Jahresbericht 2022


1 Editorial

2022 war auch für die KAN ein Jahr der Rückkehr: Nach zwei maßgeblich durch die Pandemie geprägten Jahren waren wir mit immer weniger Einschränkungen konfrontiert und bewegten uns mit großen Schritten in Richtung Normalität. So konnten beide KAN-Sitzungen in Präsenz stattfinden und dadurch bot sich auch endlich wieder die Möglichkeit für den wichtigen persönlichen Austausch der KAN-Mitglieder.

Die Rückkehr zur Normalität war auch auf europäischer und internationaler Ebene deutlich wahrnehmbar. So fand im Oktober die ursprünglich für 2021 geplante 7. EUROSHNET-Konferenz in Paris statt. Auch hat das Sektorforum Arbeitsschutz bei CEN seine Arbeit wiederaufgenommen, das für die KAN wertvolle Kontakte zu anderen Arbeitsschutzinstitutionen in Europa und in die Normungsinstitutionen bietet.

Im Bereich der Normungspolitik ist es gelungen, in den Regeln für die Normungsarbeit erstmals die „Grenzen der Normung“ festzulegen, also was überhaupt genormt werden soll und welche Aspekte explizit ausgenommen sind. An der Überarbeitung der maßgeblichen DIN 820-1 war die KAN eng beteiligt und schuf damit eine wichtige Handlungsgrundlage für ihre weitere Arbeit.

Den wesentlichen Teil der Arbeit bildet jedoch nach wie vor die Facharbeit: Das Team der Geschäftsstelle prüft Normentwürfe, stimmt Stellungnahmen mit den in der KAN vertretenen Kreisen ab oder organisiert Fachgespräche, um zu einzelnen Themen die Position des Arbeitsschutzes und Handlungsbedarf auszuloten.

Flankiert werden all diese Aktivitäten von der Öffentlichkeitsarbeit, die die Arbeitsergebnisse und KAN- Positionen einem breiten Publikum zugänglich macht und für die Bedeutung von Arbeitsschutz und Normung sensibilisiert. Wenngleich virtuelle Formate eine gute Übergangslösung boten, profitiert die KAN vor allem von der Rückkehr zu Präsenzformaten bei Messen und Veranstaltungen, was den Dialog zwischen KAN und Fachleuten aus Arbeitsschutz und Normung beeindruckend schnell sogar über das Level vor der Pandemie hob. Mit der neuen Darstellungsform unseres Jahresberichts möchten wir Ihnen ermöglichen, die Arbeit der KAN noch besser zu überblicken.

Ich wünsche eine spannende Lektüre.

Angela Janowitz
Geschäftsführerin der KAN


2 Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN)

Die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) ist ein Projekt des Vereins zur Förderung der Arbeitssicherheit in Europa e.V. (VFA) und wird finanziell durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. Mitglieder des VFA sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.

Auftrag und Struktur

In der KAN sind Arbeitgeber, Arbeitnehmer, der Bund und die Länder, die gesetzliche Unfallversicherung sowie DIN (Deutsches Institut für Normung e. V.) vertreten. Sie nutzen die KAN als gemeinsames Sprachrohr und profitieren vom Gewicht der gebündelten Position. Ausführliche Informationen zu Aufgaben, Struktur und Arbeitsgebieten der KAN enthält die Website der KAN unter www.kan.de.

2022 fanden Vorstandssitzungen am 31. März und am 27. Oktober sowie KAN-Sitzungen am 11./12. Mai und am 7./8. Dezember statt.

Organisation der KAN

Die 17 Mitglieder der KAN setzen sich wie folgt zusammen:
(Vorsitz Frühjahr 2022-2024: Arbeitnehmer)

Die KAN-Geschäftsstelle

Die Arbeit der KAN wird von ihrer Geschäftsstelle unterstützt. Sie ist für das operative Geschäft zuständig und in vier Bereiche aufgeteilt: „Facharbeit“, „Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit“, „Europavertretung Brüssel“ und „Verwaltung, Finanzen und Gremien“.

Um auch im Sinne des Auftrags der europäischen Gesetzgebung, wie z.B. der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, eine unmittelbare Beteiligung der Sozialpartner an der Normung sicherzustellen, ist in der Geschäftsstelle je ein Sozialpartnerbüro der Arbeitgeber und Arbeitnehmer integriert. Diese Einbindung ermöglicht schon frühzeitig eine sozialpolitisch abgestimmte Vorgehensweise.

3 Europäische und internationale Handlungsfelder

CEN-Sektorforum für Arbeitsschutz

CEN (European Committee for Standardization, Europäisches Komitee für Normung) lässt sich durch sogenannte Sektorforen beraten, die für bestimmte Normungsfelder eingerichtet werden. Das frühere CEN-Beratungsgremium SABOHS (Strategic advisory board on occupational health and safety) ist seit 2022 in das Sector Forum OHS (SECT/SF OHS) umgewandelt worden. Dieses Gremium, dessen Tätigkeit durch die Coronapandemie und Vakanz von Vorsitz und Sekretariat ruhte, hat 2022 seine Arbeit wieder aufgenommen. Die Geschäftsführerin der KAN konnte den Vorsitz dieses für den Arbeitsschutz sehr strategischen Gremiums auf europäischer Ebene übernehmen, DIN leitet das Sekretariat. Zur Zeit schärft das Gremium, in dem eine Vielzahl der CEN-Mitglieder (nationale Normungsorganisationen), Fachleute der EU-Kommission (Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU und Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration) sowie von CEN vertreten sind, seinen Auftrag. Verbunden mit dem Vorsitz ist auch die Rolle des CEN-Rapporteurs „Arbeitsschutz“ sowie der Gaststatus im CEN-Sektorforum „Maschinen“.

Die KAN-Geschäftsstelle informiert in regelmäßigen Abständen das CEN SECT/SF OHS frühzeitig über neue europäische und internationale Normungs-Projekte, die insbesondere den betrieblichen Arbeitsschutz berühren. Das Gremium wird von der KAN-Geschäftsstelle auch über geplante CEN Workshop Agreements (CWA) im Bereich der Produktsicherheit informiert, da diese aus Sicht der Arbeitsschutzkreise kein dafür geeignetes Normungsformat sind. Die Mitglieder des CEN SECT SF/OHS können auf dieser Grundlage wiederum ihre eigenen nationalen Kreise, insbesondere natürlich die am Arbeitsschutz interessierten, darauf hinweisen, dass möglicherweise für sie interessante oder kritische Projekte gestartet werden. Im Idealfall können so Fachleute des Arbeitsschutzes aus unterschiedlichen europäischen Ländern dafür gewonnen werden, an diesen Projekten frühzeitig inhaltlich mitzuwirken, deren Zielrichtung zu beeinflussen oder sie gar abzulehnen.

Überarbeitung der Bonner Erklärung

Im Berichtsjahr haben die KAN-Geschäftsstelle und EUROGIP (Arbeitsschutzinstitution Frankreich) die Überarbeitung der Gemeinsamen Erklärung zur Normungspolitik im Bereich des Arbeitsschutzes (Common declaration on standardization policy in the field of occupational safety and health) angestoßen. Die Erklärung wurde ursprünglich im Jahr 2014 durch die französischen Arbeitsschutzinstitute EUROGIP und INRS, sowie die KAN als „Bonner Erklärung“ verabschiedet. Im Jahr 2016 schloss sich auch das polnische Arbeitsschutzinstitut CIOP-PIB der Erklärung an. Die Erklärung zeigt Positionen zu Entwicklungen mit Arbeitsschutzrelevanz in der europäischen Normung auf. In der Fassung von 2014 waren dies beispielsweise die Rolle neuer Normungsdokumente, die Normung im Bereich der Dienstleistungen oder die Normung von Managementsystemen.

