Maschinensicherheit und künstliche Intelligenz

Eine Beschäftigte in Sicherheitskleidung sieht durch eine Sicherheitsbrille in eine durch augmented reality vernetzte Arbeitswelt ©metamorworks - stock.adobe.com

Auf der Basis des von der EU-Kommission am 21. April 2021 vorgelegten Vorschlags für eine Verordnung über Maschinenprodukte soll die aktuelle Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ersetzt werden. Der zeitgleich veröffentlichte Vorschlag zur künstlichen Intelligenz (KI) enthält Vorgaben, die Anbieter, bevor sie KI-Systeme auf den Markt bringen, und Anwender solcher Systeme erfüllen müssen. Beide Vorschläge verweisen aufeinander, sodass künftig Maschinen, sollte ihre Sicherheit von Methoden der künstlichen Intelligenz beeinflusst sein, durch das Zusammenwirken beider Rechtsakte reguliert werden.

Der in der Juni-Ausgabe der ARP – Arbeitsschutz in Recht und Praxis – erschienene Artikel beleuchtet anhand von praktischen Fallbeispielen, wie der Einfluss von Methoden der künstlichen Intelligenz – aktuell, aber auch künftig – auf die Maschinensicherheit eingeordnet werden sollte. Dafür müssen Hersteller in der Lage sein, die von ihren Produkten ausgehenden Risiken verlässlich zu beurteilen – eine Herausforderung, insbesondere für die Designer komplexer KI-Systeme. Inwiefern dieser Anspruch durch die beiden Verordnungsvorschläge umgesetzt wird, ist nun zu prüfen. Von der KAN-Geschäftsstelle hat Corrado Mattiuzzo, Leiter des Fachbereiches Sicherheitstechnik, als Co-Autor an der Publikation mitgewirkt.

Sichere Maschinen mit – oder trotz – künstlicher Intelligenz (pdf, nicht barrierefrei)
Diese pdf wurde uns freundlicherweise kostenfrei vom Verlag C.H.BECK zur Verfügung gestellt.

Der Beitrag ist im Heft 6/2021 der im Verlag C.H.BECK erscheinenden Zeitschrift "Arbeitsschutz in Recht und Praxis" (ARP, https://rsw.beck.de/zeitschriften/arp) auf Seite 188 veröffentlicht worden.