Das Gemeinsame Ministerialblatt (GmBl) wird den Text voraussichtlich in der kommenden Woche bekannt geben. Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel tritt durch Veröffentlichung in Kraft.
Unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) wurde sie von den Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesarbeitsministerium entwickelt.