Nicht nur vor dem Hintergrund der Neuausrichtung der europäischen Normungspolitik durch die Normungsstrategie der EU 2022, sondern auch insgesamt haben sich in den acht Jahren seit der Erstunterzeichnung neue Themenfelder in der Normung aufgetan, die eine Überarbeitung der Erklärung erforderlich machen. Die KAN-Geschäftsstelle hat daher zusammen mit EUROGIP zunächst auf der Arbeitsebene den Überarbeitungsprozess eingeläutet. Dabei ist ein Arbeitsentwurf entstanden, der das ursprüngliche Papier aktualisiert und zudem neue Aspekte enthält, z.B. den Prozess der Normentwicklung auf europäischer Ebene, die Digitalisierung oder die EU-Normungsstrategie.

Weitere Arbeitsschutzinstitutionen aus dem Kreis von EUROSHNET (European Occupational Safety and Health Network) wurden eingeladen, sich zu beteiligen. Die Rückmeldungen zum Entwurf waren durchweg positiv. So haben die Arbeitsschutzinstitutionen CIOP-PIB, INSST (Arbeitsschutzinstitution Spanien) und FIOH (Arbeitsschutzinstitution Finnland) bereits ihre Unterstützung zugesagt und die Unterzeichnung der Erklärung angekündigt. Ziel ist es, dass die aktualisierte Erklärung von möglichst vielen europäischen Arbeitsschutzorganisationen mitgetragen wird. Dadurch soll ermöglicht werden, mit einer gemeinsamen Stimme zu wichtigen Arbeitsschutzthemen in der Normung auf europäischer Ebene zu sprechen.

Nachdem die Arbeiten am Entwurf abgeschlossen sind, ist für das kommende Jahr vorgesehen, zunächst die Zustimmung der politischen Entscheidungsträger einzuholen. Anschließend kanie Erklärung von den Arbeitsschutzinstitutionen unterzeichnet und dann breit veröffentlicht werden.

EUROSHNET-Konferenz

130 Fachleute aus Arbeitsschutz, Forschung, Normung und Politik kamen am 20. Oktober 2022 zur 7. EUROSHNET-Konferenz in Paris zusammen, die unter dem Motto „Künstliche Intelligenz trifft Arbeitsschutz“ stand. Eine der Kernfragen war, wie Künstliche Intelligenz so gestaltet werden kann, dass sie verantwortungsvoll eingesetzt werden kann und auf hohe Akzeptanz stößt. Es wurde deutlich, dass Regelsetzung, Normung und Zertifizierung dabei eine zentrale Rolle zukommen. Programm und Vorträge sind unter www.euroshnet.eu/conference-2022 abrufbar.

Aufgrund der Pandemie war die Konferenz um ein Jahr verschoben worden, um sie als Präsenzveranstaltung durchführen zu können und damit den Netzwerkcharakter von EUROSHNET zu unterstützen. Dass die Teilnehmenden diese Gelegenheit zum Austausch sehr begrüßten, zeigte sich sowohl an den regen Gesprächen während der Konferenz als auch an den Ergebnissen der Evaluation. Die nächste EUROSHNET-Konferenz ist für 2024 in Polen geplant.

Das EUROSHNET-Netzwerk wurde 2004 von der KAN und europäischen Partnerinstitutionen in Frankreich, Polen, Spanien, Finnland und dem Vereinigten Königreich ins Leben gerufen, um den persönlichen Austausch zwischen Arbeitsschutzfachleuten zu fördern, die in Normung, Prüfung und Zertifizierung tätig sind.

KAN-Beteiligung bei der HCI International

Im Rahmen der internationalen Konferenz Human-Computer Interaction International (HCII) hat die KAN-Geschäftsstelle am 28.Juni 2022 eine Session zum Thema „Legislative and normative framework for AI-enabled HCI – Implications and questions from an OSH perspective” organisiert und moderiert. Die Vortragenden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), dem Fraunhofer-Institut für Experimentelles Software-Engineering, der Gesellschaft für Informatik, der Universität Helsinki und des Instituts für angewandte Arbeitswissenschaft sprachen über Herausforderungen und Strategien bei der Risikobewertung von Systemen mit künstlicher Intelligenz und welche Rolle Regelsetzung und Normung dabei spielen.

Die Session stieß beim Fachpublikum auf großes Interesse und zeichnete sich durch eine rege Diskussion aus. Insgesamt brachte die HCII 2022 mehr als 2.400 Teilnehmende aus über 70 Ländern zusammen und bot über eine Online-Plattform Gelegenheit zum Austausch auch außerhalb der Sessions. Für die KAN-Geschäftsstelle ergaben sich dabei wertvolle Kontakte für die weitere Arbeit im Bereich der Gesetzgebung und Normung zum Thema Künstliche Intelligenz.

4 Normungspolitik

Arbeitsgruppe Normung und technische Regelsetzung

Das BMAS hat in einer internen Projektgruppe ein Dokument für staatliche Ausschüsse erarbeitet, welches diesen die Anwendungsmöglichkeiten des Grundsatzpapiers zur Rolle der Normung im betrieblichen Arbeitsschutz, insbesondere des Teils 2, aufzeigen soll. Dieses Dokument wurde der KAN im Rahmen der KAN-Sitzung 1/21 vorgestellt. Da hierzu weiterer Diskussionsbedarf bestand, hat die KAN die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zum Thema „Normung und technische Regelsetzung“ beschlossen.

Die KAN-Arbeitsgruppe hatte Gelegenheit, das Dokument gegenüber dem BMAS zu kommentieren. Ziel des Papiers ist es, den staatlichen Ausschüssen deren Möglichkeiten zur Nutzung von Normen im Sinne des o.g. Grundsatzpapiers darzulegen.

Die DGUV hat ein Dokument entworfen, in welchem Hinweise zur Nutzung von Normen im Rahmen bestehender Vereinbarungen zusammengefasst sind. Auch zu diesem Dokument hatte die KAN-Arbeitsgruppe die Möglichkeit der Kommentierung. Damit ist die Arbeit der KAN-Arbeitsgruppe Normung und technische Regelsetzung abgeschlossen.

DIN 820-1 regelt Grenzen der Normung

Die Normenreihe DIN 820 „Normungsarbeit“ enthält alle wesentlichen Spielregeln der Normungsarbeit in Deutschland. Eine dementsprechende Bedeutung hat diese Normenreihe daher nicht nur für den Arbeitsschutz, sondern für die Normung insgesamt. Der zuständige Normenausschuss ist der NAGLN „Grundlagen der Normungsarbeit“.

2020 begann die turnusgemäße Überarbeitung der DIN 820-1 „Normungsarbeit – Teil 1: Grundsätze“, welche im Berichtsjahr abgeschlossen werden konnte. Ausgehend von einer tiefgehenden Diskussion über die Wirkungen und Konsequenzen, auch der zivil- und strafrechtlichen Folgen, wurde entschieden, dass das Kapitel 7 „Erarbeiten von Normen“ einer Umgestaltung bedarf, einschließlich eines neuen Abschnittes über die Grenzen der Normung. Die KAN hat diese Entwicklung begrüßt, da die Notwendigkeit zur Festlegung der Grenzen der Normung bereits vor längerer Zeit festgestellt wurde. Die KAN-Geschäftsstelle hat sich deswegen im Hinblick auf die Arbeitsschutzrelevanz umfänglich an der Überarbeitung beteiligt und inhaltliche Vorschläge im Normungsgremium eingereicht.

Im Berichtsjahr wurde zunächst der Normentwurf zur Kommentierung veröffentlicht. Dabei erhielt die Passage zu den Grenzen der Normung Zuspruch von vielen Seiten. Nach Durchsicht der Kommentare und den daraus folgenden Anpassungen konnte die Überarbeitung abgeschlossen und die aktualisierte DIN 820-1 im November 2022 veröffentlicht werden.

