Behördenvertreter, Unfallversicherungsträger, Hersteller, Betreiber, Gewerkschaften, Vertreter der Normung und des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) tauschten sich über die rechtlichen Zusammenhänge mit Blick auf den Arbeitsschutz und die technische Sicherheit von Eisenbahnfahrzeugen aus. Deutlich wurde, dass die Inhalte von Normen im Bereich Eisenbahnen von den Inhalten der Technischen Spezifikationen (TSI) abgeleitet werden, die bei der Europäischen Eisenbahnagentur ERA erarbeitet werden. Bei den TSI-Arbeitsgruppen ist der Arbeitsschutz nicht als interessierter Kreis eingebunden. Nur bei direkten Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer wirken die Gewerkschaften aktiv mit, haben aber kein Stimmrecht. Bei direkten Auswirkungen auf das soziale Umfeld oder die Arbeitsbedingungen werden die Sozialpartner lediglich schriftlich konsultiert.
Das Eisenbahnbundesamt (EBA) hat im Fachgespräch angeboten, dass Arbeitsschutz-Fachleute in seinen nationalen Spiegelgremien zu den TSI-Arbeitsgruppen mitarbeiten können. Diese Chance sollte der Arbeitsschutz nutzen, denn insbesondere im Bereich der ergonomischen Gestaltung von Eisenbahnen für Beschäftigte ist noch einiges zu tun. Und wenngleich die für das Eisenbahnwesen zuständige Arbeitsgruppe CEN/TC 256 – WG 51 „Labour Health & Safety“ die relevanten europäischen Normentwürfe hinsichtlich Arbeitsschutz prüft, ist es dringend notwendig, die Stimme des Arbeitsschutzes eine Ebene höher bei der ERA hörbar zu machen.