Produktsicherheit in der EU: Pflichten für Unternehmen
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Ein Produkt gilt als sicher, wenn es bei normaler oder vorhersehbarer Verwendung keine Risiken oder nur minimale, akzeptable Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher darstellt.
Um die Sicherheitsanforderungen der GPSR zu erfüllen, muss der Hersteller:
- eine Risikobewertung durchführen, die alle potenziellen Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit berücksichtigt,
- eine technische Dokumentation erstellen, die beschreibt, wie Risiken erkannt, beseitigt oder gemindert wurden.
So wird ein hohes Schutzniveau für Verbraucher gewährleistet.
Hier geht es zu der englischsprachigen Seite über Anforderungen an Unternehmen zur Produktsicherheit (auf der Webseite der EU-Kommission). Die kürzlich neu erschienen „Leitlinien zur Anwendung des EU-Rechtsrahmens für die allgemeine Produktsicherheit durch Unternehmen“ sind hier in allen Amtssprachen der EU verfügbar.