, die mittlerweile unter den neuen Rechtsrahmen fallen.
-
Der Rechtsakt ist eine Verordnung auf der Grundlage der Artikel 16 und Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Artikel 16 AEUV betrifft das Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Artikel 114 AEUV regelt die Verwirklichung des Binnenmarktes. Abweichend von der bisherigen Tradition im New Legislative Framework verbindet der Vorschlag den Abbau von Handelshemmnissen mit unmittelbar an Anwender gerichteten Verpflichtungen (insbesondere Artikel 29 des Vorschlags) sowie weitreichenden Grundrechtsbelangen. Aus Sicht der KAN müssen daher vor Verabschiedung der Verordnung einige grundlegende Punkte geklärt werden (beispielsweise durch die Europäische Kommission).
-
Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingerichtete Arbeitsgruppe „Normung im betrieblichen Arbeitsschutz“ aus Vertreterinnen und Vertretern der obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, der Geschäftsstelle der Kommission Arbeitsschutz und Normung, der Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung, der Sozialpartner, des DIN – Deutsches Institut für Normung e. V. und des VDE – Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. hat das Grundsatzpapier zur Rolle der Normung im betrieblichen Arbeitsschutz erarbeitet.
Es wurde im Januar 2015 erstmals veröffentlicht und im Februar 2021 redaktionell überarbeitet. Insbesondere wird damit klargestellt, dass der Gemeinsame Deutsche Standpunkt (GDS) vom Grundsatzpapier formal vollständig abgelöst ist.
Seit November 2016 unterlegt eine Prozessbeschreibung das Grundsatzpapier (siehe "11/2016 Prozessbeschreibung ..." in dieser Liste). Die Prozessbeschreibung vertieft das Grundsatzpapier in den Punkten, die sich auf neue bzw. laufende Normprojekte mit Bezug zum betrieblichen Arbeitsschutz beziehen. Sie beschreibt die Rolle der verschiedenen Akteure, die Verfahrensabläufe und unterstützt das Ziel, dass die Expertise aller Arbeitsschutzkreise angemessen und frühzeitig in die Position der KAN einfließt.
-
Auslegung der DIN 820 in besonderen Fällen (geschlossenes Votum)
-
Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 (Konsolidierter Text)
-
Seit November 2016 unterlegt die Prozessbeschreibung das 2015 veröffentlichte Grundsatzpapier zur Rolle der Normung im betrieblichen Arbeitsschutz. Die Prozessbeschreibung vertieft das Grundsatzpapier in den Punkten, die sich auf neue bzw. laufende Normprojekte mit Bezug zum betrieblichen Arbeitsschutz beziehen. Sie beschreibt die Rolle der verschiedenen Akteure, die Verfahrensabläufe und unterstützt das Ziel, dass die Expertise aller Arbeitsschutzkreise angemessen und frühzeitig in die Position der KAN einfließt.
-
06/2015
Position der Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) zur Normung von Gesundheitsdienstleistungen
Normen unterstützen die Sicherheit von Produkten im Gesundheitsbereich – vom Krankenhausbett bis zur Herz-Lungenmaschine. Zunehmend geraten jedoch, u.a. unterstützt durch die EU-Kommission, neben Produkten auch Dienstleistungen im Gesundheitsbereich in den Focus der Normung – von der Pflege bis zur elektronischen Verarbeitung von Patientendaten.
Die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) betrachtet diese Entwicklung mit zunehmender Sorge. Etablierte, bewährte Systeme der sozialen Sicherung und hier insbesondere des Arbeitsschutzes könnten mit ungewollten Parallelwelten kollidieren – zum Nachteil der Beschäftigten.
-
Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Tarifs sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates.
-
CEN Guide 15
Guidance document for the development of Service standards
-
Leitfaden für die Erstellung von Normen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und
Belange von Kleinst-, kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU)
-
Common policy guidance for addressing standardisation
on qualification of professions and personnel
-
"Die Bundesregierung formuliert ihre normungspolitischen Ziele im normungspolitischen Konzept. Die gezielte Innovationsförderung mittels Normung und Standardisierung ist ein Schwerpunkt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat dazu das Förderprogramm "WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen" initiiert. Normung ist vor allem eine internationale Aufgabe, die dem Abbau technischer Handelshemmnisse, der schnelleren Verbreitung von Innovationen sowie der Konkretisierung der technischen Gesetzgebung dient. Das BMWi unterstützt deshalb aktiv bilaterale Normungskooperationen mit strategisch wichtigen Partnerländern, um (neue) Exportmärkte für die deutsche Wirtschaft zu öffnen. Unternehmen und Verbände werden verschiedene Plattformen geboten, um ihre Interessen zu artikulieren. Sie sind aufgefordert, normungsbezogene Handelshemmnisse im internationalen Warenverkehr zu melden."
-
09/2008
EUROSHNET Krakauer Memorandum
Normung für sichere Produkte - Grundsätze und Vorschläge
-
(Binnenmarkt / Produktsicherheit)
-
Betrieblicher Arbeitsschutz
-
Ein wesentlicher Beitrag zur Gestaltung sicherer Arbeitsmittel kann durch die Anwendung von wissenschaftlichen Erkenntnissen der Ergonomie geleistet werden. Ziel des Arbeitsschutzes ist es daher, diese Erkenntnisse in Grundlagen- und Produktgruppennormen, sowie bezüglich einzelner Aspekte auch in Produktnormen bereitzustellen.
-
Auftrag der Europäischen Normung ist es, zur Wettbewerbsfähigkeit Europas beizutragen und die Europäische Wirtschaft im globalen Handelsgeschehen zu fördern. Sowohl von Herstellern und Importeuren von Maschinen (die ihre Maschinen entsprechend der EG-Maschinen-Richtlinie herstellen bzw. in den Verkehr bringen müssen) als auch von den Normungsgremien, die Produktnormen entwickeln, wird festgestellt, dass im Bereich der Ergonomie vielfach praxistaugliche übergeordnete Normen fehlen. Das führt dazu, dass teilweise in Produktnormen Festlegungen bezüglich ergonomischer Sachverhalte mehrfach und abweichend voneinander geregelt sind. Eine klare Strukturierung von Ergonomie-Normen bzw. deren Inhalten hilft, eine mögliche Verunsicherung der Nutzer zu vermeiden.
-
Text der CEN-Resolution BT 22/1997, die von CENELEC auf der BT-Sitzung vom 30.09.1997 bis 2.10.1997 unverändert übernommen wurde
-
12/1994
WTO-TBT-Abkommen
Beschluss des Rates der EU zur Unterzeichnung des WTO-Abkommens (II).
-
12/1994
WTO-Ratsbeschluss
Beschluss des Rates der EU zur Unterzeichnung des WTO-Abkommens (I)
Der Zugang zum EU-Recht
Suche nach EU-Rechtstexten, vom EU-Vertrag über das Amtsblatt bis zu Richtlinien. Möglichkeit, Treffer im Volltext anzeigen zu lassen. Gute Suchmöglichkeit z. B. nach Richtlinien über einzelne Suchwörter.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Vielfältige Informationen für den Bereich Arbeitsschutz, z.B. Übersichten über grundlegende und ermächtigende Gesetze und Verordnungen des Bundes zum Thema Arbeitsschutz; teilweise mit Zugriff auf die einzelnen Gesetzestexte.
Vademecum zur europäischen Normung
Das Vademecum fasst wichtige Dokumente der Europäischen Kommission zur europäischen Normungspolitik und den damit verbundenen Verfahren zusammen. Es dient der Orientierung, hat aber keine Rechtskraft.