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Krankenkraftwagen

Beschäftigte im Rettungsdienst sind aufgrund der besonderen Einsatzbedingungen im Fahrzeug einem deutlich erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt – und müssen trotzdem im Einsatz sicher arbeiten können. Die sichere Gestaltung und Ausstattung des Patientenraumes der Rettungsdienstfahrzeuge ist daher besonders wichtig. Sie wird durch verschiedene Rechtsquellen gestützt:

  1. Die EU-Rahmenrichtlinie 2007/46/EG zielt in Erwägungsgrund 3 ausdrücklich auf einen hohen Gesundheitsschutz und eine hohe Verkehrssicherheit in harmonisierten Rechtsakten zu Fahrzeugen ab.
  2. Die Landesrettungsdienstgesetze fordern für Krankenkraftwagen den Stand der Technik, zum Teil sogar mehr – gerade auch für die Sicherheit.
  3. Das Produktsicherheitsgesetz fordert in §3, dass Produkte bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährden.

Die KAN bringt sich seit 2019, gestützt auf die Ergebnisse mehrerer Workshops mit Betreibern von Rettungsdiensten, in die europäische Normung ein. Die EN 1789 bildet die Grundlage für die Konstruktion, die Prüfung, die Ausstattung und die Ausrüstung von Krankenkraftwagen in Europa. Über einen Verweis in Anhang II der Verordnung (EU) 2018/858 über die Genehmigung von Kraftfahrzeugen ist die EN 1789 für die straßenverkehrsrechtliche Zulassung von Krankenkraftwagen (Patientenraum) in Europa verbindlich anzuwenden.

Auf Initiative der europäischen Kommission werden die Anforderungen an Krankenkraftwagen zukünftig auf zwei Normenteile aufgeteilt. Die EN 1789-1 wird sich auf Medizinprodukte beschränken und soll unter der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte harmonisiert werden. Die EN 1789-2 regelt alle technischen Anforderungen mit Bezug zum Patientenraum. Dies betrifft aus Sicht des Arbeitsschutzes insbesondere Punkte wie die

  • Vermeidung von Stolperfallen außen und innen am Fahrzeug 
  • Vermeidung ungesicherten Stehens des Rettungsdienstpersonals während der Fahrt (ergonomische Anordnung der Arbeitsmittel/-stoffe)
  • Verbesserung der Kontroll- und Wartungsvorgaben für Haltesysteme und Befestigungen (Tragetisch, Inkubator etc.), um die bei der Zulassungsprüfung zugrunde gelegte Sicherheit auch über einen längeren Zeitraum zu gewährleisten
  • Anpassung des Patientenraumes an rechtlich verbindliche Hygienevorgaben (Gestaltung des Bodens etc.) 

Die Harmonisierung der Anforderungen an die Ausgestaltung der Fahrzeuge in europäischen Normen ist jedoch komplex, da die Rettungsdienste in Europa nicht einheitlich strukturiert sind und unter unterschiedlichen Bedingungen arbeiten. 

Als Besonderheit bei im öffentlichen Verkehr eingesetzten Transportmitteln ist zudem zu beachten, dass der übliche arbeitsschutzrechtliche Rahmen nur eingeschränkt greift. Beispielsweise gilt die deutsche Arbeitsstättenverordnung in diesem Bereich nicht und ist nur in Analogie anzuwenden. Im Gegensatz zur klassischen Produktnormung können an den Patientenraum auch keine Anforderungen aus dem europäischen Produktsicherheitsrecht nach dem neuen Ansatz abgeleitet werden.

Die Gefährdungsbeurteilung (Betriebssicherheitsverordnung) beim Einsatz von Arbeitsmitteln stellt in Deutschland daher einen wesentlichen Ansatzpunkt für die Sicherheit von Krankenkraftwagen dar. In der Praxis besteht jedoch das Risiko, dass manche Betreiber von Rettungsdiensten wichtige Punkte der sehr komplexen Beurteilung übersehen und damit den Arbeitsschutz nicht immer vollständig umsetzen können. Die KAN hat daher bei der BG Verkehr für die Erarbeitung einer DGUV Regel geworben, die Rettungsdienste bei der Beschaffung ausreichend sicher ausgestatteter Fahrzeuge unterstützt. Derzeit wird diese Schrift zusammen mit der BG Verkehr, Betreibern und Prüfern erstellt. Aus dem Zusammenspiel von Normung und dem Regelwerk der Unfallversicherungsträger entsteht so für Betreiber und Rettungskräfte ein umfassender Ansatz für sicheres Arbeiten.

Michael Robert
robert@kan.de

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