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KAN veröffentlicht Position zu beschleunigten Normungsprozessen bei CEN/CENELEC und den European Agile Specifications (EAS)

Mehrere Fahnenmasten mit EU-Flaggen © Grecaud Paul – stock.adobe.com

CEN/CENELEC planen mit der European Agile Specification (EAS) ein neues Normungsprodukt, mit dem technische Spezifikationen innerhalb kurzer Entwicklungszeiträume bereitgestellt werden sollen. Das neue Format kann – so der Vorschlag – potenziell die Konformitätsvermutung auslösen. Ziel ist es, schneller auf neue marktbezogene, technologische und regulatorische Anforderungen reagieren zu können.

Die Europäische Kommission strebt hierzu beschleunigte Verfahren an, um schnellen Innovationszyklen gerecht zu werden. Mit den Common Specifications hat sie zudem eine Rückfalloption geschaffen, falls harmonisierte Normen fehlen oder unzureichend sind, und erwägt, auch Ergebnisse anderer als der etablierten europäischen Normungsorganisationen heranzuziehen. Vor diesem Hintergrund hat CEN/CENELEC der Kommission die EAS als zusätzliche Option zur Beschleunigung vorgelegt; sie soll innerhalb des bestehenden europäischen Normungssystems erarbeitet werden und die Konformitätsvermutung auslösen können.

In ihrer Position „Beschleunigte Normungsprozesse bei CEN/CENELEC: European Agile Specification stellt die KAN klar, dass die Konformitätsvermutung ausschließlich von vollwertigen Europäischen Normen ausgelöst werden darf, da nur sie sämtlichen bewährten Grundprinzipien nach den WTO‑Kriterien für die Normung entsprechen und damit die notwendige Legitimität für ihre besondere Rolle im Rahmen der Konformitätsbewertungsverfahren und im Unionsrecht besitzen. 

Aus Sicht der KAN darf die European Agile Specification (EAS) keine Konformitätsvermutung auslösen. Denn Normungsdokumente dürfen nur dann eine Konformitätsvermutung auslösen können, wenn

  • beschleunigte Prozesse ihre Qualität und Legitimation nicht gefährden,
  • sie weiterhin eine hohe Akzeptanz haben, indem sie auf der breiten Expertise aller relevanten Interessenträger beruhen, für die im Erstellungs- und Abstimmungsprozess ausreichend Zeit einzuräumen ist, 
  • bei ihrer Erarbeitung eine echte Konsensbildung stattfindet, da nur so sicherzustellen ist, dass wichtige gesellschaftliche Interessen, wie die des Arbeitsschutzes, ausreichend berücksichtigt werden,

Bestrebungen, die ihren Erarbeitungsprozess flexibler gestalten sollen, nicht zu einer zusätzlichen Einschränkung der Beteiligungsmöglichkeiten der interessierten Kreise führen, da eingeschränkte Partizipation und eine fehlende öffentliche Umfrage ihre Legitimation mindern und frühzeitiges Feedback zu fachlichen und praktischen Problemen verhindern.