In der Norm werden u.a. die Organisation der Normungsarbeit erklärt und Vorgaben einerseits für die Zusammensetzung der Gremien und andererseits für die Autorisierung zur Mitarbeit entsandter Expertinnen und Experten gemacht. Nach der Überarbeitung gibt es eine deutliche Umstrukturierung des Kapitels 7, welches nun auch folgende explizite Vorgaben dazu enthält, in welchen Bereichen keine Normungsarbeit stattfinden soll:

  • Gesetze und Verordnungen, aber auch das Regelwerk von gesetzlich eingerichteten Kammern und Organen der Selbstverwaltung, haben immer Vorrang vor Normen.
  • Inhalte, die in Deutschland zum Gestaltungsbereich der Sozialpartner gehören.
  • Normen dürfen keine ethischen Werte festlegen, sondern nur, wie diese technisch umgesetzt werden. Religiöse und weltanschauliche Werte dürfen in Normen gar nicht behandelt werden.

Normen oder Normungsvorhaben mit solchen Inhalten sollen weder initiiert noch entsprechende Vorgänge auf internationaler Ebene unterstützt werden. Auch bei der Erarbeitung von Normen, deren Anwendungsbereich nicht explizit solche Inhalte einschließt, muss ein Konflikt mit den genannten Bereichen ausgeschlossen werden.

TBINK-Arbeitskreis zur Beratung von Anträgen auf Verzicht der deutschen Sprachfassung bei Normen

Zwischen den Geschäftsführungen von DIN und DKE (Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE-Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.) wurde im Jahr 2011 folgende Vorgehensweise zum Verzicht auf die deutsche Sprachfassung von Normen festgelegt:

Zu Beginn des Jahres 2012 wurde im TBINK (Technischer Beirat Internationale und Nationale Koordinierung der DKE) ein Arbeitskreis eingerichtet, der über Anträge auf Verzicht der deutschen Sprachfassung berät und entscheidet. In dem Gremium ist neben dem BMAS und dem BMWK (Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) auch die KAN-Geschäftsstelle vertreten. Die Zustimmung der öffentlichen Hand ist grundsätzlich zwingend erforderlich. In Bereichen, in denen Normen im Bezug zu Rechtvorschriften stehen, kann nicht auf die deutsche Sprachfassung verzichtet werden.

Nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen (u.a. kein Bezug zu europäischem oder nationalem Recht, klar begrenzter Anwenderkreis mit gesichertem englischem Fachwortschatz, Gefahr von Übersetzungsfehlern von Protokollen der Informations- und Kommunikationstechnik) stimmt die KAN zu. Ihre Aufgabe in dem Arbeitskreis der DKE ist, in jedem Einzelfall diese engen Kriterien zu überprüfen und erforderlichenfalls gegenüber der Normung einzufordern.

Im Jahr 2022 hat die KAN in Abstimmung mit dem BMAS bei allen 37 Anträgen einem Verzicht auf Erstellung der deutschen Sprachfassung zugestimmt.

KAN-Position zu schnellen Normungsdokumenten

Im Dezember hat die KAN ihr Positionspaper zur „Regelung von Arbeitsschutzaspekten in DIN SPEC, VDE SPEC, VDE-Anwendungsregeln, CWA und IWA" veröffentlicht. Bereits 2013 veröffentlichte die KAN ihre Position, wonach Sicherheits- und Gesundheitsschutzaspekte nicht in DIN SPEC oder CEN und/oder CENELEC Workshop Agreements (CWA) geregelt werden sollen. Ein Grund für die Überarbeitung war, dass DIN mit der Überarbeitung der Normenreihe DIN 820 „Normungsarbeit“ die Bezeichnungen für schnell erarbeitete Dokumente geändert hat. Außerdem sind VDE SPEC, VDE-Anwendungsregeln sowie International Workshop Agreements (IWA) geläufige Dokumentarten, die bisher in der KAN-Position nicht berücksichtigt wurden. Die Überarbeitung erfolgte in enger Abstimmung mit DIN und DKE. Grundlage für die Position ist ferner eine 2020 verabschiedete Vereinbarung zwischen DIN und KAN zum Umgang mit DIN SPEC.

Hintergrund der Position ist, dass für die sogenannten schnellen Normungsdokumente nicht alle wesentlichen Normungsprinzipien gelten. Hierzu gehören beispielswiese Regeln darüber, wie sich die zuständigen Ausschüsse zusammensetzen oder sich die betroffenen Kreise an der Normungsarbeit beteiligen können. Deshalb setzt sich die KAN dafür ein, dass arbeitsschutzrelevante Anforderungen möglichst in vollwertigen Normen erarbeitet werden. Daraus ergeben sich folgende Verfahren bzw. Positionen:

  • Bei DIN SPEC ermöglicht DIN der KAN-Geschäftsstelle, Projektvorschläge frühzeitig auf Arbeitsschutzbezüge zu prüfen. Wenn Arbeitsschutzbelange betroffen sein könnten, hat die KAN laut der Vereinbarung mit DIN verschiedene Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen.
  • Die Verfahrensregeln für CENELEC Workshop Agreements legen bereits fest, dass Sicherheitsaspekte nicht behandelt werden dürfen. Aus Sicht der KAN sind auch CEN Workshop Agreements und IWA nicht dafür geeignet, Sicherheits- und Arbeitsschutz-Aspekte zu regeln.
  • Die Regeln für VDE-Anwendungsregeln sollten klarstellen, dass diese nur dann Belange der Sicherheit regeln, wenn die Beteiligung der betroffenen Kreise sichergestellt ist und das Dokument durch ein DKE-Normungsgremium freigegeben wird.

5 Fachthemen

Künstliche Intelligenz

Am 21. April 2021 hat die Europäische Kommission den Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI) veröffentlicht. Neben allen Chancen und Möglichkeiten bringt KI allerdings auch Risiken mit sich. Ihre Auswirkungen auf die Arbeitswelt führen zu sicherheitstechnischen, ergonomischen, psychischen sowie sozialpolitischen Herausforderungen.

Im Interesse der KAN ist es, dass die Verordnung geeignete und kohärente rechtliche Vorgaben und dementsprechende Normungsaufträge hervorbringt. Normen sollten als spezifizierendes Instrument genutzt werden, um Risiken zu erkennen und zu reduzieren. Am 1. März 2022 hat die KAN ihre Position zum Verordnungsvorschlag veröffentlicht. Diese wurde in zwei Sondierungsgesprächen zwischen Bund, Ländern, Sozialpartnern und Unfallversicherungsträgern erarbeitet. Darin wurden Vorschläge formuliert, die sich insbesondere mit den Rechtsgrundlagen und den Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme befassen. Das Positionspapier wurde an die maßgeblichen Personen der zuständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments verteilt.

Derzeit verhandeln die zuständigen Ausschüsse über den Verordnungsentwurf. Die Abstimmung im Plenum wird nicht vor März 2023 erwartet. Der Rat konnte im Dezember unter der tschechischen Ratspräsidentschaft seinen Gemeinsamen Standpunkt fertigstellen.

Des Weiteren begleitet die KAN das Normungsgeschehen durch das Monitoring von Normungs- und Standardisierungsdokumenten, wie beispielsweise des ISO/IEC TR 5469 „Artificial intelligence – Functional safety and AI systems“ oder des Geschäftsplans zu DIN SPEC 92005 „Künstliche Intelligenz – Quantifizierung von Unsicherheiten im Maschinellen Lernen“.

EU-Maschinenverordnung

Nachdem die KAN 2021 ein Feedback zum Vorschlag der EU-Kommission für eine neue Maschinenverordnung eingebracht hatte, begleitete sie die Entwicklungen auch 2022 weiter. Im Fokus der Diskussionen auf EU-Ebene stand besonders die Schnittstelle zum Verordnungsvorschlag zur Künstlichen Intelligenz sowie die Listung hoch riskanter Maschinen in Anhang I. Dieser bisherige Anhang IV der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG enthält eine Liste von Hoch-Risiko-Maschinen, für welche eine verpflichtende Prüfung und Zertifizierung durch Dritte vorgesehen ist – auch dann, wenn harmonisierte Normen vorhanden sind.

