Drei Fragen an... Stephan Klenzmann, Betriebsrat
Stephan Klenzmann setzt sich als Betriebsrat beim Anlagenbauer SMS group im Siegerland für den Arbeitsschutz im Betrieb ein. Er ist für die Arbeitnehmerseite Mitglied im Vorstand der Berufsgenossenschaft Holz und Metall und in der KAN.
Was hat den betrieblichen Arbeitsschutz in den letzten Jahren maßgeblich gekennzeichnet?
In den letzten Jahren wurden verstärkt internationale Managementsysteme und auf Normen basierende Zertifizierungen eingeführt, die eine große Zahl der Präventionsfelder im betrieblichen Arbeitsschutz berühren. Für deutsche Betriebe führt das stellenweise zu Reibungsverlusten, da es bereits etablierte Strukturen und Verfahren gibt, die nicht immer mit den Vorgaben zur Zertifizierung übereinstimmen. Andererseits bieten sie aber auch Chancen – z. B. durch die strukturelle Verankerung des Arbeitsschutzhandelns im Management. Die Begleitung dieser Prozesse durch die Mitbestimmungsakteure hilft bei der erfolgreichen Umsetzung im Sinne des Arbeitsschutzes.
Eine große Herausforderung bei der oftmals international geltenden Zertifizierung stellt die Schnittstelle zu den von Land zu Land unterschiedlichen Arbeitsschutzregelungen, Beteiligungsmöglichkeiten und Mitbestimmungsrechten dar. Unser in Deutschland vergleichsweise hohes Schutzniveau und die beteiligungsorientierte Entstehung der Regelungen dürfen darunter nicht leiden. Gerade das duale deutsche Arbeitsschutzsystem ist durch die Beteiligung der Sozialpartner an der Regelsetzung geprägt, sei es in den staatlichen Ausschüssen des Arbeitsministeriums (BMAS) oder den paritätischen Strukturen der Unfallversicherungsträger. Diese Beteiligung ist in der Normung in dieser Form nicht gegeben.
Aktuell ist das Stichwort „Entbürokratisierung“ in aller Munde. Wie schätzen Sie diese Entwicklung ein?
Das BMAS strebt durch die aktuelle Initiative zur Entbürokratisierung an, Arbeitsschutzregelungen effizienter und digitaler zu gestalten, um praxisgerechte Lösungen für kleine und mittlere Unternehmen zu entwickeln und die Wirtschaft insgesamt zu entlasten. Allerdings darf dabei nicht verkannt werden, dass Funktionen wie Sicherheitsbeauftragte oder Fremdfirmenkoordinatoren, die jetzt in Frage gestellt werden, keine Bürokratie darstellen, sondern einen unverzichtbaren Schutz für die Beschäftigten gewährleisten.
Die Verantwortung für den Arbeitsschutz liegt beim Arbeitgeber. Dieser kann aber nicht überall gleichzeitig präsent sein und alle relevanten Gefahren kennen. Er ist deshalb auf engagierte Unterstützung angewiesen – vielfach in ehrenamtlicher Funktion. Dazu zählen u.a. Sicherheitsbeauftragte und Fremdfirmenkoordinatoren, die mit überschaubarem, aber wirkungsvollem Einsatz die Umsetzung gesetzlicher und betrieblicher Vorgaben sicherstellen.
Entbürokratisierung ist an vielen Stellen sinnvoll, muss aber gewissenhaft geplant und unter Einbeziehung der Sozialpartner erfolgen. Übereilte Maßnahmen gefährden nicht nur Beschäftigte, sondern verursachen langfristig auch höhere Kosten für Unternehmen. Das gemeinsame Ziel aller Beteiligten muss bleiben, Arbeitsunfälle und krankheitsbedingte Ausfälle zu reduzieren. Entbürokratisierungsmaßnahmen dürfen daher niemals zu Lasten des Sicherheitsniveaus gehen.
Dieses Niveau wird auch durch die im Sozialgesetzbuch VII verankerte Autonomie der Unfallversicherungsträger gewährleistet, die für praxisorientierte Vorgaben sorgen. Diese Autonomie und das duale Arbeitsschutzsystem müssen gewahrt bleiben und dürfen nicht unter dem Vorwand der Entbürokratisierung ausgehebelt werden. Die DGUV Vorschriften sind z. B. Sache der Selbstverwaltung aus Arbeitgebern und Versichertenvertretern – nicht des BMAS.
Welche Aufgabe hat ein Fremdfirmenkoordinator und weshalb ist er für die betriebliche
Sicherheit unverzichtbar?
In vielen Betrieben hat sich der Arbeitsschutz verbessert. Gleichzeitig arbeiten jedoch zunehmend mehrere Unternehmen auf einem Betriebsgelände, und Arbeitsunfälle betreffen besonders häufig Beschäftigte von Fremdfirmen oder geschehen dort, wo unterschiedlicher Unternehmen zusammenwirken.
Fremdfirmenkoordinatoren spielen eine entscheidende Rolle in der betrieblichen Sicherheit. Sie ermitteln und bewerten Schnittstellenrisiken, initiieren in Abstimmung mit dem Auftraggeber und den Fremdfirmen geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen und koordinieren deren Umsetzung. Zudem unterstützen die Koordinatoren bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für gemeinsame Arbeitsbereiche. Durch ihre besonderen Befugnisse überwachen sie die Arbeitsbedingungen und stellen sicher, dass die Sicherheitsvorgaben eingehalten werden. Eine Stärkung und klare Regelung zur Funktion der Koordinatoren wäre deutlich sinnvoller als deren Abschaffung, damit Entbürokratisierung nicht am Ende zu einer Reduzierung des Schutzniveaus am Arbeitsplatz führt.