DFP 2026: „Mensch und KI – Psychische Belastung und Veränderungen der Arbeitswelt“

Hinweis auf die Veranstaltung "Mensch und KI - Psychische Belastungen und Veränderungen der Arbeitswelt" © KAN

Beim diesjährigen Dresdner Forum Prävention (DFP) der DGUV standen aktuelle Entwicklungen u.a. um „KI-Forschung, Regulierung und nächste Schritte für die Prävention“ im Mittelpunkt. Einer der Schwerpunkte lag auf dem Diskurs „Mensch und KI – Psychische Belastung und Veränderungen der Arbeitswelt“.

Die Perspektive der Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Versicherten vertrat Dr. Michael Bretschneider-Hagemes für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Er leitet das Sozialpartnerbüro der Arbeitnehmer in der KAN-Geschäftsstelle. Die Sicht der Arbeitgeber brachte Dr. Elisa Clauß von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ein.

Michael Bretschneider-Hagemes hat zu dem Themenfeld einschlägig publiziert und u.a. in der Zeitschrift ASU für medizinische Prävention den Artikel „Neue psychische Belastung durch künstliche Intelligenz?“ veröffentlicht. In seinem Vortrag sowie in der anschließenden Podiumsdiskussion machte er sich für die Interessen der Beschäftigten stark und verwies auf die zahlreichen Problemfelder und neuen Belastungskonstellationen, die beim Einsatz von KI am Arbeitsplatz auftreten können. Die Prävention könne einen erheblichen Teil zur Lösung dieser Probleme beitragen, wenn sie diese anerkenne. Dabei unterschied er zwischen Assistenz- und Automationstechniken auf der einen und Delegationstechniken, bei denen menschliche Handlungsträgerschaft an KI delegiert wird, auf der anderen Seite.

Den Auswirkungen müsse gezielt durch gute Arbeitsgestaltung und eine entsprechend informierte Gefährdungsbeurteilung begegnet werden, um sowohl überfordernde kognitive Aufgabenlasten, als auch Fehlbelastungen durch unvollständige, verdichtete und fremdbestimmte Aufgabenzuschnitte zu vermeiden. Außerdem dürfe die Ebene der Produktsicherheit nicht aus dem Blick geraten, der vorgelagerte bzw. primäre Arbeitsschutz, der durch die Vorgaben zur Inverkehrbringung im EU-Binnenmarkt maßgeblich beeinflusst wird. Die KI-Verordnung und die EU-Maschinenverordnung sowie die spezifizierende, harmonisierte Normung sind hierzu einschlägig und schaffen Rechtssicherheit.

Von Seiten des BDA wurde betont, dass die deutsche Wirtschaft dringend KI bräuchte und hierin vor allem Chancen lägen.