OP-Saal

1. Schutzkleidung  / Abdecktücher, diverse, z.B. Reihe DIN EN 13795

Schutzkleidung gibt es in vielfältige Ausführungen. Meist wird sie als persönliche Schutzausrüstung (PSA) eingesetzt, um sich selbst vor Risiken zu schützen. Die hier dargestellte Operationskleidung (oder auch die Operationsabdecktücher) sind Medizinprodukte, die vornehmlich zum Schutz der Patienten eingesetzt werden. Die Normenreihe EN 13795 "Operationskleidung und -abdecktücher" legt Anforderungen und Prüfungen fest. 

Normen für medizinische Ausrüstung (Link auf die Website des Beuth-Verlags mit kostenlos bereit gestellten Normen)

2. OP-Masken, DIN EN 14683

Die OP-Masken sind Medizinprodukte, sie werden also vornehmlich zum Schutz der Patienten eingesetzt. Auch wenn sie den Alltagsmasken ähneln gibt es für die OP-Masken eine rechtliche Grundlage - die europäische Medizinprodukteverordnung. Die OP-Masken müssen bestimmte Kriterien erfüllen und entsprechend geprüft werden. Die Norm EN 14683 "Medizinische Gesichtsmasken" stellt dafür den Stand der Technik dar.

Normen für medizinische Ausrüstung (Link auf die Website des Beuth-Verlags mit kostenlos bereit gestellten Normen)

3. Desinfektionsmittel, RKI-Liste

Relevant ist hier die Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Mittel und Verfahren für Desinfektionsmaßnahmen gemäß § 18 Infektionsschutzgesetz. Unterschieden werden muss grundsätzlich zwischen Flächendesinfektionsmitteln und solchen, die beim Menschen eingesetzt werden. Die Prüfverfahren zur Wirksamkeit sind vielfach in Normen festgelegt. 

4. Sterilisationsgerät, z.B. DIN 58946-7

Diese Norm legt Anforderungen und die entsprechenden Prüfungen für die Installation von Dampf-Sterilisatoren und ihre Versorgung mit Betriebsstoffen fest. Sie enthält auch Anforderungen für die Umgebungsbedingen und für den Betreib bei der Sterilisation von Medizinprodukten mit feuchter Hitze.

5. OP-Besteck

6. OP-Leuchte

7. Lüftungsanlage, DIN 1946-4

Die Norm DIN EN 1946-4 "Raumlufttechnik - Teil 4: Raumlufttechnische Anlagen in Gebäuden und Räumen des Gesundheitswesens" gilt für Planung, Bau und Abnahme raumlufttechnischer Anlagen (RLT-Anlagen) in Gebäuden und Räumen für das Gesundheitswesen, in denen medizinische Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffe an Personen vorgenommen werden, sowie in damit unmittelbar durch Türen, Flure usw. in Verbindung stehenden Räumen.