Als eine von vier Organisationen gemäß Anhang III der Normungsverordnung (EU) Nr. 1025/2012 setzt sich ANEC gezielt für die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher in der Normung ein. Bereits im Rahmen der KAN-Sitzung 2/2023 stellte Dr. Werner Daum, deutsches Mitglied der ANEC-Generalversammlung und Vorsitzender des DIN-Verbraucherrats, die europäische Annex-III Organisation ANEC vor. Schon damals wurde deutlich: ANEC und die KAN verfolgen in vielen Bereichen die gleichen Ziele.
Die KAN begrüßte daher eine stärkere Vernetzung und intensivere Zusammenarbeit mit ANEC. Seitdem hat sich der Austausch mit ANEC kontinuierlich vertieft. Im Frühjahr 2024 wurde schließlich die Erarbeitung einer gemeinsamen Absichtserklärung, eines sogenannten “Letter of Intent”, vereinbart.
Mit der Unterzeichnung bekräftigen KAN und ANEC ihre Absicht, künftig enger zusammenzuarbeiten und:
Hier geht es zum Letter of Intent (pdf)
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