Arbeitsschutzausschüsse im BMAS

Sechs Beschäftigte sitzen um einen runden Tisch herum und diskutieren. © www.snyGGG.de - Fotolia.com

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch staatliche Ausschüsse beraten. Das Arbeitsschutzgesetz ermächtigt in §18, Abs.2(5) das BMAS entsprechende Ausschüsse zu bilden.

Die Mitglieder der Ausschüsse, die aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber, Gewerkschaften, Länderbehörden, der DGUV, der Wissenschaft sowie Sachverständige bestehen, erarbeiten staatliche Regeln, die die Anforderungen der Arbeitsschutzverordnungen konkretisieren.

Die folgenden Arbeitsschutzausschüsse beraten das BMAS:

Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA)
Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed)
Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS)
Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS)

Dr. Anja Vomberg, Referentin in der KAN-Geschäftsstelle, gehört dem ABAS als stellvertretendes Mitglied an.

Weitere Informationen zu den Arbeitsschutzausschüssen finden Sie auf der Seite der BAuA, die die Geschäfte der Beratungsgremien führt.