Vorgeschlagene Änderungen der KI-Verordnung
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Der Digitalomnibus ist nicht der einzige Vorschlag der Kommission zur Änderung der KI-Verordnung. Mit einem Vorschlag zur Überarbeitung der Verordnung über Medizinprodukte (MDR) und der Verordnung über In-vitro-Diagnostika (IVDR) sollen weitere Anpassungen vorgenommen werden. Die MDR und die IVDR sollen in der KI-Verordnung innerhalb des Anhangs I von Abschnitt A (Verordnungen des Neuen Rechtsrahmens (NLF)) in den Abschnitt B (andere EU-Rechtsakte) verschoben werden. Damit würden bei Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika für KI-Systeme, die nach Artikel 6 Absatz 1 (Anhang I) der KI-Verordnung ein hohes Risiko haben, deutlich weniger Anforderungen gelten als bisher vorgesehen.
Im Have-Your-Say-Portal der Kommission kann der Digital-Omnibus bis zum 13. März 2026 und der Überarbeitungsvorschlag zur MDR und zur IVDR bis mindestens 4. Mai 2026 kommentiert werden.