Strategischer Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

ein Globus unter einem Stethoskop ©Khongtham - stock.adobe.com

Die EU-Kommission hat den neuen strategischen Rahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021 – 2027 veröffentlicht. Damit aktualisiert sie den letzten strategischen Rahmen, der im Jahr 2020 auslief, setzt dabei angesichts der aktuellen Herausforderungen wie der Digitalisierung oder der Klimaneutralität neue Schwerpunkte und zieht Lehren aus der Corona-Pandemie.

Die neue Strategie dreht sich dementsprechend um die Stichwörter den Wandel der Welt der Arbeit antizipieren, arbeitsbedingte Erkrankungen und Todesfälle verhindern sowie sich auf weitere potenzielle Gesundheitskrisen vorbereiten

Die darin angekündigten, wichtigsten Maßnahmen der nächsten drei Jahre sind u.a.:

  • Überarbeitung der Richtlinie über Arbeitsstätten sowie der Richtlinie über Bildschirmgeräte (bis 2023)
  • Veröffentlichung einer nicht-legislative Initiative auf EU-Ebene zur psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz (bis Ende 2022)
  • Follow-Up zur Forderung des Europäischen Parlaments nach einem „right to disconnect
  • Eine EU-OSHA Kampagne 2023 – 2025 gegen psychosoziale und ergonomische Risiken des digitalen Arbeitens
  • Änderung der Richtlinie über Asbest am Arbeitsplatz (2022),
  • Änderung der Grenzwerte für Blei in der Richtlinie über chemische Arbeitsstoffe (2022)
  • Grenzwerte für Kobalt in der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene (2024)
  • Eine Initiative zum Schutz von Plattformarbeitnehmern
  • Entwicklung eines OHS Notfallverfahrens für potenzielle weitere Gesundheitskrisen

Gleichzeitig macht die Kommission neben der Aufzählung ihrer Pläne sehr deutlich, dass der neue strategische Rahmen eben genau das ist, ein Rahmen für die Aktivitäten der Sozialpartner und der Mitgliedstaaten. Diese müssten ihre nationalen Arbeitsschutzstrategien entsprechend weiterentwickeln und die EU-Regelungen umsetzen.

Im Jahr 2023 soll es dann ein Gipfeltreffen aller Verantwortlichen geben, um eine erste Bilanz zu ziehen und, falls nötig, den Rahmen anzupassen.

Pressemitteilung der EU-Kommission