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Vorgeschlagene Änderungen der KI-Verordnung

Ordner auf Schreibtisch mit Beschriftung "EU-Verordnung" neben Paragraf und Waage. © MQ-Illustrations – stock.adobe.com

Die Europäische Kommission hat im November 2025 mit dem Digitalomnibus für Künstliche Intelligenz (KI) einen Vorschlag zur Änderung der KI-Verordnung vorgelegt. Die darin vorgeschlagenen Änderungen können auch Auswirkungen auf den Schutz von Personen bei der Arbeit haben. So soll insbesondere der Geltungsbeginn der Vorschriften für Hochrisiko-KI verschoben werden. Hintergrund ist, dass die harmonisierten Normen zur Konkretisierung der Anforderungen der Verordnung weiterhin nicht vorliegen. Die Kommission schlägt daher nun einen Mechanismus vor, der den Beginn der Anwendung der Vorschriften an einen Beschluss knüpft, mit dem bestätigt wird, dass die erforderlichen Normen und Unterstützungsinstrumente verfügbar sind.

Der Digitalomnibus ist nicht der einzige Vorschlag der Kommission zur Änderung der KI-Verordnung. Mit einem Vorschlag zur Überarbeitung der Verordnung über Medizinprodukte (MDR) und der Verordnung über In-vitro-Diagnostika (IVDR) sollen weitere Anpassungen vorgenommen werden. Die MDR und die IVDR sollen in der KI-Verordnung innerhalb des Anhangs I von Abschnitt A (Verordnungen des Neuen Rechtsrahmens (NLF)) in den Abschnitt B (andere EU-Rechtsakte) verschoben werden. Damit würden bei Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika für KI-Systeme, die nach Artikel 6 Absatz 1 (Anhang I) der KI-Verordnung ein hohes Risiko haben, deutlich weniger Anforderungen gelten als bisher vorgesehen.

Im Have-Your-Say-Portal der Kommission kann der Digital-Omnibus bis zum 13. März 2026 und der Überarbeitungsvorschlag zur MDR und zur IVDR bis mindestens 4. Mai 2026 kommentiert werden.