Anfang 2023 konnten die Verhandlungsführer des Parlaments und des Rates eine politische Einigung erzielen. Die begrifflichen und logischen Bezüge zur zukünftigen KI-Verordnung wurden gestrichen. Damit ist es möglich, das Verfahren zur Maschinenverordnung unabhängig zum Abschluss zu bringen. Es war absehbar, dass die Diskussionen um die KI-Verordnung noch länger andauern würden. Für Anhang I sieht die Einigung vor, dass sechs Maschinenkategorien gelistet werden und damit der verpflichtenden Konformitätsbewertung durch Dritte unterliegen – unterstützt durch strenge Verfahren zur Aktualisierung des Anhangs durch zusätzliche Kategorien. Die Verordnung muss nun formell verabschiedet werden, bevor sie 42 Monate nach ihrem Inkrafttreten verpflichtend anzuwenden ist.

EU-Bauprodukteverordnung

Die EU-Bauprodukteverordnung (EU-BauPVO) des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 9. März 2011 legt harmonisierte Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten in der Europäischen Union fest. Seit einigen Jahren sind Bemühungen im Gange, die Verordnung zu reformieren und besser an die aktuellen Bedürfnisse des Marktes anzupassen.

Die KAN begleitet diesen Prozess aufmerksam und setzt sich dafür ein, die Produktsicherheit stärker in der neuen Verordnung zu verankern. Ziel ist hierbei, für Bauprodukte ein Sicherheitsniveau zu erreichen, das mit dem anderer Produkte im EU-Binnenmarkt vergleichbar ist. Der Verordnungsentwurf der EU-Kommission vom 30. März 2022 beinhaltet in Fortentwicklung der Verordnung von 2011 in den Anhängen I bereits eine ausführliche Liste von Grundanforderungen zur Produktsicherheit sowie die damit verbundenen Informationsanforderungen für Hersteller. Allerdings sieht der Entwurf vor, dass die Produktsicherheitsanforderungen nur dann in Normungsaufträgen und freiwilligen Normen umgesetzt werden, wenn sie zuvor in einem delegierten Rechtsakt für einzelne Produktfamilien festgelegt wurden.

Die KAN hat zu dieser Thematik im August 2022 eine Position zum EU-Verordnungsvorschlag über Bauprodukte beschlossen, die als Grundlage für die weiteren Arbeiten der Geschäftsstelle dient. Zentraler Punkt der KAN-Position ist die Streichung der delegierten Rechtsakte als notwendiger Verfahrensschritt.

Die KAN-Geschäftsstelle hat sich im Jahre 2022 erneut im Europaparlament beim Berichterstatter zur Legislativvorlage der EU-Bauprodukteverordnung und den wichtigen Fraktionen des federführenden Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) in persönlichen Gesprächen, Stellungnahmen und Änderungsanträgen für eine Streichung der delegierten Rechtsakte eingesetzt. Kontakt wurde ebenfalls aufgenommen zum beratenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie des Europaparlamentes (ITRE), der FIEC (European Construction Industry Federation, Anwender), dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH, Anwender), dem Bundesverband Baustoffe, Steine, Erden (bbs, Hersteller), dem Europäischen Gewerkschaftsbund (ETUC) sowie den französischen Arbeitsschutzinstituten EUROGIP und INRS.

Parallel hierzu wurde das BMAS um Unterstützung des Anliegens im Bund-Länder-Arbeitskreis des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gebeten. Dieser Arbeitskreis vertritt die deutsche Position zur EU-Bauprodukteverordnung in der europäischen Ratsarbeitsgruppe.

Mit Blick auf die angestrebten Änderungen in der EU-Bauprodukteverordnung wurde der KAN-Geschäftsstelle die Aufgabe der offiziellen Vertretung des deutschen Arbeitsschutzes im Acquis-Prozess zugewiesen. In diesem Verfahren der EU-Kommission werden alle Normungsaufträge unter der EU-Bauprodukteverordnung grundlegend überarbeitet. Die KAN bringt über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) und in Abstimmung mit den betroffenen Unfallversicherungsträgern die Anforderungen an die Produktsicherheit in die einzelnen Arbeitsbereiche ein.

Gasverbrauchseinrichtungen

Gasgrills zur Verwendung im Freien nach DIN EN 498 werden nicht nur von Verbraucherinnen und Verbrauchern, sondern als Migrationsprodukte auch gewerblich genutzt. Löscht sich die Flamme des Gasgeräts unbemerkt, sammelt sich unverbranntes Gas an. Dies kann bei einem erneuten Zünden zu einer Stichflamme führen und nahestehende Personen gefährden. Fachleute der BG (Berufsgenossenschaft) Nahrungsmittel und Gastgewerbe sowie der deutschen Marktüberwachungsbehörden sind der Meinung, dass nur eine eingebaute Flammenüberwachungseinrichtung das Risiko ausreichend verringern kann. Ferner können nur so die Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/426 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe erfüllt werden.

Die KAN unterstützt die Fachleute der BG und der Marktüberwachung seit Jahren in den zuständigen nationalen und europäischen Normenausschüssen dabei, diese Forderung durchzusetzen. Da dies nicht zum erwünschten Erfolg geführt hat, haben die Marktüberwachungsbehörden 2022 unter Mitwirkung der KAN einen formellen Einwand gegen die derzeit aktuelle Fassung der DIN EN 498 vorangetrieben. Außerdem unterstützte die KAN einen formellen Einwand gegen mit Dampfdruck betriebene Flüssiggasgeräte nach DIN EN 17476. Neben sicherheitstechnischen Mängeln ist auch hier keine Flammenüberwachungseinrichtung vorgesehen.

Forstseilwinden

In der KAN-Studie „Sicherheit von Forstmaschinen“ war eine der Empfehlungen, eine Norm für Forstseilwinden zu erstellen. Dieses Vorhaben wurde 2022 erneut aufgegriffen.

2022 haben sieben Sitzungen der Projektgruppe des DIN-Normenausschusses Forstmaschinen stattgefunden, die von der KAN-Geschäftsstelle geleitet wird. In der Gruppe sind die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), verschiedene Hersteller von Forstseilwinden, die Gewerbeaufsicht und das Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik vertreten. Die Projektgruppe hat das bereits seit 2014 bestehende Arbeitspapier für eine Norm zu Forstseilwinden komplett überarbeitet. Dabei wurden unter anderem neue Anforderungen an die Sicherheitstechnik ergänzt. Der in der Arbeitsgruppe erzielte Konsens wurde über DIN als neues Norm-Projekt bei der internationalen Normungsorganisation ISO (International Organization for Standardization) eingereicht.

Digitale Ergonomie

Um Produkte und Arbeitsprozesse ergonomisch zu gestalten, können digitale Modelle und Methoden hilfreich sein. Dazu zählen digitale Menschmodelle und die Erfassung, Bewertung und Darstellung von biomechanischen Daten. Zahlreiche Angebote finden sich bereits auf dem Markt, allerdings mangelt es derzeit noch an genormten und untereinander kompatiblen Datenformaten und Strukturen. 2022 hat die KAN daher ein Projekt zum Thema „Digitale“ Ergonomie“ durchführen lassen.

Ziele dieses Projektes waren:

  • eine Bestandsaufnahme und Auswertung wissenschaftlicher Publikationen. Es galt herauszustellen, welche arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse in Bezug auf digitale Mensch-Modelle und die digitale Erfassung, Bewertung und Darstellung von biomechanischen Daten als gesichert anzusehen sind. Der Aspekt der Datenformate und Schnittstellen stand hierbei im Fokus.
  • die Vorlage für einen technischen Report DIN/TR zu erstellen, in dem der derzeitige Ausgangspunkt und Ansätze zur Harmonisierung einheitlicher Schnittstellen und Datenformate beschrieben werden.
  • für die Forschung weiterführende arbeitsschutzrelevante Fragestellungen herauszuarbeiten.

