Überarbeitung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit

wehende Europafahnen vor Gebäude © mik ivan - Fotolia.com

Die Europäische Kommission möchte Ihre Meinung einholen.

Im Europäischen Binnenmarkt in den Verkehr gebrachte Produkte sollen für Verbraucher sicher sein. So steht es in Artikel 1 der europäischen Richtlinie 2001/95/EC über die allgemeine Produktsicherheit, die seit 2002 gültig ist.

Die rasanten technologischen Entwicklungen der letzten Jahre fordern die Überwacher der Produktsicherheit heraus: Mit Künstlicher Intelligenz (KI) ausgestattete Konsumgüter, Produktevertrieb über den Onlinehandel …

Die Prozesse der Marktüberwachung sind komplex geworden und sollen überarbeitet werden.

Ihre Meinung ist gefragt. Bürgerinnen, Bürger und alle interessierten Kreise haben die Gelegenheit Ideen und Vorschläge bis zum 1. September 2020 einzureichen.

Zur Initiative zur Überarbeitung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (Englisch)