Vorläufige Einigung zur Produkthaftungsrichtlinie

Zimmermann, der einen Druckluftnagler benutzt ©domen.grogl@gmail.com - stock.adobe.com

Die neue Richtlinie, zu der sich EU-Parlament und Rat am 14. Dezember 2023 einigen konnten, soll Personen, die durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt wurden, einen leichteren Zugang zu Schadenersatz ermöglichen.

Die neuen Vorschriften reagieren insbesondere auf die Zunahme von Online-Shopping und dem Aufkommen neuer Technologien wie KI. So soll zukünftig immer ein in der EU ansässiges Unternehmen, wie ein Hersteller, Importeur oder deren ermächtigter Vertreter, für ein schadenverursachendes Produkt haftbar gemacht werden können, auch wenn das Produkt außerhalb der EU gekauft wurde.

Zudem sollen geschädigten Personen gerichtliche Beweislasterleichterungen zustehen und Unternehmen zur Offenlegung von Beweisen gerichtlich verpflichtet werden können. Den neuen Vorschriften nach sollen schließlich auch immaterielle Schäden und das Zerstören oder die Beschädigung von privaten Daten als schadensersatzfähig gelten.

Pressemitteilungen: Rat und Parlament (Englisch)