Die Studie wurde als Scoping Review durchgeführt. Diese Methode hat das Ziel, Orientierung über den Stand der Forschungsliteratur zu einem Themenfeld zu geben. Dabei werden u.a. Schlüsselkonzepte und Forschungslücken erfasst. In der ersten Sitzung der projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PBA) im Oktober 2022 wurde das vorgeschlagene Vorgehen diskutiert und angepasst. Der Entwurf des Abschlussberichts wurde der PBA mit der Bitte um Kommentierung vorgelegt. Die eingegangenen Kommentare wurden von der Projektnehmerin eingearbeitet. Die Abschlusspräsentation wird 2023 während einer zweiten Sitzung der PBA stattfinden, dort sollen Empfehlungen der KAN als Entwurf vorbereitet werden. Die KAN soll bei der KAN-Sitzung 1/23 über die Ergebnisse informiert werden und ggf. Empfehlungen beschließen.

Personengewicht in Normen

Viele Normen nehmen 75 kg als Gewicht von Personen an, um z.B. Prüfmethoden oder Anforderungen an Produkte zu formulieren. Aus Sicht des Arbeitsschutzes erscheint dieser Wert in vielen Fällen als zu gering. Die BAuA empfiehlt, in Bezug auf das Nutzergewicht Daten aus deutschlandweit repräsentativen Untersuchungen für die Normung und Gesetzgebung zu verwenden.

Die KAN hatte 2019 recherchieren lassen, in welchen Normen und EU-Dokumenten Angaben zum Personengewicht enthalten sind und wie diese dort beschrieben werden. 2022 wurde diese Recherche aktualisiert. Die Ergebnisse hat die KAN-Geschäftsstelle nach den verschiedenen DIN-Normenausschüssen aufgeteilt. Diese Tabellen mit den Normen und den enthaltenen Angaben zum Personengewicht wurden an die DIN-Normenausschüsse verschickt mit der Bitte, zu prüfen, ob eine Anpassung der Angaben zum Personengewicht notwendig ist.

Die DIN-Normenausschüsse wurden um eine Rückmeldung gebeten und insbesondere, wenn aus Sicht der Gremien keine Änderungen erfolgen sollen, wurde um eine Begründung gebeten. Die bisher eingegangenen Rückmeldungen aus den Normenausschüssen zeigen drei Tendenzen:

Eine Änderung wird

  1. nicht als notwendig angesehen, da bereits deutlich höhere Personengewichte als 75 kg angenommen werden,
  2. noch geprüft oder
  3. nur möglich sein, wenn die jeweilige (europäische) Gesetzesgrundlage geändert wird, die einen bestimmten Wert z.B. von 75 oder 77 kg fordert.

Die KAN wird in Stellungnahmen in Zukunft verstärkt auf den Aspekt „Personengewicht“ achten.

Vibrationen an Pedelecs

Pedelecs fallen unter die europäische Maschinenrichtlinie. Sie müssen demnach so konstruiert und gebaut sein, dass Risiken durch Vibrationen gemindert werden. Darüber hinaus müssen Hersteller Angaben über die von der Maschine auf den menschlichen Körper einwirkenden Vibrationen zur Verfügung stellen. Diese Anforderungen müssten auch in den jeweiligen Produktnormen beschrieben werden, was aktuell nicht der Fall ist.

Die Grundlagennorm für Pedelecs ist die harmonisierte Norm EN 15194 „Fahrräder – Elektromotorisch unterstütze Räder – EPAC“. Diese behandelt Pedelecs allgemein und wird von Normen zu spezielleren Pedelecs in Bezug genommen. Die KAN hat 2020 die fehlende Behandlung der Vibrationen in der EN 15194 auf europäischer Ebene thematisiert. Die beteiligten Kreise haben sich bereits im Jahr 2021 darauf geeinigt, dass ein Messverfahren erarbeitet wird und Vibrationen im Normtext behandelt werden sollen. Bis dahin sollte ein Warnhinweis zur EN 15194 im EU-Amtsblatt die Vermutungswirkung für die Vibrationsanforderungen aufheben.

Anfang 2022 befand sich die Änderung A2 zur EN 15194 in der öffentlichen Umfrage. Mit dieser Änderung sollte ein Vibrationsmessverfahren für Fahrräder als informativer Anhang in die EN 15194 aufgenommen werden. Die KAN hat zu dieser Änderung eine Stellungnahme eingereicht, in welcher folgendes bemängelt wurde:

  • Die Änderung enthält keine Maßnahmen zur Minderung von Vibrationen.
  • Die Angabe der Vibrationen wird nicht gefordert.
  • Mit der Änderung würde das Messverfahren nur als informativer Anhang und nicht als normativer Anhang aufgenommen werden.

Weder in der nationalen noch in der europäischen Einspruchssitzung konnten die Forderungen der KAN zufriedenstellend durchgesetzt werden. Der HAS-Consultant gab aufgrund der fehlenden Anforderungen zu Vibrationen ein negatives Votum zur Norm ab. Die endgültige Version der A2 lag 2022 noch nicht vor. Nach einiger Verzögerung bei der EU-Kommission wurde zuletzt der Warnhinweis zur EN 15194 veröffentlicht. Dieser Warnhinweis hebt deren Vermutungswirkung für die Vibrationsanforderungen der europäischen Maschinenrichtlinie auf.

Die KAN wird sich auch 2023 für die richtlinienkonforme Behandlung der Vibrationen in Normen zu Pedelecs einsetzen.

Revision der DIN EN ISO 10075-2 „Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastung“

Die Ad-Hoc-Gruppe „Revision DIN EN ISO 10075-2“ des DIN-Normenausschusses Ergonomie (NAErg) hat ihre Arbeiten unter erheblicher Beteiligung der Sozialpartner 2022 fortgesetzt.

Durch die bereits vollzogene Revision der DIN EN ISO 10075-1 hatte sich Überarbeitungsbedarf in einer Reihe von Punkten ergeben. Die Arbeitsgruppen des nationalen Spiegelgremiums haben aktuelle Befunde zusammengetragen, die den letzten Stand der arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse widerspiegeln. Ein besonderer Fokus lag dabei auf den Aspekten der digitalisierten Mensch-Maschine-Interaktion und der Berücksichtigung emotionsintensiver Tätigkeitsformen – Stichwort „Interaktions-/Emotionsarbeit“. Der Revisionsprozess wird mit erhöhter Sitzungsintensität 2023 weiterverfolgt.

KAN-Position zu nicht-visuellen Wirkungen von Licht

Die KAN beschäftigt sich seit einigen Jahren mit den nichtvisuellen Wirkungen von Licht. Auslöser war die 2013 veröffentlichte DIN SPEC (Fachbericht) 67600 „Biologisch wirksame Beleuchtung – Planungsempfehlungen“. Das Dokument enthielt detaillierte Planungsempfehlungen zu den nichtvisuellen Wirkungen von Licht auch für Arbeitsstätten. Die KAN reagierte 2015 mit einem Positionspapier, da die wissenschaftlichen Erkenntnisse für so detaillierte Anwendungsempfehlungen nicht vorhanden sind und der betriebliche Arbeitsschutz betroffen ist.

Die KAN-Geschäftsstelle hat sich im Zuge der Überarbeitung der DIN SPEC 67600 mit den Arbeitsschutzkreisen und dem Normungsgremium zum betrieblichen Arbeitsschutz ausgetauscht. Die Beteiligten haben sich darauf geeinigt, das Dokument so anzupassen, dass darin zukünftig keine Anforderungen mehr an den betrieblichen Arbeitsschutz aufgestellt werden.

