Chlorgasdosieranlagen für Schwimmbäder

Einstieg über eine Leiter in ein Schwimmbecken ©Win Nondakowit - stock.adobe.com

Die DIN 19606 „Chlorgasdosieranlagen zur Wasseraufbereitung – Technische Anforderungen an den Anlagenaufbau und Betrieb“ ist im Januar 2020 in aktualisierter Form erschienen. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und die KAN hatten sich in die Überarbeitung eingebracht und darauf verwiesen, dass die umfangreichen Anforderungen der Norm zum betrieblichen Arbeitsschutz in einem gesonderten Kapitel als Anforderungen an das Betriebshandbuch aufgeführt werden müssen.

Nach ihrer Veröffentlichung enthält die Norm allerdings noch eine strittige Anforderung an den Einsatz von Atemschutzmasken. Die Norm gibt hier eine höhere Partikelfilterstufe vor, als dies in der DGUV Regel 107-001 „Betrieb von Bädern“ und der DGUV Information 203-086 „Chlorung von Trinkwasser“ vorgesehen ist. Die KAN hat den Dialog zwischen dem Normungsgremium und dem Sachgebiet Bäder der DGUV unter Hinweis auf die Vorgaben des BMAS-Grundsatzpapiers zur Normung im betrieblichen Arbeitsschutz und den Regelungsvorbehalt der Unfallversicherungsträger erneut angestoßen. Die Formulierung der Anforderung soll angepasst und zeitnah in einer Normergänzung publiziert werden.

Bei der nächsten Überarbeitung der Norm müssen zudem noch einzelne Passagen, die sich auf betriebliche Vorgänge beziehen, in das Kapitel zum Betriebshandbuch verschoben werden.