Geschlossenes Votum der Arbeitsschutzkreise

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Der DIN-Präsidialbeschluss zur „Auslegung der DIN 820 in besonderen Fällen“ wurde neu gefasst. Er regelt, unter welchen – sehr restriktiven – Bedingungen in einem Arbeitsgremium eine Entscheidung nicht gegen das geschlossene Votum ganz bestimmter interessierter Kreise (Arbeitsschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz, Gesundheitsschutz oder Bauwerkssicherheit) getroffen werden kann. Die KAN konsolidiert in solchen „besonderen Fällen“ das geschlossene Votum der Arbeitsschutzkreise.

In der Neufassung wurde ergänzt, dass zur Wahrung eines begründeten öffentlichen Interesses „gegenüber der europäischen Kommission“ nicht nur eine Enthaltung, sondern sogar eine Umkehrung des eigentlichen Votums vom Normungsgremium eingefordert werden kann.

Präsidialbeschluss 08/2020: Auslegung der DIN 820 in besonderen Fällen (pdf)