Im August 2022 wurde die überarbeitete DIN SPEC 67600 (Fachbericht) als DIN/TS 67600 „Ergänzende Kriterien für die Lichtplanung und Lichtanwendung im Hinblick auf nichtvisuelle Wirkungen von Licht“ veröffentlicht. Im aktualisierten Dokument wurden die früher von der KAN kritisierten Anforderungen in Ursache-Wirkungs-Beziehungen umformuliert. Das Dokument enthält keine Anforderungen mehr und kann daher aus Sicht des Arbeitsschutzes als Informationsquelle genutzt werden.

Nach Veröffentlichung der DIN/TS 67600 wurde die KAN-Position überprüft und an die neuen Gegebenheiten angepasst. Die aktualisierte KAN-Position „Berücksichtigung nichtvisueller Wirkungen künstlicher Beleuchtung in der Normung“ wurde im September 2022 veröffentlicht.

KAN-Gutachten zum Vergleich der Anforderungen von Norm und Arbeitsstättenregel zur Beleuchtung

Die DIN EN 12464-1 „Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten – Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen“ enthält unter anderem umfassende Anforderungen an den betrieblichen Arbeitsschutz, z. B. Grenzwerte für die Beleuchtung von diversen Arbeitsstätten. Gleichzeitig werden im Regelwerk des Staates und der Unfallversicherungsträger Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten gestellt, insbesondere in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 „Beleuchtung“. Die Überschneidungen und Abweichungen sowie Verknüpfungen mit dem nationalen Regelwerk von Staat und Unfallversicherungsträgern stellen in der Praxis Personen, die z. B. die Lichtplanungen durchführen, vor Herausforderungen.

Für die weiteren Entscheidungen in Richtung eines kohärenten Regelwerks war es notwendig zu klären, in welchen Punkten die Dokumente des Arbeitsschutzes und die Norm in ihren Anforderungen und den sich daraus ergebenden Auswirkungen für die Praxis übereinstimmen und wo sie voneinander abweichen. Um diesen Sachverhalt genauer zu beleuchten, hat die KAN-Geschäftsstelle ein Gutachten vergeben. Dieses lag 2022 der KAN vor und wurde in einer Expertengruppe diskutiert. Über die Veröffentlichung des Gutachtens wird die KAN 2023 nach einem weiteren Expertentreffen entscheiden.

Additive Fertigung

Additive Fertigung, worunter das gezielte Aufschichten oder Auftragen und Verbinden von Ausgangsmaterialien verstanden wird, wird in vielen Bereichen der industriellen Fertigung eingesetzt. Allerdings können sowohl von den Ausgangsmaterialien als auch von den eingesetzten Methoden Gefährdungen ausgehen, etwa durch den Einsatz hochenergetischer Laser und durch Ausgangsmaterialien wie feinkörnige Metallpulver, Kunststoffe oder Harze. Die KAN-Geschäftsstelle begleitet aus diesem Grund die technische Regelsetzung, etwa durch die Mitarbeit an VDI-Richtlinien wie der aktuell in Entwicklung befindlichen Richtlinie zur systematischen Gefährdungsabschätzung von Ausgangsmaterialien. An den Aktivitäten auf ISO-Ebene beteiligt sich die KAN-Geschäftsstelle ebenfalls aktiv, insbesondere in Hinblick darauf, dass eine Konformität mit der EU-Maschinenrichtlinie gegeben ist. So befindet sich eine Typ-C Norm zu Sicherheitsaspekten bei Pulverbettverfahren in der additiven Fertigung im Erarbeitungsprozess, die öffentliche Umfrage ist für 2023 zu erwarten. Darüber hinaus steht mit DIN EN ISO/ASTM 52931 eine Norm kurz vor der Veröffentlichung, die Aspekte des betrieblichen Arbeitsschutzes für additive Fertigungsprozesse von Werkstücken aus Metall festlegt.

KAN-Strategiekreis „Nanotechnologie und Arbeitsschutz“

Am 22. September 2022 fand die 4. Sitzung des KAN-Strategiekreises „Nanotechnologie und Arbeitsschutz“ digital statt. Ziel dieses Kreises ist es, zu einem kohärenten Regelwerk zum Schutz von Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Nanomaterialien und vergleichbaren innovativen Materialien beizutragen. Die jährlichen Treffen dienen dabei dem Austausch verschiedener Arbeitsschutzkreise (Fachleute von der BAuA, verschiedenen Unfallversicherungsträgern, der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) und der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)) zu Themen rund um Advanced Materials, wozu auch Nanomaterialien zählen. Rednerinnen vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und von der BAuA konnten für Gastvorträge gewonnen werden. Die Vernetzung mit diesen Institutionen ist für die Mitglieder des Kreises besonders wichtig, da diese im Bereich der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) mitarbeiten. Die kostenfreien Leitfäden und Testmethoden der OECD werden in der REACH-Verordnung der EU zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien aufgegriffen. Die ISO-Normung spielt hier eine untergeordnete Rolle; eine klare Abgrenzung zwischen den Aufgabengebieten von OECD und ISO gibt es nicht. Eine Fortführung des KAN-Strategiekreises wurde ausdrücklich gewünscht, sodass 2023 die nächste Sitzung stattfinden wird.

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6 Öffentlichkeitsarbeit

Der Bereich Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit entwickelt, koordiniert und evaluiert die Kommunikationsaktivitäten der KAN. Die KAN-Geschäftsstelle unterstützt damit das 2018 verabschiedete Entwicklungsziel, die Bekanntheit zu steigern und damit ihre Schlagkraft als Institution zu verstärken. Die KAN versteht sich als Forum, in dem verschiedene Akteure auf Augenhöhe kommunizieren. Das ist ein wichtiges Merkmal in der öffentlichen Positionierung. Thematisch ist sie die Interessenvertretung des Arbeitsschutzes in der Normung. Normung ist ein Werkzeug zur Unterstützung des Arbeitsschutzes.

Der Schwerpunkt der Kommunikationsaktivitäten liegt auf der Fachkommunikation mit etablierten Formaten wie der Website, Messestandaktivitäten oder weiteren Veranstaltungen sowie dem KANBrief. Hinzu kommen erst in den vergangenen Jahren eingeführte Formate wie Podcasts und eine intensivere Pressearbeit in Richtung Fachmedien. Auf der KAN-Website veröffentlicht die Redaktion Nachrichten zu Fachthemen aus den Bereichen Arbeitsschutz und Normung sowie zu Aktivitäten der KAN. Ergänzt wird diese Fachkommunikation um Aktivitäten in sozialen Medien. Nachfolgend werden diese Handlungsfelder und Maßnahmen auszugsweise skizziert.

KAN-Internetauftritt

Die KAN bietet einen mehrsprachigen Internetauftritt: In der deutschen und englischen Version stehen alle Inhalte in vollem Umfang zur Verfügung. In der französischen Fassung sind neben dem KANBrief ausgewählte Nachrichten sowie die KAN-Studien abrufbar, da diese jeweils eine französische Kurzfassung beinhalten. Auf Italienisch und Polnisch steht der KANBrief als PDF zum Download bereit.

Die deutsche Version hatte mit 67 Prozent erwartungsgemäß die meisten Seitenaufrufe. Danach folgen die französische Version mit zwölf, die englische mit elf und die polnische mit acht Prozent Seitenaufrufen. Zwei Prozent der Aufrufe entfielen auf die italienische Version (siehe Abb.).

Für die Analyse, welche Inhalte der Website im Berichtszeitraum besonders auf Interesse gestoßen sind, wird die Webstatistiksoftware Matomo genutzt. Matomo erfasst keine Besucherinnen und Besucher mehr, die eine Do-not-Track-Einstellung in ihren Geräten eingestellt haben. Vergleichende Aussagen zu den Vorjahren werden daher nicht mehr gemacht. Die tatsächlichen Zugriffszahlen liegen höher als die erfassten.

