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Neue Normen für maschinelle Aufbauten auf Nutzfahrzeugen erforderlich

Damit die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten bereits beim Bau neuer maschineller Aufbauten bei Nutzfahrzeugen berücksichtigt werden, möchte die BG Verkehr Normen für Kippmulden-, Kippsilo- und Autotransport-Fahrzeuge auf den Weg bringen. Dafür werden Fachleute auf Hersteller- und Betreiberseite gesucht.

Die BG Verkehr befasst sich als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung besonders mit der Sicherheit und Gesundheit des Fahrpersonals beim Einsatz von Nutzfahrzeugen. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Sicherheit von Aufstiegen, Zugängen und Arbeitsplätzen an Fahrzeugaufbauten. Stürze und Abstürze bei der Nutzung von Aufstiegen und bei Tätigkeiten auf Fahrzeugen oder Aufbauten gehören laut Unfallstatistik der BG Verkehr und auch anderer Unfallversicherungsträger zu den häufigsten Arbeitsunfällen. Diese Unfälle führen häufig zu schweren Verletzungen mit teilweise langen Ausfallzeiten – oder sogar zum Tod. Bereits im November 2022 veranstaltete die BG Verkehr eine Branchenkonferenz zum Thema „Unterschätzte Gefahr: Absturz von Fahrzeugen“ zu den Gefährdungen beim Erreichen von Arbeitsplätzen auf Fahrzeugen und zu wirksamen Maßnahmen zur Minimierung dieser Gefährdungen.

Lücken im Vorschriften- und Regelwerk

Sicherheitstechnische Anforderungen an Aufbauten beschreibt die Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (DGUV Vorschrift 70), die zurzeit überarbeitet wird. Deren Geltungsbereich schließt jedoch maschinelle Aufbauten auf dem Fahrgestell wie Kippsysteme für Mulden und Silos oder bewegliche Ladeflächen für den Autotransport aus, da diese den Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. ab 20. Januar 2027 der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 entsprechen müssen. Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschriften) richten sich vorrangig an Mitgliedsunternehmen der gesetzlichen Unfallversicherungen und nicht unmittelbar an die Fahrzeughersteller. Dennoch nutzen viele Hersteller von maschinellen Aufbauten die Anforderungen der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ an Arbeitsplätze auf Fahrzeugen sowie Ein- und Ausstiege, Aufstiege als Grundlage für die Gestaltung ihrer Produkte, da die Maschinenrichtlinie nur allgemeine Schutzziele beschreibt.

Harmonisierte Produktnormen zur sicheren Gestaltung von maschinellen Aufbauten an Fahrzeugen gibt es bisher nur im begrenzten Umfang, z. B. für Abfallsammelfahrzeuge oder Fahrmischer. Für Kippmuldenfahrzeuge gibt es seit August 2020 eine nationale französische Norm (NF R17109). Diese könnte als Grundlage für eine europäische Norm dienen, allerdings sind auf europäischer Ebene die Arbeiten zur Überführung noch nicht angelaufen. Normen für die Fahrzeugaufbauten von Kippsilo- und Autotransport-Fahrzeugen existieren derzeit nicht.

Für Fahrzeugaufbauten, die in den Anwendungsbereich der EG-Maschinenrichtlinie fallen, kann zwar auch die Normenreihe DIN EN ISO 14122 „Sicherheit von Maschinen – Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen“ herangezogen werden. Deren Gestaltungsanforderungen sind aber vorrangig auf stationäre Maschinen ausgerichtet. Sie können häufig nicht auf die besonderen Rahmenbedingungen von Fahrzeugen und deren Aufbauten angewandt werden, die sich aus den Vorgaben des Straßenverkehrsrechts wie z. B. Abmessungen und Gewicht ergeben. Für Kippmulden-, Kippsilo- und Autotransport-Fahrzeuge besteht somit eine Lücke im Regelwerk. Konkrete Vorgaben in (möglichst harmonisierten) Produktnormen wären sowohl für Hersteller als auch Betreiber ausgesprochen hilfreich.

Vorgaben für Hersteller und Betreiber

Welche Anforderungen aktuell hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit für maschinelle Fahrzeugaufbauten gelten, steht im Anhang I der Maschinenrichtlinie. Hersteller müssen unter anderem das Risiko bei bestimmungsgemäßer Verwendung und vernünftigerweise vorhersehbarer Fehlanwendung des Produkts bewerten und angemessene technische Schutzmaßnahmen treffen.

Betreiber müssen bei der Verwendung die nationalen Bestimmungen, wie z. B. das deutsche Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung, beachten. Aufgrund dessen müssen sie eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, in der sie die Arbeitsbedingungen bei der Gestaltung, Auswahl und beim Einsatz von Arbeitsmitteln bzw. Maschinen ermitteln und beurteilen. Zu den Maschinen zählen auch die maschinellen Aufbauten. Für Betreiber ist es sehr hilfreich, wenn die Hersteller sich an einheitlichen Sicherheitsstandards in Normen orientieren.

Auf dem Weg zu internationalen Standards

Vor diesem Hintergrund möchte die BG Verkehr zwei Normungsprojekte zu spezifischen Regelungen für Aufstiege / Zugänge / Arbeitsplätze und Absturzsicherungen an maschinellen Fahrzeugaufbauten voranbringen:

  • Erweiterung der Typ-B-Normenreihe DIN EN ISO 14122 (Sicherheitsfachgrundnormen) um einen neuen Teil, der grundlegende Anforderungen für Zugänge zu maschinellen Aufbauten von mobilen bzw. nicht-stationären Maschinen beschreibt
  • europäische (möglichst harmonisierte) C-Normen (Produktsicherheitsnormen) für Kippmulden-, Kippsilo- und Autotransport-Fahrzeuge

Für die Entwicklung des neuen Teils der Normenreihe DIN EN ISO 14122 für mobile bzw. nicht-stationäre Maschinen liegt der Antrag mittlerweile beim ISO/TC 199 „Safety of machinery“. Sobald dieses die Zustimmung erteilt, sollen hier die grundlegenden Anforderungen in einer internationalen Arbeitsgruppe erarbeitet werden.

Die angestrebten Produktnormen für Kippmulden-, Kippsilo- und Autotransport-Fahrzeuge sollen Hersteller bei der Einhaltung der gesetzlichen Produktsicherheitsanforderungen unterstützen und den Betreibern eine Orientierung bei der Beschaffung dieser Fahrzeuge geben. Die BG Verkehr strebt dazu an, in Zusammenarbeit mit dem DIN-Normenausschuss „Auto und Mobilität“ ein Normungsvorhaben im CEN/TC 301 „Road vehicles“ einzubringen.

Fachleute für die Normung gesucht

Was es jetzt nur noch braucht: Fachleute von Hersteller- und Betreiberseite, die sich bei der Erarbeitung und Gestaltung der technischen Standards einbringen möchten. Diese sind jederzeit willkommen. Für Fragen oder den Kontakt steht Ihnen der Geschäftsbereich Prävention der BG Verkehr gern zur Verfügung.