Produktsicherheit in der EU: Pflichten für Unternehmen

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Die EU-Kommission hat im Jahr 2023 die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) veröffentlicht. Diese verlangt, dass alle für Verbraucher vorgesehenen Produkte auf dem EU-Markt sicher sind – unabhängig von ihrem Vertriebsweg oder ihrem Herkunftsland. Dies ist die allgemeine Sicherheitsanforderung, für die Wirtschaftsakteure wie Hersteller, Importeure und Händler die Hauptverantwortung tragen.

Ein Produkt gilt als sicher, wenn es bei normaler oder vorhersehbarer Verwendung keine Risiken oder nur minimale, akzeptable Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher darstellt.

Um die Sicherheitsanforderungen der GPSR zu erfüllen, muss der Hersteller:

  • eine Risikobewertung durchführen, die alle potenziellen Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit berücksichtigt,
  • eine technische Dokumentation erstellen, die beschreibt, wie Risiken erkannt, beseitigt oder gemindert wurden.

So wird ein hohes Schutzniveau für Verbraucher gewährleistet.

Hier geht es zu der englischsprachigen Seite über Anforderungen an Unternehmen zur Produktsicherheit (auf der Webseite der EU-Kommission). Die kürzlich neu erschienen „Leitlinien zur Anwendung des EU-Rechtsrahmens für die allgemeine Produktsicherheit durch Unternehmen“ sind hier in allen Amtssprachen der EU verfügbar.