Die KAN-Publikationen sowie weitere externe Dokumente werden als PDF-Download angeboten. Im Berichtszeitraum nutzten die Besucherinnen und Besucher dieses Angebot mehr als 4.500 Mal. Ihr Interesse galt dabei, wie in den Jahren zuvor, vor allem dem KANBrief – er liegt mit 38 Prozent der Downloads an der Spitze. Danach folgen die unter Sonstige zusammengefassten Downloads externer PDF und Grafiken mit 31 Prozent und die KAN-Studien mit neun Prozent.

Unter den KAN-Studien verzeichnete der „Leitfaden für die richtige Auswahl und Anwendung anthropometrischer Daten“ im abgelaufenen Jahr die meisten Zugriffe. Am zweithäufigsten wurde das im August 2022 veröffentliche KAN-Gutachten „Stand der Wissenschaft und Technik bei den Gelenkwellen an landwirtschaftlichen Maschinen“ heruntergeladen. Bei den 27 Arbeitsgebieten stießen vor allem die Themen Maschinen, Ergonomie und Psychische Belastungen auf Interesse.

Auf der Website wurde die Anmeldung zum Presseverteiler auf der englischen Presse-Seite unter dem Hauptmenüpunt „KAN: The project“ eingerichtet. Für die Expertendatenbank NoNAS (Normer-Navi Arbeitsschutz) und den geschützten Mitgliederbereich wurde bei der Anmeldung eine „Passwort vergessen“-Funktion eingerichtet.

Um sicherheitstechnisch auf dem neuesten Stand zu bleiben, wurden alle notwendigen Updates durchgeführt.

Barrierefreiheit

Die KAN möchte alle Inhalte auf ihren Internetseiten möglichst barrierefrei anbieten. Dazu hat sie 2022 gemäß der aktuellen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und nach dem aktuellen Stand der Gesetzgebung Filme in Gebärdensprache und Texte in Leichter Sprache erstellen lassen.

Auf www.kan.de und den vier KANPraxis-Internetauftritten werden nun folgende Texte in Leichter Sprache angeboten:

  • Information zu den wesentlichen Inhalten der Website
  • Hinweise zur Navigation auf der Website
  • Erklärung zur Barrierefreiheit

Nachrichten

Auf der Startseite der KAN-Website erscheinen regelmäßig Nachrichten zu aktuellen Themen aus den Bereichen Arbeitsschutz und Normung sowie aus den verschiedenen Arbeitsgebieten und Schwerpunkten der KAN.

2022 wurden insgesamt 128 Nachrichten veröffentlicht (2021: 134).

Die statistische Auswertung der Zugriffszahlen zeigt, dass mehr als jeder zehnte Seitenaufruf der KAN-Website auf die Nachrichtenseiten geht. Diese sind damit ein wesentlicher Informationskanal für die Zielgruppen der KAN.

TOP-Nachrichten 2022 nach Zugriffszahlen:

  • Neuer Vertrag für HAS-Consultants, vom 10.06.22
  • DGUV Test: Position zur Sicherheit von Maschinensteuerungen, vom 19.07.22
  • Neue stellvertretende Geschäftsführerin der KAN, vom 09.05.22
  • Arbeitsschutz Aktuell 2022: Mit Gutscheincode kostenlos teilnehmen, vom 13.04.22
  • Nichtvisuelle Wirkungen von Licht, vom 27.01.22
  • Europäische Normungsstrategie, vom 03.02.22
  • Vorläufige Einigung bei der Änderung der EU-Normungsverordnung erzielt, vom 25.10.22
  • Sichere Therapieliegen, vom 15.03.22
  • Sicherheit von Leitern, vom 12.04.22
  • EU-Verordnung über KI-Systeme, vom 07.03.22

KANMail

Alle sechs Wochen als Newsletter versendet, greift die KANMail neben den Themen der jeweils aktuellen KANBrief-Ausgabe ausgewählte Nachrichten der KAN-Website auf. 2022 hat die KAN-Geschäftsstelle insgesamt acht Ausgaben der deutschsprachigen KANMail versendet. Auf diese Weise erfahren Themen aus der Arbeit der KAN, aus Arbeitsschutz und Normung, neue Veröffentlichungen und Berichte von Veranstaltungen eine weitere Verbreitung. Interessierte wiederum erhalten einen zusammengefassten Einblick in die Arbeit der KAN und werden zu aktuellen Entwicklungen in den Bereichen Arbeitsschutz und Normung informiert.

Zugriffszahlen auf die Nachrichtenseiten der KAN-Website

Beispielhaft für den Zeitraum vom 1. März bis 31. August 2022 zeigt die Grafik unten, dass der Versand der KANMails, die inhaltlich ausschließlich Nachrichten der KAN-Website aufgreifen – so geschehen am 6. Mai und 26. Juli – hohe Zugriffszahlen auf die Nachrichtenseiten auslösen. KANMails zum KANBrief, die jeweils nur 4 bis 6 weitere Nachrichten erhalten, erzeugen dagegen hohe Zugriffszahlen auf die jeweiligen KANBrief-Artikel und damit geringere Zugriffsquoten auf die Nachrichten:

Zurzeit haben knapp 2000 Personen die deutsche KANMail abonniert. 2022 lag die durchschnittliche Öffnungsrate bei 39 Prozent. Eine Öffnungsrate von ca. 25 Prozent entspricht laut einer Studie von ­Newsletter2go dem Durchschnitt. Damit wird die KANMail überdurchschnittlich gut genutzt. Allerdings werden hier iOS-Geräte nicht mitgezählt, da Apple mit seiner Funktion „Mail Privacy Protection“ das ­Tracking von Öffnungen verhindert.

Die fremdsprachigen KANMails erscheinen jeweils viermal pro Jahr und beinhalten die Themen der aktuellen KANBrief-Ausgabe.

KANBrief

Die kostenlose Informationsschrift KANBrief informiert viermal pro Jahr über Arbeitsergebnisse und Positionen der KAN und beleuchtet nationale, europäische und internationale Themen und Entwicklungen im Bereich Arbeitsschutz und Normung.

Der KANBrief erscheint in einer dreisprachigen Druckfassung auf Deutsch, Englisch und Französisch, im Internet zusätzlich auf Italienisch und Polnisch. Aufgrund der Mehrsprachigkeit spricht der KANBrief nicht nur Arbeitsschutzfachleute in Deutschland, sondern auch auf europäischer und internationaler Ebene an. Die behandelten Themen und Schwerpunkte der vier Ausgaben 2022 sind im Anhang aufgeführt.

Verbreitung

Mit durchschnittlich 5.400 Exemplaren (für rund 4.950 Abonnentinnen und Abonnenten) ist die Druckauflage 2022 gegenüber dem Vorjahr um etwa 6 Prozent gesunken. Die Tendenz der letzten Jahre zeigt, dass sich das Nutzerverhalten langsam in Richtung der elektronischen Version verschiebt.

Der KANBrief wird aktuell in 60 Länder versandt. 30 Prozent der Printexemplare jeder Ausgabe gehen ins Ausland. Dabei stellen die EU-Mitgliedstaaten mit 21 Prozent den größten Anteil. In der Rubrik „Europa außer EU“ sind das Vereinigte Königreich, die Schweiz, die Russische Föderation, die Türkei und Norwegen am stärksten vertreten.

Mit 46 Prozent aller Printexemplare stellen Unternehmen und Wirtschaftsverbände die größte Empfängergruppe dar. 13 Prozent erreichen die für die Regelsetzung wichtigen Ministerien/Behörden, mehr als ein Drittel davon im Ausland. Weitere größere Abonnentengruppen sind Unfallversicherungsträger, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie Normungsinstitutionen.

