EU-Generalanwältin fordert kostenlosen Zugang zu harmonisierten technischen Normen

Blick in den Verhandlungssaal der Europäischen Gerichtshofs © Blitz Agency 2015 Foto: Gerichtshof der Europäischen Union

Aufgrund einer Klage zweier gemeinnütziger Organisationen, die sich für ein für alle Bürger frei zugängliches Rechtssystem einsetzen, hat sich Generalanwältin Medina dafür ausgesprochen, dass europäische harmonisierte technische Normen (HTN) als Teil des Unionsrechts frei und kostenlos zugänglich sein sollten.

Ihrer Auffassung nach habe die Kommission bei der Annahme von HTN eine entscheidende Rolle inne: Sie leite den gesamten Prozess zur Erstellung von HTN und mache aus dem vorbereiteten Dokument einen Rechtsakt, der mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt Teil des Unionsrechts werde. In Bezug auf die Rechtswirkungen von HTN begründe deren Einhaltung die Konformitätsvermutung mit den wesentlichen Anforderungen des abgeleiteten Unionsrechts.

Die Generalanwältin ist außerdem der Ansicht, dass HTN für die Zwecke des Unionsrechts, des Zugangs zum Unionsrecht und angesichts ihrer unverzichtbaren Rolle bei der Umsetzung des abgeleiteten Unionsrechts sowie ihrer Rechtswirkungen grundsätzlich nicht urheberrechtlich schutzfähig sein dürften. Der freie Zugang zum Recht nach Art. 297 AEUV habe Vorrang vor dem Schutz des Urheberrechts.

Die Schlussanträge von Generalanwältinnen und Generalanwälten sind für den Gerichtshof nicht bindend. Über den Entscheidungsvorschlag der Generalanwältin werden nun die Richterinnen und Richter des Gerichtshofs beraten. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt verkündet.

Zur Pressemitteilung des EU-Gerichtshofs (nicht barrierefrei)