Das Gesetz enthält eine Ermächtigungsgrundlage, die es dem BMAS gestattet, in epidemischen Lagen von nationaler Tragweite wie der Corona-Krise zeitlich befristet spezielle Rechtsverordnungen zu besonderen Arbeitsschutzanforderungen zu erlassen.
Zur Unterstützung des BMAS soll neben den bereits bestehenden Ausschüssen ein neuer Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit verankert werden, der übergreifende Aufgaben wahrnimmt und das ArbSchG konkretisiert, sofern Arbeitsschutzverordnungen keine spezielle Regelung enthalten.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Arbeitsschutzkontrollgesetz.