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KANBrief elektronisch

Rund 2.330 Personen – etwa 130 mehr als im Vorjahr – werden per KANMail über das Erscheinen jeder neuen KANBrief-Ausgabe informiert. Sie können in der gewünschten Sprache unmittelbar auf die PDF-Gesamtdatei oder gezielt auf einzelne Artikel auf der KAN-Website zugreifen.

Mehr als 60.000 Mal wurden KANBrief-Seiten online aufgerufen und zusätzlich etwa 1750 Mal vollständige Ausgaben als PDF-Datei heruntergeladen.

Besonders häufig nachgefragt wurden mit jeweils mehreren hundert Zugriffen zahlreiche Artikel rund um das Thema Künstliche Intelligenz sowie die Artikel zu Infektionsschutzmasken und zur Sicherheit von Gelenkwellen.

Social Media

Ende 2020 startete die KAN ihre Aktivitäten auf verschiedenen Social-Media-Plattformen. Neben dem KAN-Twitter-Kanal, den es bereits seit 2011 gibt, hat die KAN ihre Aktivitäten im vergangenen Jahr weiter ausgeweitet – insbesondere der LinkedIn-Kanal profitiert hier von einem hohen Zulauf und verzeichnete Ende 2022 mehr als 400 Follower (43 Prozent mehr als 2021). Dem Instagram-Profil folgten im vergangenen Jahr 185 Personen (26 Prozent mehr als 2021). Twitter bleibt mit 729 Followern (drei Prozent mehr als 2021) der reichweitenstärkste Kanal der KAN. Facebook hingegen spielt mit knapp 40 Followern eher eine untergeordnete Rolle, wird aber ohne Mehraufwand in der Zweitverwertung einbezogen und beobachtet. Über alle Netzwerke hinweg betrachtet haben die Posts der KAN 85.000 Impressionen erzielt und 11.000 Personen erreicht.

Themen auf Social-Media sind Arbeitsschutz, Normung und Regelsetzung, die den Followern auf einfache Art und Weise präsentiert werden. Während über den LinkedIn-Auftritt und das Twitter-Profil vor allem die bestehende Community erreicht wird, sollen auch vor dem Hintergrund der demografischen Veränderungen durch Instagram perspektivisch neue Zielgruppen erschlossen werden. Ein Großteil wird dabei durch in der KAN-Geschäftsstelle erstellte Inhalte (Bilder, Grafiken, Videoclips) abgedeckt. Ziel ist unter anderem, Arbeitsschutz und Normung und auch die KAN selbst verstärkt in den Fokus zu rücken.

Podcast

2022 wurden vier neue Folgen des KAN-Podcasts veröffentlicht. ­Insgesamt wurde der Podcast mehr als 1.500 Mal abgespielt; die mit rund 300 Abrufen reichweitenstärkste Folge war das Interview mit einem Vertreter des Technischen Hilfswerks. Auch eine Folge aus 2021 zum Thema Schutzkleidung mit Permethrin wurde allein im Jahr 2022 noch mehr als 170 Mal angehört.

Mit dem Podcast hat die KAN ein Informationsangebot geschaffen, das Interessierten in einem zeitgemäßen Format einen verständlichen ­Einstieg in die Themenwelt der KAN bietet. Expertinnen und Experten aus den Bereichen Arbeitsschutz und Normung berichten in den KAN-Podcasts über ihre Themen, moderiert durch eine Referentin der KAN-Geschäftsstelle.

Veranstaltungen

DIN-Pitch

Am 16. Juni 2022 hat die KAN zum Thema „Innovative Arbeitswelten und Normung – Herausforderungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz“ eine Ausgabe der Veranstaltungsreihe DIN-Pitch gestaltet. Kurze Vorträge informierten anhand praktischer Beispiele darüber, warum innovative Produkte und Technologien sich nicht nur in der Normung widerspiegeln, sondern auch für den Arbeitsschutz relevant sind.

Nach einleitenden Worten des amtierenden KAN-Vorsitzenden und einer Kurzvorstellung der KAN folgten Einblicke in die Themen smarte PSA, nicht-visuelle Wirkungen von Licht, Datenbrillen, Cybersecurity und Künstliche Intelligenz. Ein Blick auf den europäischen Rechtsrahmen im Arbeitsschutz rundete die Veranstaltung ab.

Messestandauftritte

Regionale und internationale Fachveranstaltungen mit begleitender Ausstellung bieten der KAN-Geschäftsstelle eine ausgezeichnete Plattform, sich unterschiedlichen Kreisen zu präsentieren und ihre Arbeit vorzustellen. Dabei stoßen insbesondere der KANBrief und die KANPraxis-Angebote „Ergonomie lernen“ und „NoRA“ (Normen-Recherche Arbeitsschutz) regelmäßig auf großes Interesse. Die Recherche nach Auftrittsmöglichkeiten erfolgt vor allem zielgruppenorientiert. In der Rubrik „KAN unterwegs“ im Servicebereich der KAN-Website sind alle kommenden und vergangenen Messestandaktivitäten gelistet.

Besonders hervorzuheben sind die folgenden Veranstaltungen/Messen:

  • Das Forum Arbeit Baden-Württemberg, eine Veranstaltung des Arbeitgeberverbandes Südwestmetall e.V. in Stuttgart: Im Fokus stand die digitalisierte Arbeitswelt mit ihren zukunftsweisenden Technologien und neuen Arbeitsformen.
  • Der jährlich vom Landesarbeitskreis für Arbeitsschutz (LAK) organisierte Arbeitsschutzkongress „Gesünder Arbeiten in Bremen und Niedersachsen“ mit mehr als 250 Teilnehmenden: Die KAN beteiligte sich auch mit der Moderation eines Workshops.
  • Die Maschinenbautage in Köln mit dem Maschinenrechtstag und der Konferenz Maschinenrichtlinie, die insbesondere die EU-Maschinenverordnung im Fokus hatte.
  • Die Fachmesse Arbeitsschutz Aktuell in Stuttgart: Die KAN hatte eine Präsenz auf dem Gemeinschaftsstand der DGUV. Dabei stießen die sich wandelnden Körpermaße der Menschen auf großes Interesse.
  • Die im dreijährigen Turnus stattfindende bauma (Weltleitmesse für Baumaschinen, Baustoffmaschinen, Bergbaumaschinen, Baufahrzeuge und Baugeräte) in München: Die KAN auf dem Messestand des Netzwerks Baumaschinen forderte in ihrer Messebeteiligung strengere Anforderungen in der EN ISO 2867 „Erdbaumaschinen – Zugänge“, damit Fachkräfte sicher auf- und absteigen können. Die Überarbeitung der Norm steht in den nächsten Jahren an.

Die Messestandauftritte bieten immer wieder gute Gelegenheit zum persönlichen Austausch mit dem interessierten Fachpublikum. Zur Steigerung des Bekanntheitsgrads der KAN ist diese Art von Marketing unerlässlich.

Weiterbildung

Die KAN hat im Jahr 2022 verschiedene Weiterbildungsformate angeboten.

Das Seminar „Grundlagen der Normungsarbeit im Arbeitsschutz“ in Zusammenarbeit mit dem Institut für Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG) fand 2022 erneut online statt. Durch die interaktive Gestaltung der Seminarinhalte hatten die Teilnehmenden ein abwechslungsreiches Seminar mit guten Lernerfolgen.

Für eine Gruppe von Teilnehmenden des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration bzw. der zugehörigen Regierungspräsidien hat die KAN-Geschäftsstelle 2022 erneut eine eintägige Online-Schulungsveranstaltung angeboten. Themen waren der Normungsprozess, die Einflussmöglichkeiten des Arbeitsschutzes, aber auch die Rolle der Normung in Europa.

Es fanden außerdem zwei Online-Kurz-Schulungen für interessierte Fachleute aus dem Bereich Arbeitsschutz und Normung mit ähnlichem Inhalt statt.

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