ProdSG: Gesetzentwurf liegt vor

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Das Produktionssicherheitsgesetz (ProdSG) wird neu gefasst und an die EU-Verordnung 2019/2020 des Europäischen Parlaments und das deswegen neu eingebrachte Marktüberwachungsgesetz (MÜG) angepasst. Dafür hat das BMAS einen Gesetzentwurf, der auch die Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen regeln soll, erarbeitet.

Konkurrierende Regelungen zwischen der EU-Verordnung und dem ProdSG sollen hierdurch bereinigt werden, bevor die EU-Verordnung ab Juli 2021 in Kraft tritt. Weiterhin sollen aus dem ProdSG Regelungen entfernt werden, die nicht die vom Hersteller gewährleistete Produktsicherheit, sondern das sichere Betreiben von Anlagen betreffen.