Neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel zur Veröffentlichung freigegeben.

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GmBl) wird den Text voraussichtlich in der kommenden Woche bekannt geben. Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel tritt durch Veröffentlichung in Kraft.

Unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) wurde sie von den Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesarbeitsministerium entwickelt.

Pressemitteilung des BMAS